n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...
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GESUNDHEITSPOLITIK<br />
So wurde bis zuletzt<br />
an den Formulierungen<br />
und Berechnungen<br />
gefeilt. In eineraußerordentlichen<br />
Bundesversammlung<br />
konnte nun am Mittwoch, den<br />
31. Januar, den 140 in Berlin angereisten<br />
Delegierten aller<br />
Landeszahnärztekammern<br />
die erste von der Zahnärzteschaft<br />
selbst erarbeitete Ho-<br />
norarordnung vorgestellt werden. Am<br />
Ende der fast achtstündigen, von hitzigen<br />
Diskussionen begleiteten Sitzung<br />
fand der vorgelegte Entwurf die<br />
erhoffte breite Zustimmung. Bei nur<br />
zwei Enthaltungen gab es ein e<strong>ins</strong>timmiges<br />
Votum der Bundesversammlung<br />
für die <strong>Honorarordnung</strong> der Zahnärzte.<br />
Das Projekt bewegt die Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) seit fast sieben<br />
Jahren. Die 1987 vom Deutschen<br />
Bundestag mit offensichtlichen Unzulänglichkeiten<br />
erlassene Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ) wurde in<br />
den folgenden 20 Jahren weder leis-<br />
82 · ZKN mit teiluNgeN · 2 | 2007<br />
<strong>HOZ</strong><br />
tungsinhaltlich noch h<strong>ins</strong>ichtlich der<br />
<strong>HOZ</strong><br />
<strong>Honorarordnung</strong>.der.Zahnärzte.e<strong>ins</strong>timmig.von.außerordentlicher.<br />
Bundesversammlung.<strong>verabschiedet</strong><br />
Eigentlich war die Diskussion und<br />
Abstimmung der ersten <strong>Honorarordnung</strong><br />
der Zahnärzte (<strong>HOZ</strong>) bereits<br />
für Ende November 2006 anlässlich<br />
des Deutschen Zahnärztetages<br />
in Erfurt vorgesehen. Doch die<br />
Expertengruppen, denen die umfangreiche<br />
und verantwortungsvolle<br />
Aufgabe übertragen worden<br />
war, legten größten Wert auf ein<br />
stimmiges, nachvollziehbares und<br />
damit unangreifbares Ergebnis<br />
Dr. Michael<br />
Ebeling<br />
foto: zKn-archiv<br />
Gebührenbewertung angepasst, obwohl<br />
auch dies bestimmungsgemäß<br />
vorgegeben war. Die Nichtberücksichtigung<br />
der allgemeinen Einkommensund<br />
Kostenentwicklung wie auch die<br />
ständigen Interpretationsquerelen der<br />
Kostenerstatter bringt zunehmend erhebliche<br />
Probleme in die zahnärztlichen<br />
Praxen. Die Honorarbewertung<br />
der GOZ 1987 war ohnehin nicht nach<br />
fach- und sachkundigen Parametern<br />
vorgenommen<br />
worden. Die von Regierungsseite<br />
proklamierte »kostenneutrale«<br />
Umstellung der<br />
BuGO-Z 1964 wurde zudem<br />
in vielen Bereichen nicht<br />
einmal äquivalent umgesetzt.<br />
Nachdem jahrelanges Bemühen<br />
um notwendige Änderungen<br />
der GOZ 1987 auf<br />
keinerlei Resonanz stieß,<br />
machte es sich die BZÄK zur<br />
Aufgabe, in geme<strong>ins</strong>amer<br />
Arbeit mit der Wissenschaft<br />
zunächst eine sachgerechte Leistungsbeschreibung<br />
einer modernen, präventionsorientierten<br />
Zahn- Mund- und<br />
Kieferheilkunde zu erarbeiten, die<br />
dann auch als Grundlage für eine leistungsgerechte<br />
neue Gebührenordnung<br />
dienen konnte. In enger Zusammenarbeit<br />
mit der DGZMK, dem Institut<br />
der deutschen Zahnärzte (IDZ) wie<br />
auch zahnmedizinischen Praktikern<br />
entstand diese Leistungsbeschreibung<br />
in der im März 2006 in den »ZM« veröffentlichten<br />
Form. Diese Beschreibung<br />
soll und kann nicht abschließend sein<br />
und beschränkt sich daher auch der<br />
Übersichtlichkeit halber auf die wesentlichsten<br />
Leistungen. Eine jährliche<br />
Aktualisierung ist vorgesehen.<br />
Diese Leistungsbeschreibung, die<br />
wissenschaftlich abgesichert den Stand<br />
der Zahnmedizin in Deutschland dar-<br />
Die BZÄK stellt<br />
dem Verordnungsgeber<br />
mit<br />
der <strong>HOZ</strong> die<br />
fachlich unbestreitbare<br />
Vorlage der<br />
deutschen Zahnärztekammern<br />
zur Verfügung<br />
stellt, sollte als fachkompetenter Beitrag<br />
der Zahnärzte in die aktuellen Novellierungsverhandlungen<br />
der GOZ im<br />
Gesundheitsministerium eingebracht<br />
werden. Die BZÄK war denn auch – als<br />
ein Teilnehmer unter vielen – zu den<br />
Gesprächen beigeladen. Schon bald<br />
stellte sich jedoch heraus, dass von Seiten<br />
des Ministeriums nicht daran gedacht<br />
war, den Sachverstand der Zahnärzteschaft<br />
in irgendeiner Weise einzubeziehen.<br />
Stattdessen<br />
zeichnete sich sehr schnell<br />
ab, dass die Arbeitsgruppe<br />
des Ministeriums stringent<br />
an einer Angleichung der<br />
privaten Leistungs- und Gebührenordnung<br />
an den Be-<br />
Ma der GKV arbeitet. Die<br />
Vertreter der Zahnärzteschaft<br />
sollten dabei nur als<br />
»Feigenblatt« die »Beteiligung<br />
der Fachleute« herstellen.<br />
Daraufhin beschloss der<br />
Vorstand der BZÄK die Ausarbeitung<br />
einer eigenen <strong>Honorarordnung</strong>,<br />
die den Inhalten des §15<br />
Zahnheilkundegesetz, <strong>ins</strong>besondere<br />
die Berücksichtigung der berechtigten<br />
Interessen von Zahnärzten und Patienten<br />
gerecht wird.<br />
Das anerkannte Prognos-Institut<br />
wurde mit der Aufgabe betraut, aus<br />
den wissenschaftlichen Daten und Ergebnissen<br />
relevanter Studien wie auch<br />
eigener umfangreicher Untersuchungen<br />
eine betriebswirtschaftlich objektive<br />
»Bepreisung« der Leistungen zu<br />
ermitteln. Leistungsbeschreibung und<br />
betriebswirtschaftliche Ergebnisse<br />
wurden dann zusammengeführt.<br />
Zu Grunde gelegt wurden dabei die<br />
betriebswirtschaftlichen Daten einer<br />
»Musterpraxis«, die in dieser Form nur<br />
zufällig existiert, aber den Durchschnitt<br />
der Kriterien erfüllt (Größe, Personal,<br />
Miete, Arbeitszeit, Verwaltungs-