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n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

102 · ZKN mit teiluNgeN · 2 | 2007<br />

Fortbildung:.<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

–<br />

Was nun?<br />

Dr. Dr. Klaus<br />

Oehler<br />

fotos: zKn-archiv; cfw-archiv / ingreypx, royal iMMages<br />

Eine Betrachtung<br />

Für jede Fortbildung – wie auch eine<br />

über zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

– gilt, dass man sich schon<br />

vorher um das Thema kümmern muss,<br />

damit man die richtigen Fragen stellen<br />

kann. Um dieses undurchsichtige Themenfeld<br />

einigermaßen zu verstehen,<br />

braucht man eigentlich zahnmedizinische,<br />

juristische und statistische<br />

Kenntnisse.<br />

Es ist erfreulich, dass sich die KZVN<br />

dieses Themas angenommen hat, damit<br />

die Kollegenschaft besser gewappnet<br />

in dieses intransparente Verwaltungsverfahren<br />

gehen kann.<br />

Da die KZVN seit dem 1.1. 2004 nur<br />

noch durch Beschickung des Ausschusses<br />

mit zahnärztlichen Vertretern<br />

und durch die Vertragsgestaltung<br />

am Prüfgeschehen beteiligt ist, hätte<br />

die KZVN infolge des seit Jahren bei ihr<br />

bestehenden »geballten Wissens« über<br />

das Prüfgeschehen ihre Mitglieder<br />

schon früher über die für viele Zahnärzte<br />

äußerst schmerzlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

aufklären<br />

sollen. Die KZVN hat anscheinend einen<br />

Service-Bereich eingerichtet, der<br />

zu für Vertragszahnärzte wichtigen<br />

Fragen Auskunft geben soll. Hoffentlich<br />

bestimmt nicht mehr wie früher<br />

der jeweilige Sachbearbeiter in der<br />

KZVN, ob eine gestellte Frage für den<br />

anfragenden Vertragszahnarzt wichtig<br />

ist oder nicht, wie das früher zum<br />

Beispiel h<strong>ins</strong>ichtlich der Frage nach der<br />

Zahl der Praxisgeme<strong>ins</strong>chaften im Bereich<br />

der KZVN als offenbar datenschutzrechtlich<br />

hochsensible Materie<br />

der Fall war.<br />

Prüfvereinbarungen<br />

Im Vortrag wurde regelmäßig transportiert,<br />

dass es am Ausschuss liegen<br />

würde, falls er eine Pauschalprüfung<br />

durchführt und ein Zahnarzt auffällig<br />

würde, wenn er Überschreitungen von<br />

40 % in seiner Leistungsstatistik aufweisen<br />

würde, und dass die KZVN keinen<br />

Einfluss hätte.<br />

Richtig ist, dass Prüfungsausschüsse<br />

seit dem 1.1.2004 eigene Institutionen<br />

geworden sind. Die KZVN hat aber<br />

die entsprechenden Verträge abge-

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