n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...
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Das zuletzt angerufene Bundesverfassungsgericht<br />
sieht die Beschwerdeführerin<br />
in ihrem Recht auf<br />
informationelle Selbstbestimmung<br />
verletzt. Zugleich hat das Gericht mit<br />
dem Urteil auch das Recht der Versicherer<br />
bestätigt, für die Prüfung von<br />
Leistungsanträgen eine umfassende<br />
Mitwirkung des Versicherten e<strong>ins</strong>chließlich<br />
der Offenlegung aller sachdienlichen<br />
Informationen verlangen<br />
zu können.<br />
Grundsätzlich ist die derzeit verwendete<br />
umfassende Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
deshalb weiterhin<br />
zulässig. Allerdings muss dem einzelnen<br />
Versicherten zur Wahrung seiner<br />
informationellen Selbstbestimmung<br />
eine Alternative angeboten werden.<br />
Diese kann <strong>ins</strong>besondere darin<br />
bestehen, jeweils Einzelermächtigungen<br />
zur Entbindung der behandelnden<br />
Ärzte von der Schweigepflicht zu erteilen.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat<br />
dazu klargestellt, dass die zum Beispiel<br />
mit Einzelfallermächtigungen<br />
verbundenen höheren Kosten und die<br />
Nachteile aus der Verzögerung der<br />
Leistungsprüfung letztlich von dem<br />
Versicherten zu tragen sind, der eine<br />
allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
ablehnt. Die Kosten<br />
dürften allerdings nicht so hoch sein,<br />
dass sie einen informellen Selbstschutz<br />
unzumutbar machen. Verweigert der<br />
Versicherte darüber hinaus eine zur<br />
Leistungsprüfung nötige Schweigepflichtentbindung<br />
im Einzelfall bzw.<br />
die Übermittlung entsprechender Informationen,<br />
ist der Versicherer berechtigt,<br />
den Leistungsantrag abzulehnen.<br />
Da der Zahnarzt regelmäßig nicht<br />
wissen wird, ob vorgelegte Erklärungen<br />
noch unwiderrufen sind oder ob dem<br />
Versicherten die vom Verfassungsgericht<br />
geforderten Alternativen geboten<br />
wurden, empfiehlt die Bundeszahnärztekammer<br />
auch weiterhin für<br />
jede Rückfrage von Krankenversicherungen<br />
sich konkrete auf den Einzelfall<br />
bezogene Einwilligungen vorlegen zu<br />
lassen. René Krousky, Rechtsanwalt<br />
Bundeszahnärztekammer, 14.11.2006 l<br />
Als Ursula von der Leyen vor<br />
einem Jahr als Bundesfamilienministerin<br />
<strong>ins</strong> Bundeskabinett<br />
wechselte und ihren<br />
Platz im niedersächsischen<br />
Sozialministerium räumte, gab<br />
es eigentlich keine lange Diskussion<br />
darüber, wer ihre Nachfolgerin sein<br />
wird. Die Rotenburgerin Mechthild<br />
Ross-Luttmann, obwohl Neuling im<br />
Landtag und somit ohne große parlamentarische<br />
Erfahrung, hatte in den<br />
ersten zwei Jahren dieser Wahlperiode<br />
bei Freund und »Feind« einen so guten<br />
Eindruck hinterlassen, dass sie praktisch<br />
ohne Konkurrenz in das Ministeramt<br />
kommen konnte.<br />
Zunächst als Innenpolitikerin im<br />
zuständigen Ausschuss zeigte sie sich<br />
stets gut vorbereitet und »im Film«,<br />
was auch ihre politischen Gegner<br />
neidlos anerkannten. Nach einem fraktionsinternen<br />
Streit unter den Sozial-<br />
Mechthild<br />
Ross-Luttmann,<br />
Sozialministerin<br />
des Landes<br />
Niedersachsen<br />
Mechthild Ross-Luttmann<br />
politikerinnen entschied Fraktionschef<br />
David McAllister schließlich, dass Ross-<br />
Luttmann in diesem Politikfeld das<br />
Heft in die Hand bekam, um die Lage<br />
zu befrieden. Damit war für die heute<br />
48-jährige Juristin und Mutter von<br />
drei Kindern bereits die Grundlage für<br />
das Ministeramt gelegt. Dass dieser<br />
Wechsel an der Spitze des Sozialministeriums<br />
so problemlos vonstatten ging,<br />
ist auch dem Umstand zu verdanken,<br />
dass die Regionalfürsten der CDU darauf<br />
verzichteten, Regionalproporz vor<br />
Kompetenz zu stellen.<br />
McAllister und Ministerpräsident<br />
Christian Wulff, der Ross-Luttmann in<br />
das Ministeramt berief, mussten diesen<br />
Schritt nie bereuen. Die Parlamentarierin<br />
hält auch als Ministerin engen<br />
Kontakt zu ihrer Fraktion, arbeitet<br />
geräuschlos, aber effektiv, und räumt<br />
nach und nach eine »Baustelle« des<br />
Hauses nach der anderen ab. Anders als<br />
ihre Vorgängerin steht dabei<br />
nicht die schnelle Schlagzeile<br />
im Vordergrund, und<br />
auch die Wolkenkuckucksheime<br />
sind nicht ihr Ding.<br />
Nicht jede übriggebliebene<br />
Vorlage, die sie noch in von<br />
der Leyens Schubladen vorfand,<br />
wurde von ihr blind<br />
abgezeichnet und auf den<br />
Weg gebracht. Vielmehr ist<br />
sie eine sorgfältige Arbeiterin,<br />
die nicht zu Schnellschüssen<br />
neigt und eine Sache<br />
lieber ein paar Tage länger<br />
abwägt, bevor sie eine<br />
Entscheidung trifft. Wenn<br />
man ihr daraus den Vorwurf<br />
machen will, sie lasse die<br />
Dinge zu lange liegen und<br />
sei nicht entscheidungsfreudig,<br />
geht dies an der Sache<br />
vorbei und wird der Ministerin<br />
nicht gerecht. Denn<br />
sie ist in Verwaltungsdingen<br />
keine Anfängerin, sondern<br />
vielmehr vom Fach und<br />
verfügt über umfängliche<br />
2 | 2007 · ZKN mit teiluNgeN · 97