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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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Der unmittelbare Gefahrbereich wurde während <strong>der</strong><br />

Entladearbeiten nicht abgesperrt.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Bauleitung wurden mit <strong>der</strong> Auftragserteilung<br />

we<strong>der</strong> konkrete Angaben zur Entladetechnologie<br />

vorgegeben noch überzeugte sich <strong>der</strong><br />

Bauleiter, ob die von ihm beauftragte Person (Radla<strong>der</strong>fahrer)<br />

zum Führen von Erdbaumaschinen<br />

befähigt und berechtigt war.<br />

We<strong>der</strong> durch den GÜ noch die Beton- und Schalungsbaufirma<br />

wurde <strong>der</strong> zum Führen von Erdbaumaschinen<br />

berechtigte Personenkreis schriftlich<br />

festgelegt.<br />

Zur Überlassung von Arbeitnehmern <strong>der</strong> Subunternehmer<br />

an den GÜ gab es keinerlei schriftliche<br />

Nachweise, die das Unterstellungsverhältnis, die<br />

Weisungsbefugnis und Verantwortlichkeit für die<br />

Bild 21: Gesicherter Stapel auf dem LKW<br />

Bild 22: Abstürzende Kanthölzer<br />

- 33 -<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Arbeitsschutzes etc.,<br />

regeln.<br />

Durch eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung<br />

wurde die weitere Entladung von Kanthölzern mittels<br />

Radla<strong>der</strong> untersagt.<br />

Die Entladearbeiten wurden unter Nutzung <strong>der</strong> zwei<br />

auf <strong>der</strong> Baustelle vorhandenen Turmdrehkrane zu<br />

Ende geführt. Diese Entladetechnologie wäre von<br />

Anfang an möglich gewesen.<br />

Durch zwei Anordnungen wurden <strong>der</strong> GÜ und die<br />

Beton- und Schalungsbaufirma aufgefor<strong>der</strong>t, die<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UVV „Erdbaumaschinen“ (VBG 40)<br />

in ihren Unternehmen umzusetzen sowie den Talbereich<br />

<strong>der</strong> Baustelle für die Dauer <strong>der</strong> Bauarbeiten<br />

gegen unbefugtes Betreten zu sichern, da die dazu<br />

getroffenen Festlegungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan<br />

nicht ausreichend waren.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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