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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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8.2 Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Sprengstoffe<br />

Im Zusammenhang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen<br />

ist ein beson<strong>der</strong>s positives Beispiel <strong>des</strong> Umgangs<br />

mit cadmiumhaltigen Werkstoffen bei <strong>der</strong><br />

Produktion von Photovoltaikanlagen zu nennen. Hier<br />

gelang es durch innovative Technologien und intensive<br />

Beratungstätigkeit <strong>der</strong> Arbeitsschutzbehörde<br />

Lösungen zu finden, die eine Gefährdung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

durch die krebserzeugenden Cadmiumverbindungen<br />

ausschließen. Die Ersatzstoffprüfung<br />

ergab, dass auf die cadmiumhaltigen Verbindungen<br />

nicht verzichtet werden kann.<br />

Ganz an<strong>der</strong>s stellt sich die Situation bezüglich asbesthaltiger<br />

Baustoffe dar. Hier wird im zunehmenden<br />

Maße beobachtet, dass Bauherrn durch Anbieter<br />

von Kunststoffwellbahnen zur Überdeckung ihrer<br />

Asbestzementdächer verleitet werden. Da es sich<br />

hier um verbotenen Umgang mit Asbest handelt,<br />

mussten die <strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> entsprechend<br />

einschreiten.<br />

Den Schwerpunkt in <strong>der</strong> Arbeit <strong>des</strong> Gefahrstofflabors<br />

stellten im Berichtsjahr nicht die Arbeitsplätze<br />

mit dem klassischen Gefahrstoffumgang dar, son<strong>der</strong>n<br />

mit 63 % solche Arbeitsplätze, an denen durch<br />

sekundäre Einwirkung eine Gefährdung durch che-<br />

8.3 Sozialer Arbeitsschutz<br />

Der Vollzug <strong>des</strong> Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)<br />

durch die <strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> hatte im Jahre<br />

2000 zwei Schwerpunkte, die Krankenhäuser und<br />

die gewerbliche Wirtschaft. Mit allen<br />

Verantwortungsträgern im Bereich<br />

Krankenanstalten wurde am 15. März 2000 eine<br />

Problemdiskussion zur Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG<br />

geführt. Gemeinsam sollten Möglichkeiten und<br />

Wege gefunden werden,<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen <strong>des</strong><br />

Krankenhauspersonals nachvollziehbar zu<br />

gestalten. Von zwei Krankenhäusern wurden<br />

neue Arbeitszeitmodelle vorgestellt, die von<br />

Seiten <strong>der</strong> Beschäftigten und Arbeitgeber als<br />

gangbarer Weg angenommen wurden, die jedoch<br />

nicht auf die operativ-chirurgischen Bereiche<br />

übertragbar sind.<br />

Im Jahre 2000 führten die Ämter für Arbeitsschutz<br />

in 16 Krankenhäusern Beratungen und Kontrollen<br />

zur Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG durch. In 8<br />

Krankenhäusern wurden Verstöße gegen<br />

Ruhezeiten bei Bereitschaftsdiensten, die<br />

werktägliche Arbeitszeit sowie Verstöße gegen<br />

tarifrechtliche Festlegungen ermittelt. Auf die<br />

Verstöße zum ArbZG wurde mit Revisionsschreiben<br />

und konkreter Terminsetzung für<br />

Maßnahmen, die die Einhaltung <strong>des</strong> ArbZG<br />

ermöglichen, reagiert.<br />

mische Stoffe vermutet wurde. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e<br />

Büroarbeitsplätze aber auch an<strong>der</strong>e mit<br />

Arbeitsplätzen ausgestattete Innenräume. Bewertungsmaßstab<br />

für solche Gefahrstoffeinwirkungen<br />

sind nicht die MAK- o<strong>der</strong> TRK- Grenzwerte son<strong>der</strong>n<br />

die Kriterien <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang<br />

mit Innenraumrichtwerten.<br />

Bei den biologischen Arbeitsstoffen lag <strong>der</strong> Schwerpunkt<br />

<strong>des</strong> Berichtsjahres ganz beson<strong>der</strong>s auf Revisionen<br />

in <strong>der</strong> Entsorgungswirtschaft, wobei von den<br />

<strong>Arbeitsschutzbehörden</strong> immer wie<strong>der</strong> unzulänglich<br />

ausgestattete Arbeitsplätze angetroffen wurden, die<br />

entsprechend arbeitsschutztechnischer und hygienischer<br />

Kriterien umzugestalten waren.<br />

Die behördlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit<br />

dem Sprengstoffgesetz waren erheblich durch die<br />

Sprengstoffkatastrophe von Enschede geprägt. In<br />

mehreren Son<strong>der</strong>einsätzen <strong>der</strong> Ämter für Arbeitsschutz<br />

wurde die sichere Einhaltung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Schutzabstände in den Thüringer Sprengstofflagern<br />

bestätigt und zur weiteren Gewährleistung dieser<br />

Sicherheit die Zusammenarbeit mit den Bau- und<br />

Umweltbehörden verbessert.<br />

Zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />

(§ 15 Abs. 2 ArbZG) aber auch wenn durch<br />

die ausländische Sonn- und Feiertagsarbeit die<br />

Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt ist (§ 13 Abs. 5<br />

ArbZG) wurden im Jahre 2000 15 bzw. 28<br />

Anträge auf Bewilligung von Sonn- und<br />

Feiertagsarbeit genehmigt. Mit diesen<br />

Maßnahmen konnten 555 neue Arbeitsplätze<br />

geschaffen werden. Standortsicherung <strong>der</strong><br />

Betriebe sowie Erhalt von Marktanteilen waren<br />

dabei neben <strong>der</strong> Arbeitsplatzsicherung wichtige<br />

Wirtschaftskriterien für Thüringen.<br />

Im September 2000 fand unter Leitung <strong>des</strong> Thüringer<br />

Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene die<br />

Entgeltprüfertagung für die Heimarbeit statt. Der<br />

Erfahrungsaustausch hatte als Ziel, Probleme <strong>der</strong><br />

Heimarbeit, Entgeltüberwachung und die<br />

Auslegung binden<strong>der</strong> Festlegungen<br />

bun<strong>des</strong>einheitlich zu behandeln.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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