R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
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Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte zum<br />
Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen.<br />
Die Beitragsüberträge im Bereich der selbst abgeschlossenen<br />
Schaden- und Unfallversicherungen wurden<br />
für jeden Vertrag grundsätzlich aus den gebuchten<br />
Beiträgen nach dem 360stel-System berechnet. Für die<br />
selbst abgeschlossene Lebensversicherung wurden die<br />
Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />
jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Für<br />
Beteiligungsverträge sind die anteiligen Beitragsüberträge<br />
von den federführenden Unternehmen berechnet<br />
worden. Für die Krankenversicherung wurden die übertragungsfähigen<br />
Teile gemäß Schreiben des Bundesministeriums<br />
für Finanzen vom 30. April 1974 berechnet.<br />
Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen<br />
Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko<br />
von dem <strong>Versicherung</strong>sunternehmen getragen wird,<br />
wurde gemäß dem Geschäftsplan grundsätzlich einzelvertraglich<br />
unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />
jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Dabei kam mit<br />
Ausnahme der fondsgebundenen <strong>Versicherung</strong> die<br />
prospektive Methode zur Anwendung. Die Deckungsrückstellung<br />
der selbst abgeschlossenen Unfallversicherungen<br />
mit Beitragsrückgewähr wurde einzelvertraglich<br />
gemäß dem genehmigten Geschäftsplan berechnet. In<br />
der selbst abgeschlossenen Krankenversicherung wurde<br />
die Alterungsrückstellung gemäß den Festlegungen in<br />
den technischen Berechnungsgrundlagen nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen berechnet.<br />
Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />
Schaden-, Unfall- sowie Lebensversicherungsgeschäftes<br />
erfolgte für alle bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
individuell. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
<strong>Versicherung</strong>sfälle der Krankenversicherung<br />
wurde nach einer Pauschalmethode ermittelt. Die<br />
Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen<br />
wurden verrechnet.<br />
Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen<br />
wurde die Spätschadenrückstellung für die bis zum<br />
Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum<br />
Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
aufgrund der in den Vorjahren beobachteten<br />
Nachmeldungen gebildet.<br />
Für eingetretene <strong>Versicherung</strong>sfälle in der Lebensversicherung,<br />
die bis zum Bilanzstichtag nicht gemeldet<br />
wurden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />
in Höhe des riskierten Kapitals unter Berücksichtigung<br />
von aktualisierten Erwartungswerten gebildet.<br />
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde<br />
gemäß den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vertraglichen<br />
Vereinbarungen gebildet.<br />
Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen<br />
(Atomanlagen, Pharmarisiken) wurden entsprechend<br />
den jeweiligen Rechtsvorschriften gebildet.<br />
Einzelne versicherungstechnische Werte enthalten im<br />
Geschäftsjahr einen Schätzanteil. Die Rückversicherungsberechnungen<br />
basierten auf vorläufigen Bruttozahlen,<br />
die durch Zuschätzungen ermittelt wurden.<br />
Die Stornorückstellung wurde aufgrund von Erfahrungssätzen<br />
der Vergangenheit errechnet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs<br />
gebildet.<br />
Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft<br />
wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
(Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen,<br />
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
und die sonstigen Rückstellungen) grundsätzlich<br />
nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />
Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurde die Rückstellung<br />
geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />
Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />
Bei einigen erfahrungsgemäß zu niedrig angesetzten<br />
Schadenrückstellungen der Zedenten wurden angemessene<br />
Erhöhungen vorgenommen.<br />
Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen wurden nach den<br />
vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen wurden entsprechend § 6a EStG nach<br />
dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln<br />
1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem<br />
Zinssatz von 6 % berechnet.<br />
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