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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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Erhebung in Lichtschranke<br />

- 19 -<br />

Überwachung durch Ausführung <strong>der</strong> Türen<br />

Lichtgitter o<strong>der</strong><br />

Vorfeldüberwachung<br />

Ohne Lichtschranke/<br />

Lichtgitter<br />

Einseitig<br />

schließende<br />

zentral<br />

schließende<br />

Nordthüringen 9 18 3 8 22<br />

Folgen<strong>des</strong> wurde festgestellt:<br />

In Alten- und Pflegeheimen setzt sich die Ausrüstung<br />

von Türen mit Lichtgittern durch. Bei in den<br />

letzten Jahren gebauten Aufzügen in den Heimen<br />

wurden grundsätzlich Lichtgitter als Türüberwachung<br />

(unabhängig von <strong>der</strong> Fahrkorbgröße) festgestellt.<br />

In Bereichen für Betreutes Wohnen hingegen ist die<br />

Ausrüstung <strong>der</strong> Türen lediglich mit Lichtschranken<br />

häufig anzutreffen, obwohl das Gefährdungspotential<br />

bezogen auf diese Nutzergruppe hoch ist.<br />

Die relativ hohe Zahl zentralschließen<strong>der</strong> Türen<br />

resultiert noch aus den Personenaufzügen <strong>des</strong> Typs<br />

P 050 vom ehemaligen Sächsischen Brücken und<br />

Stahlhochbau Dresden, welche zur Standardausrüstung<br />

von DDR-Pflegeheim-Typenbauten gehörten.<br />

Bei den Aufzügen ohne Lichtschranken handelt es<br />

sich ausschließlich um P 050 SBS-Anlagen, welche<br />

noch nicht rekonstruiert wurden.<br />

Die Gefährdung für den Nutzer ist bei einseitigen<br />

mehrflügeligen Teleskoptüren wesentlich größer als<br />

bei zentralschließenden Türen.<br />

Die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzugstüren mit entsprechenden<br />

Sicherheitseinrichtungen geht meist auf die<br />

Ausschreibungen zurück. Komfortable Sicherheitseinrichtungen<br />

werden oft aus Preisgründen in <strong>der</strong><br />

Investitionsphase abgelehnt. Diese Sparzwänge<br />

führen später zu Nutzungsrisiken für Ältere und<br />

Pflegebedürftige.<br />

In den Vorortkontrollen wurde ausführlich den Anwesenden<br />

die Problematik erläutert und die Gefährdung<br />

demonstriert. Das Personal äußerte<br />

mehrfach, dass diese Gefährdung bekannt sei und<br />

eine Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> technischen Zustan<strong>des</strong> wünschenswert<br />

wäre. Kontaktaufnahmen mit den technischen<br />

Abteilungen und anschließende Revisionsschreiben<br />

an die Verwaltungseinrichtungen <strong>der</strong><br />

Heime brachten eine nicht erwartete Bereitwilligkeit,<br />

die Aufzüge mit Lichtgittern nachzurüsten.<br />

Folgen<strong>des</strong> Fazit kann aus <strong>der</strong> Aktion gezogen werden:<br />

• Neuanlagen in Gebäuden mit Nutzergruppen, für<br />

die erhöhte Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind:<br />

Einflussnahme durch die ÄfAS in <strong>der</strong> Projektphase<br />

auf die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzüge mit zentralschließenden<br />

Türen und Lichtgittern im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen sind nicht klassische<br />

Beschaffenheitsanfor<strong>der</strong>ungen, son<strong>der</strong>n Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die technische Konfiguration <strong>des</strong><br />

Aufzuges entsprechend <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Nutzergruppe.<br />

• Umbauten/Rekonstruktionen:<br />

Einflussnahme <strong>des</strong> Sachverständigen <strong>des</strong> TÜV<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Anzeigeunterlagen<br />

gemäß § 7 AufzV durch die Aufnahme von<br />

Empfehlungen für die Ausrüstung <strong>der</strong> Aufzüge<br />

mit zentralschließenden Türen und Lichtgittern.<br />

• Vorhandene Anlagen mit Bedingungen im Fahrkorb/Schachttürbereich,<br />

welche ein erhöhtes Risiko<br />

für die Nutzergruppe Ältere/Pflegebedürftige<br />

nicht ausschließen (z.B. alte DDR-Anlagen und<br />

Anlagen nach TRA 200 mit einseitig schließen<strong>der</strong><br />

3-flügeliger Teleskoptür o<strong>der</strong> zentralschließen<strong>der</strong><br />

1 bzw. 2 flügeliger Teleskoptür ohne bzw. mit nur<br />

optischer Absicherung durch eine Lichtschranke):<br />

Bestehen Bedenken <strong>des</strong> Sachverständigen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Durchführung einer Hauptprüfung<br />

nach § 10 AufzV o<strong>der</strong> Zwischenprüfung nach<br />

§ 11 AufzV bezüglich einer risikoarmen Nutzung<br />

durch Ältere/Pflegebedürftige, sollte <strong>der</strong> Betreiber<br />

über diesen Zustand informiert werden und das<br />

zuständige AfAS eine Kopie <strong>der</strong> Prüfbescheinigung<br />

zur weiteren Veranlassung erhalten.<br />

Stellt ein Kontrollbeauftragter <strong>des</strong> AfAS im Rahmen<br />

seiner Revisionstätigkeit o.g. bedenkliche<br />

Zustände an einem Aufzug fest, informiert er den<br />

Betreiber über die nicht auszuschließenden Risiken<br />

und versucht, im Einzelfall eine entsprechende<br />

Lösung zu erreichen.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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