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n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

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Das zuletzt angerufene Bundesverfassungsgericht<br />

sieht die Beschwerdeführerin<br />

in ihrem Recht auf<br />

informationelle Selbstbestimmung<br />

verletzt. Zugleich hat das Gericht mit<br />

dem Urteil auch das Recht der Versicherer<br />

bestätigt, für die Prüfung von<br />

Leistungsanträgen eine umfassende<br />

Mitwirkung des Versicherten e<strong>ins</strong>chließlich<br />

der Offenlegung aller sachdienlichen<br />

Informationen verlangen<br />

zu können.<br />

Grundsätzlich ist die derzeit verwendete<br />

umfassende Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

deshalb weiterhin<br />

zulässig. Allerdings muss dem einzelnen<br />

Versicherten zur Wahrung seiner<br />

informationellen Selbstbestimmung<br />

eine Alternative angeboten werden.<br />

Diese kann <strong>ins</strong>besondere darin<br />

bestehen, jeweils Einzelermächtigungen<br />

zur Entbindung der behandelnden<br />

Ärzte von der Schweigepflicht zu erteilen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

dazu klargestellt, dass die zum Beispiel<br />

mit Einzelfallermächtigungen<br />

verbundenen höheren Kosten und die<br />

Nachteile aus der Verzögerung der<br />

Leistungsprüfung letztlich von dem<br />

Versicherten zu tragen sind, der eine<br />

allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

ablehnt. Die Kosten<br />

dürften allerdings nicht so hoch sein,<br />

dass sie einen informellen Selbstschutz<br />

unzumutbar machen. Verweigert der<br />

Versicherte darüber hinaus eine zur<br />

Leistungsprüfung nötige Schweigepflichtentbindung<br />

im Einzelfall bzw.<br />

die Übermittlung entsprechender Informationen,<br />

ist der Versicherer berechtigt,<br />

den Leistungsantrag abzulehnen.<br />

Da der Zahnarzt regelmäßig nicht<br />

wissen wird, ob vorgelegte Erklärungen<br />

noch unwiderrufen sind oder ob dem<br />

Versicherten die vom Verfassungsgericht<br />

geforderten Alternativen geboten<br />

wurden, empfiehlt die Bundeszahnärztekammer<br />

auch weiterhin für<br />

jede Rückfrage von Krankenversicherungen<br />

sich konkrete auf den Einzelfall<br />

bezogene Einwilligungen vorlegen zu<br />

lassen. René Krousky, Rechtsanwalt<br />

Bundeszahnärztekammer, 14.11.2006 l<br />

Als Ursula von der Leyen vor<br />

einem Jahr als Bundesfamilienministerin<br />

<strong>ins</strong> Bundeskabinett<br />

wechselte und ihren<br />

Platz im niedersächsischen<br />

Sozialministerium räumte, gab<br />

es eigentlich keine lange Diskussion<br />

darüber, wer ihre Nachfolgerin sein<br />

wird. Die Rotenburgerin Mechthild<br />

Ross-Luttmann, obwohl Neuling im<br />

Landtag und somit ohne große parlamentarische<br />

Erfahrung, hatte in den<br />

ersten zwei Jahren dieser Wahlperiode<br />

bei Freund und »Feind« einen so guten<br />

Eindruck hinterlassen, dass sie praktisch<br />

ohne Konkurrenz in das Ministeramt<br />

kommen konnte.<br />

Zunächst als Innenpolitikerin im<br />

zuständigen Ausschuss zeigte sie sich<br />

stets gut vorbereitet und »im Film«,<br />

was auch ihre politischen Gegner<br />

neidlos anerkannten. Nach einem fraktionsinternen<br />

Streit unter den Sozial-<br />

Mechthild<br />

Ross-Luttmann,<br />

Sozialministerin<br />

des Landes<br />

Niedersachsen<br />

Mechthild Ross-Luttmann<br />

politikerinnen entschied Fraktionschef<br />

David McAllister schließlich, dass Ross-<br />

Luttmann in diesem Politikfeld das<br />

Heft in die Hand bekam, um die Lage<br />

zu befrieden. Damit war für die heute<br />

48-jährige Juristin und Mutter von<br />

drei Kindern bereits die Grundlage für<br />

das Ministeramt gelegt. Dass dieser<br />

Wechsel an der Spitze des Sozialministeriums<br />

so problemlos vonstatten ging,<br />

ist auch dem Umstand zu verdanken,<br />

dass die Regionalfürsten der CDU darauf<br />

verzichteten, Regionalproporz vor<br />

Kompetenz zu stellen.<br />

McAllister und Ministerpräsident<br />

Christian Wulff, der Ross-Luttmann in<br />

das Ministeramt berief, mussten diesen<br />

Schritt nie bereuen. Die Parlamentarierin<br />

hält auch als Ministerin engen<br />

Kontakt zu ihrer Fraktion, arbeitet<br />

geräuschlos, aber effektiv, und räumt<br />

nach und nach eine »Baustelle« des<br />

Hauses nach der anderen ab. Anders als<br />

ihre Vorgängerin steht dabei<br />

nicht die schnelle Schlagzeile<br />

im Vordergrund, und<br />

auch die Wolkenkuckucksheime<br />

sind nicht ihr Ding.<br />

Nicht jede übriggebliebene<br />

Vorlage, die sie noch in von<br />

der Leyens Schubladen vorfand,<br />

wurde von ihr blind<br />

abgezeichnet und auf den<br />

Weg gebracht. Vielmehr ist<br />

sie eine sorgfältige Arbeiterin,<br />

die nicht zu Schnellschüssen<br />

neigt und eine Sache<br />

lieber ein paar Tage länger<br />

abwägt, bevor sie eine<br />

Entscheidung trifft. Wenn<br />

man ihr daraus den Vorwurf<br />

machen will, sie lasse die<br />

Dinge zu lange liegen und<br />

sei nicht entscheidungsfreudig,<br />

geht dies an der Sache<br />

vorbei und wird der Ministerin<br />

nicht gerecht. Denn<br />

sie ist in Verwaltungsdingen<br />

keine Anfängerin, sondern<br />

vielmehr vom Fach und<br />

verfügt über umfängliche<br />

2 | 2007 · ZKN mit teiluNgeN · 97

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