Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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1.10.2 Kontrollen zum Strahlenschutz<br />
Dipl.-Ing. D. Horn<br />
AfAS Gera<br />
Im Aufsichtsbereich <strong>des</strong> AfAS Gera wurden im Berichtszeitraum<br />
63 Betriebe/Einrichtungen zur Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften von RöV und StrlSchV revidiert.<br />
33 Revisionen entfielen auf Kontrollen zur Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften beim Umgang mit ionisierenden<br />
Strahlen an Schulen. Folgende Mängel wurden<br />
dabei häufig festgestellt:<br />
• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige nach § 4<br />
Abs. 1 <strong>der</strong> jeweiligen Verordnung,<br />
• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige <strong>des</strong> Jahresbestan<strong>des</strong><br />
nach § 78 Abs. 3 StrlSchV,<br />
• keine Bestellung und/o<strong>der</strong> Fachkunde <strong>des</strong><br />
Strahlenschutzbeauftragten und<br />
• Unsicherheit/Unkenntnis bei <strong>der</strong> Entsorgung von<br />
Quellen/Quellensätzen.<br />
Bei weiteren Revisionen musste festgestellt werden:<br />
• Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Genehmigung festgeschriebenen<br />
Umgangsorte ohne Genehmigungsän<strong>der</strong>ung,<br />
• ungenehmigter Umgang durch ungültige Genehmigung,<br />
• Besitz von radioaktiven Stoffen ohne Anzeige/Genehmigung(Ionisationsrauchmel<strong>der</strong>einsatz<br />
ohne Abschluss eines Wartungsvertrages)<br />
und<br />
• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige <strong>des</strong> Jahresbestan<strong>des</strong><br />
nach § 78 (3) StrlSchV.<br />
Im Aufsichtsbereich ereigneten sich vier beson<strong>der</strong>e<br />
Vorkommnisse, die allerdings aus radiologischer<br />
Sicht ohne Folgen blieben, da die Aktivitäten gering<br />
waren o<strong>der</strong> es sich um formelle Verstöße handelte.<br />
- 47 -<br />
Zum Beispiel wurde in einer Arztpraxis festgestellt,<br />
dass die Geltungsfrist einer Genehmigung zum Umgang<br />
mit offenen radioaktiven Stoffen abgelaufen<br />
war. Der Radiologe führte trotz ungültiger Genehmigung<br />
die Untersuchungen/ Behandlungen mit Mo-<br />
99/Tc-99m weiter durch. Dies war möglich, weil die<br />
Lieferfirma über ihre Nie<strong>der</strong>lassung die Technetium-<br />
Generatoren auslieferte, ohne sich gemäß § 12 Abs.<br />
2, Ziffer 1 StrlSchV vom Vorliegen einer gültigen<br />
Umgangsgenehmigung zu überzeugen.<br />
Über das für den Sitz <strong>der</strong> Firma zuständige Staatliche<br />
Amt für Arbeitsschutz wurden Maßnahmen zur<br />
Unterbindung dieser Praxis veranlasst.<br />
Die Fortführung <strong>der</strong> nuklearmedizinischen Diagnostik<br />
in <strong>der</strong> Arztpraxis war nach Ablauf <strong>der</strong> Geltungsfrist<br />
<strong>der</strong> Genehmigung ein ungenehmigter Umgang<br />
mit radioaktiven Stoffen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
wurde durchgeführt und ein Bußgeldbescheid<br />
erlassen.<br />
In einem an<strong>der</strong>en Fall wurde ein nicht genehmigter<br />
Kameramessplatz zur Schilddrüsenszintigraphie<br />
betrieben. Nach Aussage <strong>des</strong> Radiologen sollte<br />
dieser Messplatz die Patientenverweilzeit in <strong>der</strong><br />
Praxis verkürzen.<br />
Der Messplatz wurde im Messraum „Schilddrüsenkamera“<br />
betrieben. Dies stellte nach § 3 Abs. 1<br />
StrlSchV auch bezüglich <strong>des</strong> Umgangsortes einen<br />
ungenehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen<br />
dar.<br />
Auch in diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
durchgeführt und ein Bußgeldbescheid<br />
erlassen.<br />
1.10.3 Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse auf dem Gebiet <strong>des</strong> Strahlenschutzes<br />
Dipl.-Ing. K. Eberhard<br />
LAfAS<br />
1. Bei Aufräumarbeiten im Röntgenraum eines<br />
Kreiskrankenhauses bemerkte eine MTRA durch<br />
den akustischen Warnton nach Ablauf <strong>der</strong><br />
Durchleuchtungsuhr, dass noch Strahlung vorhanden<br />
war. Ursache war ein defekter Fußschalter<br />
für die Durchleuchtung. Hier hatte sich<br />
eine Schraube gelöst und im Schalter verklemmt.<br />
Die geschätzte Aufenthaltszeit <strong>der</strong><br />
MTRA im Röntgenraum betrug 9 Minuten, jedoch<br />
nicht im Direktstrahl <strong>des</strong> Röntgenstrahlers.<br />
Die Blende war geschlossen. Das eingeschickte<br />
Filmdosimeter zeigte keinen messbaren Wert.<br />
Der defekte Fußschalter wurde umgehend<br />
repariert.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000