Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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8.2 Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Sprengstoffe<br />
Im Zusammenhang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen<br />
ist ein beson<strong>der</strong>s positives Beispiel <strong>des</strong> Umgangs<br />
mit cadmiumhaltigen Werkstoffen bei <strong>der</strong><br />
Produktion von Photovoltaikanlagen zu nennen. Hier<br />
gelang es durch innovative Technologien und intensive<br />
Beratungstätigkeit <strong>der</strong> Arbeitsschutzbehörde<br />
Lösungen zu finden, die eine Gefährdung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
durch die krebserzeugenden Cadmiumverbindungen<br />
ausschließen. Die Ersatzstoffprüfung<br />
ergab, dass auf die cadmiumhaltigen Verbindungen<br />
nicht verzichtet werden kann.<br />
Ganz an<strong>der</strong>s stellt sich die Situation bezüglich asbesthaltiger<br />
Baustoffe dar. Hier wird im zunehmenden<br />
Maße beobachtet, dass Bauherrn durch Anbieter<br />
von Kunststoffwellbahnen zur Überdeckung ihrer<br />
Asbestzementdächer verleitet werden. Da es sich<br />
hier um verbotenen Umgang mit Asbest handelt,<br />
mussten die <strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> entsprechend<br />
einschreiten.<br />
Den Schwerpunkt in <strong>der</strong> Arbeit <strong>des</strong> Gefahrstofflabors<br />
stellten im Berichtsjahr nicht die Arbeitsplätze<br />
mit dem klassischen Gefahrstoffumgang dar, son<strong>der</strong>n<br />
mit 63 % solche Arbeitsplätze, an denen durch<br />
sekundäre Einwirkung eine Gefährdung durch che-<br />
8.3 Sozialer Arbeitsschutz<br />
Der Vollzug <strong>des</strong> Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)<br />
durch die <strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> hatte im Jahre<br />
2000 zwei Schwerpunkte, die Krankenhäuser und<br />
die gewerbliche Wirtschaft. Mit allen<br />
Verantwortungsträgern im Bereich<br />
Krankenanstalten wurde am 15. März 2000 eine<br />
Problemdiskussion zur Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG<br />
geführt. Gemeinsam sollten Möglichkeiten und<br />
Wege gefunden werden,<br />
Arbeitszeitaufzeichnungen <strong>des</strong><br />
Krankenhauspersonals nachvollziehbar zu<br />
gestalten. Von zwei Krankenhäusern wurden<br />
neue Arbeitszeitmodelle vorgestellt, die von<br />
Seiten <strong>der</strong> Beschäftigten und Arbeitgeber als<br />
gangbarer Weg angenommen wurden, die jedoch<br />
nicht auf die operativ-chirurgischen Bereiche<br />
übertragbar sind.<br />
Im Jahre 2000 führten die Ämter für Arbeitsschutz<br />
in 16 Krankenhäusern Beratungen und Kontrollen<br />
zur Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG durch. In 8<br />
Krankenhäusern wurden Verstöße gegen<br />
Ruhezeiten bei Bereitschaftsdiensten, die<br />
werktägliche Arbeitszeit sowie Verstöße gegen<br />
tarifrechtliche Festlegungen ermittelt. Auf die<br />
Verstöße zum ArbZG wurde mit Revisionsschreiben<br />
und konkreter Terminsetzung für<br />
Maßnahmen, die die Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG<br />
ermöglichen, reagiert.<br />
mische Stoffe vermutet wurde. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e<br />
Büroarbeitsplätze aber auch an<strong>der</strong>e mit<br />
Arbeitsplätzen ausgestattete Innenräume. Bewertungsmaßstab<br />
für solche Gefahrstoffeinwirkungen<br />
sind nicht die MAK- o<strong>der</strong> TRK- Grenzwerte son<strong>der</strong>n<br />
die Kriterien <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang<br />
mit Innenraumrichtwerten.<br />
Bei den biologischen Arbeitsstoffen lag <strong>der</strong> Schwerpunkt<br />
<strong>des</strong> Berichtsjahres ganz beson<strong>der</strong>s auf Revisionen<br />
in <strong>der</strong> Entsorgungswirtschaft, wobei von den<br />
<strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> immer wie<strong>der</strong> unzulänglich<br />
ausgestattete Arbeitsplätze angetroffen wurden, die<br />
entsprechend arbeitsschutztechnischer und hygienischer<br />
Kriterien umzugestalten waren.<br />
Die behördlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit<br />
dem Sprengstoffgesetz waren erheblich durch die<br />
Sprengstoffkatastrophe von Enschede geprägt. In<br />
mehreren Son<strong>der</strong>einsätzen <strong>der</strong> Ämter für Arbeitsschutz<br />
wurde die sichere Einhaltung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
Schutzabstände in den Thüringer Sprengstofflagern<br />
bestätigt und zur weiteren Gewährleistung dieser<br />
Sicherheit die Zusammenarbeit mit den Bau- und<br />
Umweltbehörden verbessert.<br />
Zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />
(§ 15 Abs. 2 ArbZG) aber auch wenn durch<br />
die ausländische Sonn- und Feiertagsarbeit die<br />
Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 13 Abs. 5<br />
ArbZG) wurden im Jahre 2000 15 bzw. 28<br />
Anträge auf Bewilligung von Sonn- und<br />
Feiertagsarbeit genehmigt. Mit diesen<br />
Maßnahmen konnten 555 neue Arbeitsplätze<br />
geschaffen werden. Standortsicherung <strong>der</strong><br />
Betriebe sowie Erhalt von Marktanteilen waren<br />
dabei neben <strong>der</strong> Arbeitsplatzsicherung wichtige<br />
Wirtschaftskriterien für Thüringen.<br />
Im September 2000 fand unter Leitung <strong>des</strong> Thüringer<br />
Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
auf Bun<strong>des</strong>ebene die<br />
Entgeltprüfertagung für die Heimarbeit statt. Der<br />
Erfahrungsaustausch hatte als Ziel, Probleme <strong>der</strong><br />
Heimarbeit, Entgeltüberwachung und die<br />
Auslegung binden<strong>der</strong> Festlegungen<br />
bun<strong>des</strong>einheitlich zu behandeln.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000