Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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Erhebung in Lichtschranke<br />
- 19 -<br />
Überwachung durch Ausführung <strong>der</strong> Türen<br />
Lichtgitter o<strong>der</strong><br />
Vorfeldüberwachung<br />
Ohne Lichtschranke/<br />
Lichtgitter<br />
Einseitig<br />
schließende<br />
zentral<br />
schließende<br />
Nordthüringen 9 18 3 8 22<br />
Folgen<strong>des</strong> wurde festgestellt:<br />
In Alten- und Pflegeheimen setzt sich die Ausrüstung<br />
von Türen mit Lichtgittern durch. Bei in den<br />
letzten Jahren gebauten Aufzügen in den Heimen<br />
wurden grundsätzlich Lichtgitter als Türüberwachung<br />
(unabhängig von <strong>der</strong> Fahrkorbgröße) festgestellt.<br />
In Bereichen für Betreutes Wohnen hingegen ist die<br />
Ausrüstung <strong>der</strong> Türen lediglich mit Lichtschranken<br />
häufig anzutreffen, obwohl das Gefährdungspotential<br />
bezogen auf diese Nutzergruppe hoch ist.<br />
Die relativ hohe Zahl zentralschließen<strong>der</strong> Türen<br />
resultiert noch aus den Personenaufzügen <strong>des</strong> Typs<br />
P 050 vom ehemaligen Sächsischen Brücken und<br />
Stahlhochbau Dresden, welche zur Standardausrüstung<br />
von DDR-Pflegeheim-Typenbauten gehörten.<br />
Bei den Aufzügen ohne Lichtschranken handelt es<br />
sich ausschließlich um P 050 SBS-Anlagen, welche<br />
noch nicht rekonstruiert wurden.<br />
Die Gefährdung für den Nutzer ist bei einseitigen<br />
mehrflügeligen Teleskoptüren wesentlich größer als<br />
bei zentralschließenden Türen.<br />
Die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzugstüren mit entsprechenden<br />
Sicherheitseinrichtungen geht meist auf die<br />
Ausschreibungen zurück. Komfortable Sicherheitseinrichtungen<br />
werden oft aus Preisgründen in <strong>der</strong><br />
Investitionsphase abgelehnt. Diese Sparzwänge<br />
führen später zu Nutzungsrisiken für Ältere und<br />
Pflegebedürftige.<br />
In den Vorortkontrollen wurde ausführlich den Anwesenden<br />
die Problematik erläutert und die Gefährdung<br />
demonstriert. Das Personal äußerte<br />
mehrfach, dass diese Gefährdung bekannt sei und<br />
eine Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> technischen Zustan<strong>des</strong> wünschenswert<br />
wäre. Kontaktaufnahmen mit den technischen<br />
Abteilungen und anschließende Revisionsschreiben<br />
an die Verwaltungseinrichtungen <strong>der</strong><br />
Heime brachten eine nicht erwartete Bereitwilligkeit,<br />
die Aufzüge mit Lichtgittern nachzurüsten.<br />
Folgen<strong>des</strong> Fazit kann aus <strong>der</strong> Aktion gezogen werden:<br />
• Neuanlagen in Gebäuden mit Nutzergruppen, für<br />
die erhöhte Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind:<br />
Einflussnahme durch die ÄfAS in <strong>der</strong> Projektphase<br />
auf die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzüge mit zentralschließenden<br />
Türen und Lichtgittern im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren.<br />
Die For<strong>der</strong>ungen sind nicht klassische<br />
Beschaffenheitsanfor<strong>der</strong>ungen, son<strong>der</strong>n Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die technische Konfiguration <strong>des</strong><br />
Aufzuges entsprechend <strong>der</strong> zu erwartenden<br />
Nutzergruppe.<br />
• Umbauten/Rekonstruktionen:<br />
Einflussnahme <strong>des</strong> Sachverständigen <strong>des</strong> TÜV<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Anzeigeunterlagen<br />
gemäß § 7 AufzV durch die Aufnahme von<br />
Empfehlungen für die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzüge<br />
mit zentralschließenden Türen und Lichtgittern.<br />
• Vorhandene Anlagen mit Bedingungen im Fahrkorb/Schachttürbereich,<br />
welche ein erhöhtes Risiko<br />
für die Nutzergruppe Ältere/Pflegebedürftige<br />
nicht ausschließen (z.B. alte DDR-Anlagen und<br />
Anlagen nach TRA 200 mit einseitig schließen<strong>der</strong><br />
3-flügeliger Teleskoptür o<strong>der</strong> zentralschließen<strong>der</strong><br />
1 bzw. 2 flügeliger Teleskoptür ohne bzw. mit nur<br />
optischer Absicherung durch eine Lichtschranke):<br />
Bestehen Bedenken <strong>des</strong> Sachverständigen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Durchführung einer Hauptprüfung<br />
nach § 10 AufzV o<strong>der</strong> Zwischenprüfung nach<br />
§ 11 AufzV bezüglich einer risikoarmen Nutzung<br />
durch Ältere/Pflegebedürftige, sollte <strong>der</strong> Betreiber<br />
über diesen Zustand informiert werden und das<br />
zuständige AfAS eine Kopie <strong>der</strong> Prüfbescheinigung<br />
zur weiteren Veranlassung erhalten.<br />
Stellt ein Kontrollbeauftragter <strong>des</strong> AfAS im Rahmen<br />
seiner Revisionstätigkeit o.g. bedenkliche<br />
Zustände an einem Aufzug fest, informiert er den<br />
Betreiber über die nicht auszuschließenden Risiken<br />
und versucht, im Einzelfall eine entsprechende<br />
Lösung zu erreichen.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000