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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte zum<br />

Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen.<br />

Die Beitragsüberträge im Bereich der selbst abgeschlossenen<br />

Schaden- und Unfallversicherungen wurden<br />

für jeden Vertrag grundsätzlich aus den gebuchten<br />

Beiträgen nach dem 360stel-System berechnet. Für die<br />

selbst abgeschlossene Lebensversicherung wurden die<br />

Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />

jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Für<br />

Beteiligungsverträge sind die anteiligen Beitragsüberträge<br />

von den federführenden Unternehmen berechnet<br />

worden. Für die Krankenversicherung wurden die übertragungsfähigen<br />

Teile gemäß Schreiben des Bundesministeriums<br />

für Finanzen vom 30. April 1974 berechnet.<br />

Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen<br />

Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko<br />

von dem <strong>Versicherung</strong>sunternehmen getragen wird,<br />

wurde gemäß dem Geschäftsplan grundsätzlich einzelvertraglich<br />

unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />

jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Dabei kam mit<br />

Ausnahme der fondsgebundenen <strong>Versicherung</strong> die<br />

prospektive Methode zur Anwendung. Die Deckungsrückstellung<br />

der selbst abgeschlossenen Unfallversicherungen<br />

mit Beitragsrückgewähr wurde einzelvertraglich<br />

gemäß dem genehmigten Geschäftsplan berechnet. In<br />

der selbst abgeschlossenen Krankenversicherung wurde<br />

die Alterungsrückstellung gemäß den Festlegungen in<br />

den technischen Berechnungsgrundlagen nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechnet.<br />

Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />

Schaden-, Unfall- sowie Lebensversicherungsgeschäftes<br />

erfolgte für alle bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

individuell. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle der Krankenversicherung<br />

wurde nach einer Pauschalmethode ermittelt. Die<br />

Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen<br />

wurden verrechnet.<br />

Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen<br />

wurde die Spätschadenrückstellung für die bis zum<br />

Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum<br />

Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

aufgrund der in den Vorjahren beobachteten<br />

Nachmeldungen gebildet.<br />

Für eingetretene <strong>Versicherung</strong>sfälle in der Lebensversicherung,<br />

die bis zum Bilanzstichtag nicht gemeldet<br />

wurden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />

in Höhe des riskierten Kapitals unter Berücksichtigung<br />

von aktualisierten Erwartungswerten gebildet.<br />

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde<br />

gemäß den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vertraglichen<br />

Vereinbarungen gebildet.<br />

Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen<br />

(Atomanlagen, Pharmarisiken) wurden entsprechend<br />

den jeweiligen Rechtsvorschriften gebildet.<br />

Einzelne versicherungstechnische Werte enthalten im<br />

Geschäftsjahr einen Schätzanteil. Die Rückversicherungsberechnungen<br />

basierten auf vorläufigen Bruttozahlen,<br />

die durch Zuschätzungen ermittelt wurden.<br />

Die Stornorückstellung wurde aufgrund von Erfahrungssätzen<br />

der Vergangenheit errechnet.<br />

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs<br />

gebildet.<br />

Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft<br />

wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

(Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen,<br />

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

und die sonstigen Rückstellungen) grundsätzlich<br />

nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />

Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurde die Rückstellung<br />

geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />

Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />

Bei einigen erfahrungsgemäß zu niedrig angesetzten<br />

Schadenrückstellungen der Zedenten wurden angemessene<br />

Erhöhungen vorgenommen.<br />

Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen wurden nach den<br />

vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen wurden entsprechend § 6a EStG nach<br />

dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln<br />

1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem<br />

Zinssatz von 6 % berechnet.<br />

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