Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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4 Entwicklungen bei den berufsbedingten Hautkrankheiten im<br />
Friseurhandwerk in Thüringen am Beispiel <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> BGW,<br />
Bezirksverwaltung Würzburg, versicherten Beschäftigten im<br />
Zeitraum 1993 bis 2000<br />
Dipl.-Med. U. Schumacher<br />
LAfAS<br />
In den Jahren 1997 bis 2000 wurden im GÄD 1 053<br />
Begutachtungen (entspricht 263/Jahr) bei einem<br />
vorliegenden Verdacht auf das Bestehen einer berufsbedingten<br />
Hauterkrankung angefertigt. Von 1993<br />
bis 1996 waren es 938 Gutachten (entspricht<br />
234/Jahr). Die Zahl <strong>der</strong> zu begutachtenden Verdachtsfälle<br />
berufsbedingter Hauterkrankungen ist<br />
demnach tendenziell im Steigen (um 12%).<br />
Insgesamt hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Hauterkrankungsgeschehens<br />
bei den beurteilten Berufskrankheitsverdachtsfällen<br />
nicht wesentlich erhöht (1993<br />
bis 1996: 11%; 1997-2000: 13%).<br />
Seit 1997 arbeitet <strong>der</strong> GÄD aktiv am Projekt zur<br />
Sekundärprävention von Hauterkrankungen im Friseurhandwerk<br />
bei <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung<br />
Würzburg, (BGW, BV Würzburg) mit.<br />
Daraus ergibt sich das beson<strong>der</strong>e Interesse an <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>des</strong> BK-Geschehens bei <strong>der</strong>en Versicherten<br />
in Thüringen. Da die Beschäftigten <strong>des</strong><br />
Friseurhandwerks in Thüringen regional bei drei<br />
verschiedenen Bezirksverwaltungen (Würzburg,<br />
Dresden und Magdeburg) <strong>der</strong> BGW unfallversichert<br />
sind, mag die folgende Betrachtung kein Gesamtbild<br />
vom BK-Geschehen für das Friseurhandwerk in<br />
Thüringen insgesamt zu zeichnen, Trends dürften<br />
dennoch daraus abzuleiten sein. Dies umso mehr,<br />
da mittlerweile auch bei an<strong>der</strong>en Bezirksverwaltungen<br />
<strong>der</strong> BGW vergleichbare Präventionsprojekte<br />
aufgelegt worden sind.<br />
Im ersten Zeitraum wurden in 177 Fällen einer<br />
Hauterkrankung Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich<br />
<strong>der</strong> BGW Würzburg beurteilt, im zweiten<br />
Zeitraum waren es 100.<br />
Unter den von 1993 bis 1996 beurteilten Fällen befanden<br />
sich 133-mal Friseure/innen. In den letzten<br />
vier Jahren waren es insgesamt 55. Im Vergleich<br />
zum Zeitraum von 1993 bis 1996 hat sich damit bei<br />
<strong>der</strong> BGW Würzburg <strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Friseurhandwerks<br />
am BK-5101-Geschehen von 75 % auf 55 % verringert.<br />
Von den in den letzten vier Jahren 55 hauterkrankten<br />
Friseuren/innen wurde in 41 Fällen das Erkrankungsgeschehen<br />
als berufsbedingt eingeschätzt. In<br />
den Jahren 1993 bis 1996 waren es von den 133<br />
Fällen 55.<br />
Somit ist ein Anstieg <strong>des</strong> Anteils berufsbedingter<br />
Hauterkrankungen bei den angezeigten Fällen von<br />
41 % auf 74 % zu verzeichnen.<br />
Die Fälle, bei denen die versicherungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für Anerkennung einer BK 5101<br />
nicht vorlagen, <strong>der</strong>en Hauterkrankung jedoch ursächlich<br />
auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt<br />
werden konnte, stieg dennoch von 5 auf 23. Dieser<br />
Vergleich macht deutlich, dass mehr berufsbedingte<br />
Hauterkrankungen zur Anzeige gelangen, die noch<br />
nicht so schwer und/o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt rückfällig waren,<br />
wie es als Voraussetzung für die Anerkennung<br />
einer Berufskrankheit <strong>der</strong> Haut vom Gesetzgeber<br />
durch die genaue Bezeichnung <strong>der</strong> BK 5105 in <strong>der</strong><br />
Liste zur BKV gefor<strong>der</strong>t wird. Das sind gleichzeitig<br />
auch solche Erkrankungen, bei denen die präventiven<br />
Möglichkeiten am Arbeitsplatz nicht ausgeschöpft<br />
wurden und ein Verbleib im Beruf möglich<br />
erschien.<br />
In den letzten vier Jahren war damit die Zahl <strong>der</strong>er,<br />
bei denen zwar eine Berufsbedingtheit <strong>der</strong> Hauterkrankung<br />
für wahrscheinlich gehalten wurde, bei<br />
denen jedoch wesentliche Bedingungen für die<br />
Anerkennung als BK 5101 nicht erfüllt waren, größer<br />
als die Summe <strong>der</strong> Versicherungs- und Leistungsfälle.<br />
Diese beinhalten alle Fälle, die für die Betroffenen<br />
mit einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) ≥ 10 % einhergehen. Es mehren sich die<br />
Fälle, bei denen eingeschätzt wird, dass längst noch<br />
nicht alle präventiven Möglichkeiten ausgeschöpft<br />
worden sind und ein Verbleib <strong>des</strong> Beschäftigten im<br />
Beruf realistisch erscheint. Hier kommen verstärkt<br />
die Erfahrungen zum Tragen, die man in den letzten<br />
Jahren aus den verschiedensten Präventionsprojekten<br />
sammeln konnte. Lösungsansätze für eine<br />
gezielte Prävention bei hauterkrankten Friseuren<br />
scheinen sich zu etablieren und als Bezugspunkt bei<br />
<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Situation am Arbeitsplatz zu dienen.<br />
Die hohe Zahl von Hauterkrankungen bei Beschäftigten<br />
im Friseurhandwerk und die damit einhergehenden<br />
Aufwendungen für die medizinische und<br />
insbeson<strong>der</strong>e berufliche Rehabilitation <strong>der</strong> betroffenen<br />
Versicherten haben die BGW als den in aller<br />
Regel zuständigen Unfallversicherungsträger in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit veranlasst, die präventiven Bemühungen<br />
zur Vermeidung <strong>der</strong> Entstehung von Berufskrankheiten<br />
zu verstärken.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000