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KONZERNABSCHLUSS<br />
4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Im Berichtsjahr wurden die vom International Accounting Standards Board (IASB) und von der EU übernommenen<br />
Standards, die für <strong>Gesch</strong>äftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Jänner 2008 beginnen,<br />
bei der Erstellung des Konzernabschlusses angewendet.<br />
Die bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendeten grundlegenden Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden sind nachfolgend angeführt.<br />
4.1 Gewinnrealisierung<br />
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung<br />
bewertet und stellen jene Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen <strong>Gesch</strong>äftsverkehr<br />
zu erhalten sind. Erträge gelten grundsätzlich mit Gefahrenübergang – zum Zeitpunkt der Übertragung<br />
der Risiken und Verwertungschancen – bzw. mit Erbringung der Leistung als realisiert.<br />
Zinserträge werden unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung realisiert.<br />
Damit der Fortschritt der Auftragsarbeiten periodengerecht abgebildet werden kann, wird gemäß IAS 11<br />
bei Fertigungsaufträgen auf Basis einer verlässlichen Ermittlung von Fertigstellungsgrad, Gesamtkosten<br />
und Gesamterlösen eine zeitanteilige Gewinnrealisierung nach dem Leistungsfortschritt unterstellt. Der<br />
Fertigstellungsgrad wird aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung im Verhältnis zu der zu erwartenden<br />
Gesamtleistung ermittelt. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten<br />
Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Soweit die<br />
kumulierte Leistung die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge<br />
unter Forderungen aus der Auftragsfertigung. Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer<br />
Saldo, erfolgt der Ausweis unter erhaltenen Anzahlungen.<br />
4.2 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />
IFRIC 12 – Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Diese Interpretation regelt die buchmäßige<br />
Darstellung von PPP-Projekten. Die Interpretation, die für <strong>Gesch</strong>äftsjahre gilt, die am oder nach dem<br />
1. Jänner 2008 beginnen, wurde für die Bewertung und Darstellung von PPP-Projekten in der Gruppe<br />
bereits im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 herangezogen. Im Jahr 2008 waren diese Bestimmungen nur für ein<br />
Equity-konsolidiertes Unternehmen anwendbar.<br />
4.3 Sachanlagen<br />
Grundstücke und Gebäude, die zur Herstellung oder Lieferung von Gütern, Erbringung von Dienstleistungen<br />
oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, werden in der Bilanz zu ihren Neubewertungsbeträgen<br />
angesetzt. Diese entsprechen dem beizulegenden Zeitwert abzüglich jeglicher anschließend<br />
vorgenommener kumulierter Abschreibungen und Verluste aus Wertminderungen. Der beizulegende<br />
Zeitwert wird auf marktbasierten Schätzungen durch Bewertung von sowohl externen unabhängigen<br />
Sachverständigen, als auch von konzerninternen sachverständigen Mitarbeitern ermittelt. Die Neubewertungen<br />
werden so regelmäßig durchgeführt, dass der Buchwert nicht wesentlich von dem Wert<br />
abweicht, der unter Verwendung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag ermittelt wird.