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n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

denen Arzt- und Zahnarztpraxen Anästhesien<br />

durchführte.<br />

Der Umstand, dass die Tätigkeit dieser<br />

Ärztin weitestgehend außerhalb<br />

der Praxisräume stattfand, führte<br />

dazu, dass das Gericht hier das Merkmal<br />

der Eigenverantwortlichkeit bei<br />

den Praxisinhabern mangels Eingriffs-<br />

und Kontrollmöglichkeiten nicht mehr<br />

als gegeben ansah. Dies unterstellte<br />

man ebenfalls im Falle des zweiten angestellten<br />

Arztes, der als freier Mitarbeiter<br />

tätig war und ein Gehalt in einer<br />

Höhe bezog, welches das Gericht davon<br />

ausgehen lies, dass dieser vollständig<br />

eigenständig und damit eigenverantwortlich<br />

Anästhesien durchführte und<br />

eine regelmäßige Kontrolle, Überwachung<br />

und Mitarbeit durch die Praxisinhaber<br />

nicht mehr erfolgte (Az.: 1 K<br />

982/03).<br />

Auswirkungen auf Angestellte<br />

in »Zweigpraxen«?<br />

Diese zweite Entscheidung macht deutlich,<br />

dass das Finanzgericht ein entscheidendesDifferenzierungskriterium<br />

für das Merkmal »Eigenverantwortung«<br />

darin sieht, inwieweit seitens<br />

der Praxisinhaber überhaupt die tatsächliche<br />

Möglichkeit besteht, in Einzelfällen<br />

eine Mitarbeit und Überwachung<br />

der durchgeführten ärztlichen<br />

Tätigkeiten des angestellten Arztes zu<br />

realisieren.<br />

Auch wenn diese zweite Entscheidung<br />

h<strong>ins</strong>ichtlich der Begründung<br />

nicht immer nachvollziehbar ist, lassen<br />

sich daraus jedoch wichtige Schlussfolgerungen<br />

ziehen, die im Zusammenhang<br />

mit der Anstellung von Zahnärzten<br />

in einer Vertragszahnarztpraxis<br />

berücksichtigt werden sollten. Dies<br />

gilt <strong>ins</strong>besondere im Zusammenhang<br />

mit dem wahrscheinlich zum 1.1.2007<br />

in Kraft tretenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetz,<br />

welches die Anstellung<br />

von Ärzten bzw. Zahnärzten auch<br />

außerhalb des Vertragszahnarztsitzes<br />

erleichtern soll. Assessor jur. Torsten Jahnel<br />

Abteilungsleiter Recht der KZV Sachsen-Anhalt<br />

l<br />

100 · ZKN mit teiluNgeN · 2 | 2007<br />

AOK.Bayern.versucht.<br />

Kieferorthopäden.zu.erpressen<br />

Im Dezember 2006 kam es zum Abschluss<br />

eines Kollektivvertrages<br />

zwischen der KZV Bayerns und der<br />

dortigen AOK, der speziell die Kieferorthopäden<br />

betrifft.<br />

In einer geme<strong>ins</strong>amen Pressemeldung<br />

vom 20.12.2006 wurde berichtet,<br />

man habe sich zur Förderung der Qualität<br />

in der kieferorthopädischen Versorgung<br />

auf Richtlinien geeinigt, die den<br />

Versicherten der AOK eine qualitativ<br />

höherwertige KfO-Behandlung böte<br />

und gleichzeitig die bisherigen privaten<br />

Zuzahlungen reduziere. Dabei sei<br />

eine völlig neue Vergütungsstruktur<br />

eingeführt worden, die auf der Basis<br />

von Fallpauschalen berechnet würde.<br />

Hierzu hätte man vier Schwierigkeitsstufen<br />

eingeführt.<br />

Eine weitere lobenswerte Vereinba-<br />

rung sei es, dass für beteiligte Versicherte<br />

der AOK die Wartezeit auf nur<br />

noch maximal 30 Minuten begrenzt<br />

würde.<br />

Weder auf der Website der AOK noch<br />

bei der KZV Bayerns findet man Einzelheiten<br />

zu diesem Vertrag.<br />

Allerdings scheint die AOK Bayerns<br />

auf den Nutzen aus diesem Komplott<br />

nicht lange warten zu wollen.<br />

In einem Schreiben vom 22.12.2006<br />

an einen Kieferorthopäden in Oberfranken,<br />

das der Redaktion vorliegt,<br />

schreibt der dortige Regionaldirektor<br />

unter Bezug auf die oben genannte<br />

Presseerklärung:<br />

Sehr geehrter Herr Dr. W.A ,<br />

Bgm.-L-Platz in …<br />

»Mit dem Abschluss des Qualitätsvertrages<br />

soll die neue Versorgungsform<br />

für AOK-Versicherte in Bayern<br />

ab Januar 2007 flächendeckend<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Einer Übersichtskarte Bayerns<br />

ist zu entnehmen, dass<br />

ausschließlich in unserer Region<br />

(nähere Bezeichnung des<br />

Landkreises) den Patienten<br />

die Vertragsleistungen vorenthalten<br />

werden (weil die FZÄ<br />

dort nicht beitreten wollen;<br />

Anm. der Red.).<br />

Wir sind nun gehalten, unsere<br />

Kunden und die Öffentlichkeit<br />

darauf hinzuweisen, dass<br />

die Kieferorthopäden in der Region<br />

offensichtlich kein Interesse<br />

an der Förderung der Qualität<br />

in der KfO-Versorgung – so<br />

wie von den Vertragspartnern<br />

beabsichtigt – haben.«<br />

Machen Sie sich ihr eigenes<br />

Urteil zu diesem Vorgang. Das<br />

kommende neue Gesetz wird<br />

die Abschlüsse derartiger Verträge<br />

erleichtern. Werden wir<br />

dann mit weiteren unangenehmen<br />

Repressalien durch<br />

freiwillige Vertragsabschlüsse<br />

rechnen müssen? KHK l

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