Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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1.3.3 Getränkeschankanlagen<br />
Dipl.-Ing. (FH) M. Blume, Frau D. Kaiser<br />
AfAS Nordhausen<br />
Bei Revisionen von Gaststätten, Hotels und an<strong>der</strong>en<br />
gastronomischen Einrichtungen bildeten neben den<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Arbeitsstättenrechts und <strong>der</strong><br />
Rechtsvorschriften <strong>des</strong> sozialen Arbeitsschutzes die<br />
Einhaltung <strong>des</strong> GSG und <strong>der</strong> Getränkeschankanlagenverordnung<br />
(SchankV) nebst Durchführung <strong>der</strong><br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen Schwerpunkte.<br />
Eine Auflistung <strong>der</strong> von uns im Jahr 2000 am häufigsten<br />
festgestellten Mängel dokumentiert das dringende<br />
Erfor<strong>der</strong>nis einer behördlichen Überwachung<br />
von Schankanlagen und <strong>der</strong> Aufklärung <strong>der</strong> Betreiber<br />
über die Pflichten und Gefahren, die sich aus<br />
dem Betrieb einer Getränkeschankanlage ergeben<br />
bzw. ergeben können:<br />
• Die Aufstellung von Druckgasbehältern entsprach<br />
nicht den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen<br />
(TRSK), d. h.<br />
- an Stellen, an denen Druckgasbehälter zum<br />
Entleeren angeschlossen waren, wurden zu<br />
viele Druckgasbehälter bereitgestellt,<br />
- die Aufstellungsräume <strong>der</strong> Druckgasbehälter<br />
unter Erdgleiche wurden in sehr vielen Fällen<br />
nicht bzw. nicht ausreichend be- und entlüftet,<br />
- beim Einsatz von Gaswarngeräten werden die<br />
sich aus <strong>der</strong> TRSK 403 ergebenden For<strong>der</strong>ungen<br />
nicht beachtet,<br />
- in einigen Betrieben waren Druckgasbehälter<br />
nicht in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen,<br />
hier Verflüssiger von Kältemaschinen,<br />
aufgestellt.<br />
• Durch die Betreiber erfolgte keine Anzeige über<br />
die beabsichtigte Inbetriebnahme <strong>der</strong> Getränkeschankanlage<br />
nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SchankV.<br />
• Die Getränkelager entsprachen nur in wenigen<br />
gastronomischen Einrichtungen den gesetzlichen<br />
- 23 -<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an Getränke- und Grundstofflagerräume,<br />
hygienische Mängel traten wie<strong>der</strong><br />
verstärkt auf.<br />
• In einigen Fällen stimmten die im Betriebsbuch<br />
eingetragenen Schankanlagenkontrollnummern<br />
(SK-Nummern) nicht mit <strong>der</strong> Anlage überein, da<br />
wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Getränkeschankanlage<br />
nicht eingetragen wurden.<br />
• Die Fristen <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung wurden<br />
nur in wenigen Fällen beachtet.<br />
• Das Bedienpersonal für die Getränkeschankanlagen<br />
wurde meist nicht im erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Umfang vor Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit unterwiesen.<br />
Beson<strong>der</strong>s die Umsetzung <strong>der</strong> Festlegungen <strong>des</strong><br />
§ 12 SchankV, wonach wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen<br />
nicht mehr durch die zuständige Behörde, son<strong>der</strong>n<br />
durch Sachkundige durchgeführt werden, war unzureichend.<br />
Die Betreiber haben diese kostenpflichtigen wie<strong>der</strong>kehrenden<br />
Prüfungen zu veranlassen.<br />
Dies taten bisher jedoch weniger als 5 % <strong>der</strong> kontrollierten<br />
Betreiber gastronomischer Einrichtungen.<br />
Ursachen sind mangelnde Rechtskenntnis,<br />
Betreiberwechsel finanzielle Aspekte.<br />
Insgesamt sind im Jahr 2000 ca. 100 gastronomische<br />
Einrichtungen aufgesucht und insgesamt 95<br />
Mängel an Getränkeschankanlagen bzw. an den<br />
Aufstellungsbedingungen für Druckbehälter festgestellt<br />
worden.<br />
In 82 Fällen wurden die Betreiber mittels Revisionsschreiben<br />
zur Mängelabstellung aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
acht Anordnungen erlassen und gegen 15 Betreiber<br />
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000