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n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

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GESUNDHEITSPOLITIK<br />

So wurde bis zuletzt<br />

an den Formulierungen<br />

und Berechnungen<br />

gefeilt. In eineraußerordentlichen<br />

Bundesversammlung<br />

konnte nun am Mittwoch, den<br />

31. Januar, den 140 in Berlin angereisten<br />

Delegierten aller<br />

Landeszahnärztekammern<br />

die erste von der Zahnärzteschaft<br />

selbst erarbeitete Ho-<br />

norarordnung vorgestellt werden. Am<br />

Ende der fast achtstündigen, von hitzigen<br />

Diskussionen begleiteten Sitzung<br />

fand der vorgelegte Entwurf die<br />

erhoffte breite Zustimmung. Bei nur<br />

zwei Enthaltungen gab es ein e<strong>ins</strong>timmiges<br />

Votum der Bundesversammlung<br />

für die <strong>Honorarordnung</strong> der Zahnärzte.<br />

Das Projekt bewegt die Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) seit fast sieben<br />

Jahren. Die 1987 vom Deutschen<br />

Bundestag mit offensichtlichen Unzulänglichkeiten<br />

erlassene Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) wurde in<br />

den folgenden 20 Jahren weder leis-<br />

82 · ZKN mit teiluNgeN · 2 | 2007<br />

<strong>HOZ</strong><br />

tungsinhaltlich noch h<strong>ins</strong>ichtlich der<br />

<strong>HOZ</strong><br />

<strong>Honorarordnung</strong>.der.Zahnärzte.e<strong>ins</strong>timmig.von.außerordentlicher.<br />

Bundesversammlung.<strong>verabschiedet</strong><br />

Eigentlich war die Diskussion und<br />

Abstimmung der ersten <strong>Honorarordnung</strong><br />

der Zahnärzte (<strong>HOZ</strong>) bereits<br />

für Ende November 2006 anlässlich<br />

des Deutschen Zahnärztetages<br />

in Erfurt vorgesehen. Doch die<br />

Expertengruppen, denen die umfangreiche<br />

und verantwortungsvolle<br />

Aufgabe übertragen worden<br />

war, legten größten Wert auf ein<br />

stimmiges, nachvollziehbares und<br />

damit unangreifbares Ergebnis<br />

Dr. Michael<br />

Ebeling<br />

foto: zKn-archiv<br />

Gebührenbewertung angepasst, obwohl<br />

auch dies bestimmungsgemäß<br />

vorgegeben war. Die Nichtberücksichtigung<br />

der allgemeinen Einkommensund<br />

Kostenentwicklung wie auch die<br />

ständigen Interpretationsquerelen der<br />

Kostenerstatter bringt zunehmend erhebliche<br />

Probleme in die zahnärztlichen<br />

Praxen. Die Honorarbewertung<br />

der GOZ 1987 war ohnehin nicht nach<br />

fach- und sachkundigen Parametern<br />

vorgenommen<br />

worden. Die von Regierungsseite<br />

proklamierte »kostenneutrale«<br />

Umstellung der<br />

BuGO-Z 1964 wurde zudem<br />

in vielen Bereichen nicht<br />

einmal äquivalent umgesetzt.<br />

Nachdem jahrelanges Bemühen<br />

um notwendige Änderungen<br />

der GOZ 1987 auf<br />

keinerlei Resonanz stieß,<br />

machte es sich die BZÄK zur<br />

Aufgabe, in geme<strong>ins</strong>amer<br />

Arbeit mit der Wissenschaft<br />

zunächst eine sachgerechte Leistungsbeschreibung<br />

einer modernen, präventionsorientierten<br />

Zahn- Mund- und<br />

Kieferheilkunde zu erarbeiten, die<br />

dann auch als Grundlage für eine leistungsgerechte<br />

neue Gebührenordnung<br />

dienen konnte. In enger Zusammenarbeit<br />

mit der DGZMK, dem Institut<br />

der deutschen Zahnärzte (IDZ) wie<br />

auch zahnmedizinischen Praktikern<br />

entstand diese Leistungsbeschreibung<br />

in der im März 2006 in den »ZM« veröffentlichten<br />

Form. Diese Beschreibung<br />

soll und kann nicht abschließend sein<br />

und beschränkt sich daher auch der<br />

Übersichtlichkeit halber auf die wesentlichsten<br />

Leistungen. Eine jährliche<br />

Aktualisierung ist vorgesehen.<br />

Diese Leistungsbeschreibung, die<br />

wissenschaftlich abgesichert den Stand<br />

der Zahnmedizin in Deutschland dar-<br />

Die BZÄK stellt<br />

dem Verordnungsgeber<br />

mit<br />

der <strong>HOZ</strong> die<br />

fachlich unbestreitbare<br />

Vorlage der<br />

deutschen Zahnärztekammern<br />

zur Verfügung<br />

stellt, sollte als fachkompetenter Beitrag<br />

der Zahnärzte in die aktuellen Novellierungsverhandlungen<br />

der GOZ im<br />

Gesundheitsministerium eingebracht<br />

werden. Die BZÄK war denn auch – als<br />

ein Teilnehmer unter vielen – zu den<br />

Gesprächen beigeladen. Schon bald<br />

stellte sich jedoch heraus, dass von Seiten<br />

des Ministeriums nicht daran gedacht<br />

war, den Sachverstand der Zahnärzteschaft<br />

in irgendeiner Weise einzubeziehen.<br />

Stattdessen<br />

zeichnete sich sehr schnell<br />

ab, dass die Arbeitsgruppe<br />

des Ministeriums stringent<br />

an einer Angleichung der<br />

privaten Leistungs- und Gebührenordnung<br />

an den Be-<br />

Ma der GKV arbeitet. Die<br />

Vertreter der Zahnärzteschaft<br />

sollten dabei nur als<br />

»Feigenblatt« die »Beteiligung<br />

der Fachleute« herstellen.<br />

Daraufhin beschloss der<br />

Vorstand der BZÄK die Ausarbeitung<br />

einer eigenen <strong>Honorarordnung</strong>,<br />

die den Inhalten des §15<br />

Zahnheilkundegesetz, <strong>ins</strong>besondere<br />

die Berücksichtigung der berechtigten<br />

Interessen von Zahnärzten und Patienten<br />

gerecht wird.<br />

Das anerkannte Prognos-Institut<br />

wurde mit der Aufgabe betraut, aus<br />

den wissenschaftlichen Daten und Ergebnissen<br />

relevanter Studien wie auch<br />

eigener umfangreicher Untersuchungen<br />

eine betriebswirtschaftlich objektive<br />

»Bepreisung« der Leistungen zu<br />

ermitteln. Leistungsbeschreibung und<br />

betriebswirtschaftliche Ergebnisse<br />

wurden dann zusammengeführt.<br />

Zu Grunde gelegt wurden dabei die<br />

betriebswirtschaftlichen Daten einer<br />

»Musterpraxis«, die in dieser Form nur<br />

zufällig existiert, aber den Durchschnitt<br />

der Kriterien erfüllt (Größe, Personal,<br />

Miete, Arbeitszeit, Verwaltungs-

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