Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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Durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften<br />
1995 bis 1999:<br />
Die aufgeführten Zahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Nach- und ggf. nachgehenden Untersuchungen.<br />
Rechtsvorschrift Jahr<br />
1995 1996 1997 1998 1999<br />
GefStoffV 9 980 10 433 9 688 8 759 9 599<br />
DruckluftV 10 0 0 0 13<br />
GenTSV 76 118 117 60 176<br />
BioStoffV - - - - 20 378<br />
RöV und StrlSchV 2 452 1 857 1 696 2 195 1 966<br />
Insgesamt 12 518 12 408 11 501 11 014 32 132<br />
Aus <strong>der</strong> Tabelle ist zu erkennen, dass die Zahl <strong>der</strong><br />
durchgeführten Untersuchungen bis 1998 mit geringen<br />
Schwankungen nahezu gleich geblieben ist,<br />
allerdings mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> BioStoffV 1999<br />
sich nahezu verdoppelt hat. Diese Verdopplung<br />
resultiert aus <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Zuständigkeit bei<br />
Risiken mit biologischen Arbeitsstoffen. Bei weitgehend<br />
gleichen Untersuchern und Untersuchten<br />
wurden Untersuchungen bis zum Inkrafttreten <strong>der</strong><br />
BioStoffV als solche wegen Infektionsgefährdung<br />
nach VBG 100 Anhang 1 unter Verwendung <strong>der</strong><br />
Methodik „G 42“ beim Lan<strong>des</strong>verband abgerechnet.<br />
Vom Lan<strong>des</strong>verband wurden 1998, dem letzten<br />
Jahr, in dem Untersuchungen wegen eines<br />
Infektionsrisikos dort abgerechnet wurden, insgesamt<br />
zu den drei speziellen Risiken durch Hepatitis<br />
A, Hepatitis B und Tbk-Erreger rund 28.000 Untersuchungen<br />
berichtet.<br />
Von einer Reihe von Thüringer Untersuchern, die<br />
eine VBG 100-Ermächtigung (G 42.1, G 42.2 und G<br />
42.3) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> hatten, waren bislang<br />
auch entsprechende Untersuchungen abgerechnet<br />
worden. Bisher erscheinen diese aber nicht in <strong>der</strong><br />
Übersicht <strong>der</strong> nach BioStoffV ermächtigten<br />
Thüringer Ärzte. Ein Teil von ihnen hat sogar noch<br />
für 1999 durchgeführte Untersuchungen an den<br />
Lan<strong>des</strong>verband berichtet. Entsprechen<strong>der</strong> Kritik<br />
wurde mit dem Hinweis begegnet, es handele sich<br />
um Untersuchungen, die noch vor dem 01.04.1999,<br />
dem Datum <strong>des</strong> Inkrafttretens <strong>der</strong> BioStoffV,<br />
durchgeführt worden und damit rechtens gewesen<br />
seien. Vom Lan<strong>des</strong>verband wurde dies zum Anlass<br />
genommen, diese Ärzte erneut auf die geän<strong>der</strong>ten<br />
Zuständigkeiten und die Notwendigkeit hinzuweisen,<br />
dass - falls weiterhin AVU wegen dieser Gefährdung<br />
durchgeführt werden sollten - zuvor eine<br />
Ermächtigung nach BioStoffV beim LAfAS zu<br />
beantragen sei. Inzwischen sind auch acht<br />
entsprechende Anträge solcher „Nachzügler” bei<br />
uns eingegangen.<br />
Neben diesem eher formalen Grund erklärt sich eine<br />
künftige Verringerung <strong>der</strong> relativ großen Untersuchungszahlen<br />
aus <strong>der</strong> gezielteren Auswahl <strong>der</strong><br />
Untersuchenden nach den Grundsätzen <strong>der</strong><br />
BioStoffV, da zahlreiche nach qualifizierter Gefährdungsbeurteilung<br />
vieler Arbeitsplätze mit eher<br />
min<strong>der</strong>er Gefährdung einzustufen sind, als das<br />
vorher eine regelmäßig getroffene pauschale Gefährdungseinschätzung<br />
ergeben hatte. Danach wird<br />
an solchen Arbeitsplätzen eine arbeitsmedizinische<br />
Beratung <strong>der</strong> Beschäftigten aus präventiver Sicht<br />
angeboten und für ausreichend gehalten.<br />
Untersuchungen hält die BioStoffV zwar auch in<br />
allen den Fällen für geboten, wenn sie ein dort<br />
Beschäftigter im Einzelfall wünscht, dabei wandelt<br />
sich aber <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> Untersuchung von einer<br />
speziellen AVU mit ganz gezieltem Methodeninventar<br />
zu dem einer allgemeinen AVU unter<br />
Anwendung <strong>des</strong> so genannten Basisuntersuchungsprogrammes,<br />
die in einer solchen Übersicht<br />
<strong>der</strong> speziellen AVU nach staatlichen Rechtsvorschriften<br />
- wie in <strong>der</strong> obigen Tabelle - nicht mehr<br />
erscheinen.<br />
Durch diese letztgenannte Verän<strong>der</strong>ung ist künftig<br />
nicht nur mit einem weiteren Rückgang <strong>der</strong> relativ<br />
großen Untersuchungszahlen zu rechnen, son<strong>der</strong>n<br />
eher eine Schwerpunktverlagerung <strong>der</strong> Untersuchungskapazitäten.<br />
Es ist gewollt und fachlich<br />
besser begründet, wenn sich die untersuchenden<br />
Ärzte stärker den Beschäftigten zuwenden, die in<br />
eine höher gefährdete Beschäftigtengruppe einzuordnen<br />
sind. Diese sind dann allerdings noch gezielter<br />
und umfassen<strong>der</strong> nach dem Methodeninventar<br />
<strong>des</strong> ebenfalls gerade überarbeiteten<br />
Grundsatzes G 42 zu untersuchen. Ein längerfristiger<br />
Trend aus den verschiedenen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
lässt sich aber sicher erst nach einigen<br />
Beobachtungsjahren erkennen.<br />
Eine Übersicht über die in Thüringen ermächtigten<br />
Ärzte ergibt <strong>der</strong>zeit Folgen<strong>des</strong>:<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000