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4.7 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen<br />

Vermögenswerten außer einem Firmenwert<br />

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner Sachanlagen und immateriellen<br />

Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf gibt. Sind<br />

solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den<br />

Umfang einer eventuellen Wertminderung festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen<br />

Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags auf Basis einer<br />

Zahlungsmittel generierenden Einheit (ZGE), zu der der Vermögenswert gehört. Unter einem erzielbaren<br />

Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert zu verstehen;<br />

eine ZGE ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die<br />

weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von<br />

Vermögenswerten sind.<br />

Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE den Buchwert unterschreitet,<br />

wird dieser auf den erzielbaren Betrag vermindert und sofort erfolgswirksam erfasst. Bei<br />

Grundstücken und Gebäuden, die keine Finanzinvestitionen sind und die zum Neubewertungsbetrag<br />

bilanziert werden, wird der Wertminderungsaufwand als Wertminderung infolge einer Neubewertung<br />

behandelt.<br />

Eine Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, dass der<br />

entsprechende Vermögenswert mit dem Neubewertungsbetrag bilanziert wird, wobei die Umkehrung<br />

des Wertminderungsaufwandes als Werterhöhung infolge einer Neubewertung behandelt wird.<br />

4.8 Finanzielle Vermögenswerte<br />

4.8.1 Wertpapiere<br />

Wertpapiere werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gem. IAS 39 klassifiziert.<br />

Eine Ausnahme bildet lediglich das Genussrecht UKH Linz (ausgewiesen unter Wertpapiere;<br />

Buchwert TEUR 5.085). Dieses wird der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet.<br />

4.8.2 Beteiligungen<br />

Alle sonstigen Beteiligungen werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gem.<br />

IAS 39 klassifiziert und sind deshalb mit dem „fair value“ erfolgsneutral zu bewerten.<br />

Für die sonstigen Beteiligungen wurden gemäß IFRS 7.29(b) mangels vorliegenden Marktes keine von<br />

den Anschaffungskosten abweichenden Fair Values ermittelt.<br />

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