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4.12 Derivative Instrumente<br />

Derivative Instrumente werden zur Absicherung gegen Währungsrisiken eingesetzt. Die Bewertung<br />

erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei offizielle Kurse der OeNB herangezogen werden und zusätzlich<br />

Bewertungen von Banken angefordert werden. Sofern das Derivat in einer effektiven Cashflow<br />

Hedge Beziehung designiert ist, erfolgt der Ausweis des beizulegenden Zeitwertes direkt im Eigenkapital,<br />

andernfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

4.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Bankguthaben.<br />

4.14 Arbeitnehmerverpflichtungen<br />

4.14.1 Leistungsorientierte Versorgungspläne<br />

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter bei österreichischen Konzernunternehmen,<br />

die vor dem 31. Dezember 2002 in ein Dienstverhältnis eintraten, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt<br />

eine einmalige Abfertigung durch den Dienstgeber. Die Höhe der Abfertigung richtet<br />

sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.<br />

Weiters bestehen Pensionszusagen gegenüber ehemaligen <strong>Gesch</strong>äftsführern und in einzelnen Konzerngesellschaften<br />

die Verpflichtung, Mitarbeitern Pensionszuschüsse zu gewähren.<br />

Die Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen werden unter Anwendung der Methode der laufenden<br />

Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) bewertet und auf den Barwert abgezinst. Bei der Bewertung<br />

finden zukünftige Gehaltssteigerungen Berücksichtigung. Versicherungsmathematische Gewinne<br />

und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.<br />

4.14.2 Beitragsorientierte Versorgungspläne<br />

Für alle Dienstnehmer, die nach dem 31. Dezember 2002 in ein Dienstverhältnis in einem österreichischen<br />

Unternehmen eintreten, ist dieses Unternehmen verpflichtet, 1,53 % der monatlichen Remuneration<br />

dieser Mitarbeiter an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu entrichten. Weiters gibt es beitragsorientierte<br />

Versorgungspläne in unseren Schweizer Gesellschaften.<br />

Über die jeweils geleisteten Beitragszahlungen hinaus bestehen keine zusätzlichen Verpflichtungen.<br />

4.14.3 Jubiläumsgeldrückstellungen<br />

Die Ermittlung der Rückstellung für in Österreich zugesagte Jubiläumsgelder erfolgt nach finanzmathematischen<br />

Grundsätzen unter Zugrundelegung des Pensionsantrittsalters bei Männern und bei Frauen<br />

laut Pensionsstufenregelung, eines Rechnungszinssatzes von 5 %, sowie eines Fluktuationsabschlages<br />

von 5 % bei Angestellten, sowie 30 % bei Arbeitern. Gemäß Betriebsvereinbarung handelt es sich bei<br />

den Jubiläumsgeldern um keine leistungsorientierten Verpflichtungen, sondern um gehaltsunabhängige<br />

Leistungen.<br />

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