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Eine Werterhöhung, die sich aus der Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden ergibt, wird der<br />

Neubewertungsrücklage zugeführt. Zunahmen werden in dem Umfang, in dem sie eine vorher als<br />

Aufwand erfasste Wertminderung umkehren, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine aus der<br />

Neubewertung entstehende Abnahme des Buchwerts wird in dem Umfang als Aufwand erfasst, als sie<br />

den Betrag übersteigt, der im Zuge vorangegangener Neubewertungen in der Neubewertungsrücklage<br />

gehalten wird.<br />

Abschreibungen auf neubewertete Gebäude werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei<br />

einer späteren Veräußerung oder Stilllegung von neubewerteten Sachanlagen wird der in der Neubewertungsrücklage<br />

erfasste und zuordenbare Neubewertungsüberschuss in die Gewinnrücklage<br />

umgebucht.<br />

Technische Anlagen und Maschinen sowie Büro- und <strong>Gesch</strong>äftsausstattung werden zu Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungsaufwendungen<br />

ausgewiesen.<br />

In Bau befindliche Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich<br />

erfasster Wertminderungen angesetzt.<br />

Grundsätzlich erfolgt die Abschreibung linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte.<br />

Die planmäßige Abschreibung der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Anlagen,<br />

Betriebs- und <strong>Gesch</strong>äftsausstattung richtet sich großteils nach dem Abschreibungsverlauf der Zeitwerttabelle<br />

der österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) 1996, die von der Vereinigung industrieller<br />

Bauunternehmen Österreichs herausgegeben wird.<br />

In der Regel wird folgende voraussichtliche Nutzungsdauer unterstellt:<br />

Eigene Bauten 8 – 50<br />

Bauten auf fremdem Grund 3 – 50<br />

Technische Anlagen und Maschinen 3 – 20<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und <strong>Gesch</strong>äftsausstattung 3 – 15<br />

Fremdkapitalzinsen werden bei der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes aktiviert.<br />

4.4 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien<br />

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen<br />

und/oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Diese werden beim Zugang mit den Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bewertet. Für die Folgebewertung hat der Konzern das Anschaffungskostenmodell<br />

gewählt.<br />

Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die<br />

zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre.<br />

Jahre<br />

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