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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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Durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften<br />

1995 bis 1999:<br />

Die aufgeführten Zahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Nach- und ggf. nachgehenden Untersuchungen.<br />

Rechtsvorschrift Jahr<br />

1995 1996 1997 1998 1999<br />

GefStoffV 9 980 10 433 9 688 8 759 9 599<br />

DruckluftV 10 0 0 0 13<br />

GenTSV 76 118 117 60 176<br />

BioStoffV - - - - 20 378<br />

RöV und StrlSchV 2 452 1 857 1 696 2 195 1 966<br />

Insgesamt 12 518 12 408 11 501 11 014 32 132<br />

Aus <strong>der</strong> Tabelle ist zu erkennen, dass die Zahl <strong>der</strong><br />

durchgeführten Untersuchungen bis 1998 mit geringen<br />

Schwankungen nahezu gleich geblieben ist,<br />

allerdings mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> BioStoffV 1999<br />

sich nahezu verdoppelt hat. Diese Verdopplung<br />

resultiert aus <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Zuständigkeit bei<br />

Risiken mit biologischen Arbeitsstoffen. Bei weitgehend<br />

gleichen Untersuchern und Untersuchten<br />

wurden Untersuchungen bis zum Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

BioStoffV als solche wegen Infektionsgefährdung<br />

nach VBG 100 Anhang 1 unter Verwendung <strong>der</strong><br />

Methodik „G 42“ beim Lan<strong>des</strong>verband abgerechnet.<br />

Vom Lan<strong>des</strong>verband wurden 1998, dem letzten<br />

Jahr, in dem Untersuchungen wegen eines<br />

Infektionsrisikos dort abgerechnet wurden, insgesamt<br />

zu den drei speziellen Risiken durch Hepatitis<br />

A, Hepatitis B und Tbk-Erreger rund 28.000 Untersuchungen<br />

berichtet.<br />

Von einer Reihe von Thüringer Untersuchern, die<br />

eine VBG 100-Ermächtigung (G 42.1, G 42.2 und G<br />

42.3) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> hatten, waren bislang<br />

auch entsprechende Untersuchungen abgerechnet<br />

worden. Bisher erscheinen diese aber nicht in <strong>der</strong><br />

Übersicht <strong>der</strong> nach BioStoffV ermächtigten<br />

Thüringer Ärzte. Ein Teil von ihnen hat sogar noch<br />

für 1999 durchgeführte Untersuchungen an den<br />

Lan<strong>des</strong>verband berichtet. Entsprechen<strong>der</strong> Kritik<br />

wurde mit dem Hinweis begegnet, es handele sich<br />

um Untersuchungen, die noch vor dem 01.04.1999,<br />

dem Datum <strong>des</strong> Inkrafttretens <strong>der</strong> BioStoffV,<br />

durchgeführt worden und damit rechtens gewesen<br />

seien. Vom Lan<strong>des</strong>verband wurde dies zum Anlass<br />

genommen, diese Ärzte erneut auf die geän<strong>der</strong>ten<br />

Zuständigkeiten und die Notwendigkeit hinzuweisen,<br />

dass - falls weiterhin AVU wegen dieser Gefährdung<br />

durchgeführt werden sollten - zuvor eine<br />

Ermächtigung nach BioStoffV beim LAfAS zu<br />

beantragen sei. Inzwischen sind auch acht<br />

entsprechende Anträge solcher „Nachzügler” bei<br />

uns eingegangen.<br />

Neben diesem eher formalen Grund erklärt sich eine<br />

künftige Verringerung <strong>der</strong> relativ großen Untersuchungszahlen<br />

aus <strong>der</strong> gezielteren Auswahl <strong>der</strong><br />

Untersuchenden nach den Grundsätzen <strong>der</strong><br />

BioStoffV, da zahlreiche nach qualifizierter Gefährdungsbeurteilung<br />

vieler Arbeitsplätze mit eher<br />

min<strong>der</strong>er Gefährdung einzustufen sind, als das<br />

vorher eine regelmäßig getroffene pauschale Gefährdungseinschätzung<br />

ergeben hatte. Danach wird<br />

an solchen Arbeitsplätzen eine arbeitsmedizinische<br />

Beratung <strong>der</strong> Beschäftigten aus präventiver Sicht<br />

angeboten und für ausreichend gehalten.<br />

Untersuchungen hält die BioStoffV zwar auch in<br />

allen den Fällen für geboten, wenn sie ein dort<br />

Beschäftigter im Einzelfall wünscht, dabei wandelt<br />

sich aber <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> Untersuchung von einer<br />

speziellen AVU mit ganz gezieltem Methodeninventar<br />

zu dem einer allgemeinen AVU unter<br />

Anwendung <strong>des</strong> so genannten Basisuntersuchungsprogrammes,<br />

die in einer solchen Übersicht<br />

<strong>der</strong> speziellen AVU nach staatlichen Rechtsvorschriften<br />

- wie in <strong>der</strong> obigen Tabelle - nicht mehr<br />

erscheinen.<br />

Durch diese letztgenannte Verän<strong>der</strong>ung ist künftig<br />

nicht nur mit einem weiteren Rückgang <strong>der</strong> relativ<br />

großen Untersuchungszahlen zu rechnen, son<strong>der</strong>n<br />

eher eine Schwerpunktverlagerung <strong>der</strong> Untersuchungskapazitäten.<br />

Es ist gewollt und fachlich<br />

besser begründet, wenn sich die untersuchenden<br />

Ärzte stärker den Beschäftigten zuwenden, die in<br />

eine höher gefährdete Beschäftigtengruppe einzuordnen<br />

sind. Diese sind dann allerdings noch gezielter<br />

und umfassen<strong>der</strong> nach dem Methodeninventar<br />

<strong>des</strong> ebenfalls gerade überarbeiteten<br />

Grundsatzes G 42 zu untersuchen. Ein längerfristiger<br />

Trend aus den verschiedenen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

lässt sich aber sicher erst nach einigen<br />

Beobachtungsjahren erkennen.<br />

Eine Übersicht über die in Thüringen ermächtigten<br />

Ärzte ergibt <strong>der</strong>zeit Folgen<strong>des</strong>:<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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