n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...
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BERUFSSTÄNDISCHES<br />
denen Arzt- und Zahnarztpraxen Anästhesien<br />
durchführte.<br />
Der Umstand, dass die Tätigkeit dieser<br />
Ärztin weitestgehend außerhalb<br />
der Praxisräume stattfand, führte<br />
dazu, dass das Gericht hier das Merkmal<br />
der Eigenverantwortlichkeit bei<br />
den Praxisinhabern mangels Eingriffs-<br />
und Kontrollmöglichkeiten nicht mehr<br />
als gegeben ansah. Dies unterstellte<br />
man ebenfalls im Falle des zweiten angestellten<br />
Arztes, der als freier Mitarbeiter<br />
tätig war und ein Gehalt in einer<br />
Höhe bezog, welches das Gericht davon<br />
ausgehen lies, dass dieser vollständig<br />
eigenständig und damit eigenverantwortlich<br />
Anästhesien durchführte und<br />
eine regelmäßige Kontrolle, Überwachung<br />
und Mitarbeit durch die Praxisinhaber<br />
nicht mehr erfolgte (Az.: 1 K<br />
982/03).<br />
Auswirkungen auf Angestellte<br />
in »Zweigpraxen«?<br />
Diese zweite Entscheidung macht deutlich,<br />
dass das Finanzgericht ein entscheidendesDifferenzierungskriterium<br />
für das Merkmal »Eigenverantwortung«<br />
darin sieht, inwieweit seitens<br />
der Praxisinhaber überhaupt die tatsächliche<br />
Möglichkeit besteht, in Einzelfällen<br />
eine Mitarbeit und Überwachung<br />
der durchgeführten ärztlichen<br />
Tätigkeiten des angestellten Arztes zu<br />
realisieren.<br />
Auch wenn diese zweite Entscheidung<br />
h<strong>ins</strong>ichtlich der Begründung<br />
nicht immer nachvollziehbar ist, lassen<br />
sich daraus jedoch wichtige Schlussfolgerungen<br />
ziehen, die im Zusammenhang<br />
mit der Anstellung von Zahnärzten<br />
in einer Vertragszahnarztpraxis<br />
berücksichtigt werden sollten. Dies<br />
gilt <strong>ins</strong>besondere im Zusammenhang<br />
mit dem wahrscheinlich zum 1.1.2007<br />
in Kraft tretenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetz,<br />
welches die Anstellung<br />
von Ärzten bzw. Zahnärzten auch<br />
außerhalb des Vertragszahnarztsitzes<br />
erleichtern soll. Assessor jur. Torsten Jahnel<br />
Abteilungsleiter Recht der KZV Sachsen-Anhalt<br />
l<br />
100 · ZKN mit teiluNgeN · 2 | 2007<br />
AOK.Bayern.versucht.<br />
Kieferorthopäden.zu.erpressen<br />
Im Dezember 2006 kam es zum Abschluss<br />
eines Kollektivvertrages<br />
zwischen der KZV Bayerns und der<br />
dortigen AOK, der speziell die Kieferorthopäden<br />
betrifft.<br />
In einer geme<strong>ins</strong>amen Pressemeldung<br />
vom 20.12.2006 wurde berichtet,<br />
man habe sich zur Förderung der Qualität<br />
in der kieferorthopädischen Versorgung<br />
auf Richtlinien geeinigt, die den<br />
Versicherten der AOK eine qualitativ<br />
höherwertige KfO-Behandlung böte<br />
und gleichzeitig die bisherigen privaten<br />
Zuzahlungen reduziere. Dabei sei<br />
eine völlig neue Vergütungsstruktur<br />
eingeführt worden, die auf der Basis<br />
von Fallpauschalen berechnet würde.<br />
Hierzu hätte man vier Schwierigkeitsstufen<br />
eingeführt.<br />
Eine weitere lobenswerte Vereinba-<br />
rung sei es, dass für beteiligte Versicherte<br />
der AOK die Wartezeit auf nur<br />
noch maximal 30 Minuten begrenzt<br />
würde.<br />
Weder auf der Website der AOK noch<br />
bei der KZV Bayerns findet man Einzelheiten<br />
zu diesem Vertrag.<br />
Allerdings scheint die AOK Bayerns<br />
auf den Nutzen aus diesem Komplott<br />
nicht lange warten zu wollen.<br />
In einem Schreiben vom 22.12.2006<br />
an einen Kieferorthopäden in Oberfranken,<br />
das der Redaktion vorliegt,<br />
schreibt der dortige Regionaldirektor<br />
unter Bezug auf die oben genannte<br />
Presseerklärung:<br />
Sehr geehrter Herr Dr. W.A ,<br />
Bgm.-L-Platz in …<br />
»Mit dem Abschluss des Qualitätsvertrages<br />
soll die neue Versorgungsform<br />
für AOK-Versicherte in Bayern<br />
ab Januar 2007 flächendeckend<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Einer Übersichtskarte Bayerns<br />
ist zu entnehmen, dass<br />
ausschließlich in unserer Region<br />
(nähere Bezeichnung des<br />
Landkreises) den Patienten<br />
die Vertragsleistungen vorenthalten<br />
werden (weil die FZÄ<br />
dort nicht beitreten wollen;<br />
Anm. der Red.).<br />
Wir sind nun gehalten, unsere<br />
Kunden und die Öffentlichkeit<br />
darauf hinzuweisen, dass<br />
die Kieferorthopäden in der Region<br />
offensichtlich kein Interesse<br />
an der Förderung der Qualität<br />
in der KfO-Versorgung – so<br />
wie von den Vertragspartnern<br />
beabsichtigt – haben.«<br />
Machen Sie sich ihr eigenes<br />
Urteil zu diesem Vorgang. Das<br />
kommende neue Gesetz wird<br />
die Abschlüsse derartiger Verträge<br />
erleichtern. Werden wir<br />
dann mit weiteren unangenehmen<br />
Repressalien durch<br />
freiwillige Vertragsabschlüsse<br />
rechnen müssen? KHK l