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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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1.10.2 Kontrollen zum Strahlenschutz<br />

Dipl.-Ing. D. Horn<br />

AfAS Gera<br />

Im Aufsichtsbereich <strong>des</strong> AfAS Gera wurden im Berichtszeitraum<br />

63 Betriebe/Einrichtungen zur Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften von RöV und StrlSchV revidiert.<br />

33 Revisionen entfielen auf Kontrollen zur Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften beim Umgang mit ionisierenden<br />

Strahlen an Schulen. Folgende Mängel wurden<br />

dabei häufig festgestellt:<br />

• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige nach § 4<br />

Abs. 1 <strong>der</strong> jeweiligen Verordnung,<br />

• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige <strong>des</strong> Jahresbestan<strong>des</strong><br />

nach § 78 Abs. 3 StrlSchV,<br />

• keine Bestellung und/o<strong>der</strong> Fachkunde <strong>des</strong><br />

Strahlenschutzbeauftragten und<br />

• Unsicherheit/Unkenntnis bei <strong>der</strong> Entsorgung von<br />

Quellen/Quellensätzen.<br />

Bei weiteren Revisionen musste festgestellt werden:<br />

• Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Genehmigung festgeschriebenen<br />

Umgangsorte ohne Genehmigungsän<strong>der</strong>ung,<br />

• ungenehmigter Umgang durch ungültige Genehmigung,<br />

• Besitz von radioaktiven Stoffen ohne Anzeige/Genehmigung(Ionisationsrauchmel<strong>der</strong>einsatz<br />

ohne Abschluss eines Wartungsvertrages)<br />

und<br />

• keine o<strong>der</strong> unvollständige Anzeige <strong>des</strong> Jahresbestan<strong>des</strong><br />

nach § 78 (3) StrlSchV.<br />

Im Aufsichtsbereich ereigneten sich vier beson<strong>der</strong>e<br />

Vorkommnisse, die allerdings aus radiologischer<br />

Sicht ohne Folgen blieben, da die Aktivitäten gering<br />

waren o<strong>der</strong> es sich um formelle Verstöße handelte.<br />

- 47 -<br />

Zum Beispiel wurde in einer Arztpraxis festgestellt,<br />

dass die Geltungsfrist einer Genehmigung zum Umgang<br />

mit offenen radioaktiven Stoffen abgelaufen<br />

war. Der Radiologe führte trotz ungültiger Genehmigung<br />

die Untersuchungen/ Behandlungen mit Mo-<br />

99/Tc-99m weiter durch. Dies war möglich, weil die<br />

Lieferfirma über ihre Nie<strong>der</strong>lassung die Technetium-<br />

Generatoren auslieferte, ohne sich gemäß § 12 Abs.<br />

2, Ziffer 1 StrlSchV vom Vorliegen einer gültigen<br />

Umgangsgenehmigung zu überzeugen.<br />

Über das für den Sitz <strong>der</strong> Firma zuständige Staatliche<br />

Amt für Arbeitsschutz wurden Maßnahmen zur<br />

Unterbindung dieser Praxis veranlasst.<br />

Die Fortführung <strong>der</strong> nuklearmedizinischen Diagnostik<br />

in <strong>der</strong> Arztpraxis war nach Ablauf <strong>der</strong> Geltungsfrist<br />

<strong>der</strong> Genehmigung ein ungenehmigter Umgang<br />

mit radioaktiven Stoffen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

wurde durchgeführt und ein Bußgeldbescheid<br />

erlassen.<br />

In einem an<strong>der</strong>en Fall wurde ein nicht genehmigter<br />

Kameramessplatz zur Schilddrüsenszintigraphie<br />

betrieben. Nach Aussage <strong>des</strong> Radiologen sollte<br />

dieser Messplatz die Patientenverweilzeit in <strong>der</strong><br />

Praxis verkürzen.<br />

Der Messplatz wurde im Messraum „Schilddrüsenkamera“<br />

betrieben. Dies stellte nach § 3 Abs. 1<br />

StrlSchV auch bezüglich <strong>des</strong> Umgangsortes einen<br />

ungenehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen<br />

dar.<br />

Auch in diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

durchgeführt und ein Bußgeldbescheid<br />

erlassen.<br />

1.10.3 Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse auf dem Gebiet <strong>des</strong> Strahlenschutzes<br />

Dipl.-Ing. K. Eberhard<br />

LAfAS<br />

1. Bei Aufräumarbeiten im Röntgenraum eines<br />

Kreiskrankenhauses bemerkte eine MTRA durch<br />

den akustischen Warnton nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Durchleuchtungsuhr, dass noch Strahlung vorhanden<br />

war. Ursache war ein defekter Fußschalter<br />

für die Durchleuchtung. Hier hatte sich<br />

eine Schraube gelöst und im Schalter verklemmt.<br />

Die geschätzte Aufenthaltszeit <strong>der</strong><br />

MTRA im Röntgenraum betrug 9 Minuten, jedoch<br />

nicht im Direktstrahl <strong>des</strong> Röntgenstrahlers.<br />

Die Blende war geschlossen. Das eingeschickte<br />

Filmdosimeter zeigte keinen messbaren Wert.<br />

Der defekte Fußschalter wurde umgehend<br />

repariert.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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