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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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4 Entwicklungen bei den berufsbedingten Hautkrankheiten im<br />

Friseurhandwerk in Thüringen am Beispiel <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> BGW,<br />

Bezirksverwaltung Würzburg, versicherten Beschäftigten im<br />

Zeitraum 1993 bis 2000<br />

Dipl.-Med. U. Schumacher<br />

LAfAS<br />

In den Jahren 1997 bis 2000 wurden im GÄD 1 053<br />

Begutachtungen (entspricht 263/Jahr) bei einem<br />

vorliegenden Verdacht auf das Bestehen einer berufsbedingten<br />

Hauterkrankung angefertigt. Von 1993<br />

bis 1996 waren es 938 Gutachten (entspricht<br />

234/Jahr). Die Zahl <strong>der</strong> zu begutachtenden Verdachtsfälle<br />

berufsbedingter Hauterkrankungen ist<br />

demnach tendenziell im Steigen (um 12%).<br />

Insgesamt hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Hauterkrankungsgeschehens<br />

bei den beurteilten Berufskrankheitsverdachtsfällen<br />

nicht wesentlich erhöht (1993<br />

bis 1996: 11%; 1997-2000: 13%).<br />

Seit 1997 arbeitet <strong>der</strong> GÄD aktiv am Projekt zur<br />

Sekundärprävention von Hauterkrankungen im Friseurhandwerk<br />

bei <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung<br />

Würzburg, (BGW, BV Würzburg) mit.<br />

Daraus ergibt sich das beson<strong>der</strong>e Interesse an <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>des</strong> BK-Geschehens bei <strong>der</strong>en Versicherten<br />

in Thüringen. Da die Beschäftigten <strong>des</strong><br />

Friseurhandwerks in Thüringen regional bei drei<br />

verschiedenen Bezirksverwaltungen (Würzburg,<br />

Dresden und Magdeburg) <strong>der</strong> BGW unfallversichert<br />

sind, mag die folgende Betrachtung kein Gesamtbild<br />

vom BK-Geschehen für das Friseurhandwerk in<br />

Thüringen insgesamt zu zeichnen, Trends dürften<br />

dennoch daraus abzuleiten sein. Dies umso mehr,<br />

da mittlerweile auch bei an<strong>der</strong>en Bezirksverwaltungen<br />

<strong>der</strong> BGW vergleichbare Präventionsprojekte<br />

aufgelegt worden sind.<br />

Im ersten Zeitraum wurden in 177 Fällen einer<br />

Hauterkrankung Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> BGW Würzburg beurteilt, im zweiten<br />

Zeitraum waren es 100.<br />

Unter den von 1993 bis 1996 beurteilten Fällen befanden<br />

sich 133-mal Friseure/innen. In den letzten<br />

vier Jahren waren es insgesamt 55. Im Vergleich<br />

zum Zeitraum von 1993 bis 1996 hat sich damit bei<br />

<strong>der</strong> BGW Würzburg <strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Friseurhandwerks<br />

am BK-5101-Geschehen von 75 % auf 55 % verringert.<br />

Von den in den letzten vier Jahren 55 hauterkrankten<br />

Friseuren/innen wurde in 41 Fällen das Erkrankungsgeschehen<br />

als berufsbedingt eingeschätzt. In<br />

den Jahren 1993 bis 1996 waren es von den 133<br />

Fällen 55.<br />

Somit ist ein Anstieg <strong>des</strong> Anteils berufsbedingter<br />

Hauterkrankungen bei den angezeigten Fällen von<br />

41 % auf 74 % zu verzeichnen.<br />

Die Fälle, bei denen die versicherungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für Anerkennung einer BK 5101<br />

nicht vorlagen, <strong>der</strong>en Hauterkrankung jedoch ursächlich<br />

auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt<br />

werden konnte, stieg dennoch von 5 auf 23. Dieser<br />

Vergleich macht deutlich, dass mehr berufsbedingte<br />

Hauterkrankungen zur Anzeige gelangen, die noch<br />

nicht so schwer und/o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt rückfällig waren,<br />

wie es als Voraussetzung für die Anerkennung<br />

einer Berufskrankheit <strong>der</strong> Haut vom Gesetzgeber<br />

durch die genaue Bezeichnung <strong>der</strong> BK 5105 in <strong>der</strong><br />

Liste zur BKV gefor<strong>der</strong>t wird. Das sind gleichzeitig<br />

auch solche Erkrankungen, bei denen die präventiven<br />

Möglichkeiten am Arbeitsplatz nicht ausgeschöpft<br />

wurden und ein Verbleib im Beruf möglich<br />

erschien.<br />

In den letzten vier Jahren war damit die Zahl <strong>der</strong>er,<br />

bei denen zwar eine Berufsbedingtheit <strong>der</strong> Hauterkrankung<br />

für wahrscheinlich gehalten wurde, bei<br />

denen jedoch wesentliche Bedingungen für die<br />

Anerkennung als BK 5101 nicht erfüllt waren, größer<br />

als die Summe <strong>der</strong> Versicherungs- und Leistungsfälle.<br />

Diese beinhalten alle Fälle, die für die Betroffenen<br />

mit einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) ≥ 10 % einhergehen. Es mehren sich die<br />

Fälle, bei denen eingeschätzt wird, dass längst noch<br />

nicht alle präventiven Möglichkeiten ausgeschöpft<br />

worden sind und ein Verbleib <strong>des</strong> Beschäftigten im<br />

Beruf realistisch erscheint. Hier kommen verstärkt<br />

die Erfahrungen zum Tragen, die man in den letzten<br />

Jahren aus den verschiedensten Präventionsprojekten<br />

sammeln konnte. Lösungsansätze für eine<br />

gezielte Prävention bei hauterkrankten Friseuren<br />

scheinen sich zu etablieren und als Bezugspunkt bei<br />

<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Situation am Arbeitsplatz zu dienen.<br />

Die hohe Zahl von Hauterkrankungen bei Beschäftigten<br />

im Friseurhandwerk und die damit einhergehenden<br />

Aufwendungen für die medizinische und<br />

insbeson<strong>der</strong>e berufliche Rehabilitation <strong>der</strong> betroffenen<br />

Versicherten haben die BGW als den in aller<br />

Regel zuständigen Unfallversicherungsträger in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit veranlasst, die präventiven Bemühungen<br />

zur Vermeidung <strong>der</strong> Entstehung von Berufskrankheiten<br />

zu verstärken.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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