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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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56<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />

innerhalb der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge des<br />

Geschäftsjahres wurden grundsätzlich zeitanteilig<br />

abgeschrieben.<br />

Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und<br />

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibungen<br />

erfolgten überwiegend linear mit dem steuerlich gebotenen<br />

Satz. Soweit erforderlich wurden außerplanmäßige<br />

Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen<br />

erfolgten nach § 280 Abs. 1 HGB.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen<br />

sowie die Anderen Kapitalanlagen wurden zu<br />

Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um<br />

erforderliche Abschreibungen, bilanziert.<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie<br />

andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen und Einlagen<br />

bei Kreditinstituten bewertet.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet,<br />

soweit sie nicht dem Anlagevermögen zugeordnet<br />

sind. In diesem Posten wurden auch derivative Finanzinstrumente<br />

erfasst. Im Rahmen der Bilanzierung wurden<br />

Bewertungseinheiten mit im Bestand vorhandenen<br />

Wertpapieren gebildet.<br />

Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341b Abs. 2<br />

Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind,<br />

wurden zum 31. Dezember 2004 mit ihrem aktuellen<br />

Marktwert bewertet, da dieser aufgrund der Börsenentwicklung<br />

im Jahr 2004 als der dauerhaft beizulegende<br />

Wert angesehen wird, maximal jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />

Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />

Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß<br />

§ 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den Börsenkurs<br />

bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen,<br />

Sonstige Ausleihungen und Einlagen bei<br />

Kreditinstituten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />

vorzunehmen waren. Die in den Vorjahren in Namensschuldverschreibungen<br />

umgebuchten festverzinslichen<br />

Wertpapiere wurden entweder mit den Buchwerten<br />

fortgeführt oder auf den Rückzahlungsbetrag zu- bzw.<br />

abgeschrieben. Die unter den Sonstigen Ausleihungen<br />

ausgewiesenen Zero-Schuldscheinforderungen und<br />

-Namensschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung der kapitalisierten<br />

Zinsansprüche bilanziert.<br />

Darlehen und Vorauszahlungen auf <strong>Versicherung</strong>sscheine<br />

wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />

Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Finanzderivate und strukturierte Produkte wurden<br />

in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und mittels<br />

anerkannter finanzmathematischer Methoden auf<br />

Basis der Modelle von Black-Scholes, Hull-White und<br />

Brace-Gatarek-Musiela (BGM) bewertet.<br />

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von<br />

Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden<br />

mit dem Zeitwert bilanziert.<br />

Depotforderungen und Abrechnungsforderungen<br />

aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit den<br />

Nominalbeträgen angesetzt. Dabei wurden zweifelhafte<br />

Abrechnungsforderungen direkt abgeschrieben.<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurden mit den Nennwerten<br />

angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen.<br />

Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich<br />

linearer Abschreibungen bewertet. Die Zugänge des<br />

Geschäftsjahres wurden grundsätzlich zeitanteilig<br />

abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter wurden im<br />

Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

In Fremdwährung geführte laufende Guthaben<br />

bei Kreditinstituten wurden mit dem Kurs vom<br />

30. November 2004 bewertet.

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