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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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Bild 23: Unmittelbar nach dem Unfall<br />

- 34 -<br />

1.4.12 Schwerer Unfall beim Transport von Bewehrungsstahl<br />

Dipl-Ing. (FH) G. Pötsch<br />

AfAS Nordhausen<br />

Im Kyffhäuserkreis ereignete sich ein Unfall, bei dem<br />

eine Person durch die angeschlagene Last eines<br />

Autodrehkranes schwer verletzt wurde. Der Geschäftsführer<br />

eines Bewehrungsstahl verarbeitenden<br />

Unternehmens hatte am Jahresende per LKW eine<br />

Stahllieferung erhalten. Das Material bestand aus<br />

Matten und Bündeln mit einem Gesamtgewicht von<br />

ca. 25 t. Der Geschäftsführer wollte persönlich mit<br />

einem Autodrehkran vom Typ W 50/ADK 70<br />

(Tragfähigkeit 7,0 t) die Entladung vornehmen. Der<br />

Anschläger auf dem LKW war <strong>der</strong> Kraftfahrer <strong>des</strong><br />

Lieferfahrzeuges. Das Material sollte auf <strong>der</strong> betonierten<br />

Fläche vor <strong>der</strong> Werkstatt abgelegt werden.<br />

Zuerst wurden die Stahlmatten, anschließend die<br />

Stahlbündel entladen. Es waren bereits fünf Bündel<br />

mit etwa gleichem Gewicht entladen, als beim Entladen<br />

<strong>des</strong> sechsten Bündels <strong>der</strong> Autodrehkran umkippte.<br />

Der Ausleger <strong>des</strong> Krans war vollständig ausgefahren.<br />

Das Bündel am Lasthaken hatte ein Gewicht<br />

von 2,9 t und eine Länge von 12,10 m, <strong>der</strong><br />

Einzelstab einen Durchmesser von 14 mm. Beim<br />

Umkippen <strong>des</strong> Autodrehkranes wurde eine unbeteiligte<br />

Person, die sich in geringer Entfernung die<br />

Entladung anschaute, durch das Stahlbündel schwer<br />

verletzt. Für die Auslösung <strong>des</strong> Unfalls waren drei<br />

markante Gründe ausschlaggebend:<br />

1. Technische Mängel <strong>des</strong> Kranes<br />

Der Kran wurde über einen längeren Zeitraum nicht<br />

durch einen Sachverständigen/Sachkundigen geprüft.<br />

Er hatte sicherheitstechnische Mängel. Die<br />

nachträgliche Prüfung <strong>des</strong> Krans durch einen Sachkundigen<br />

ergab, dass die Lastmomentsicherung<br />

nicht funktionsfähig war. Der Kran hätte bei funkti-<br />

onsfähiger Lastmomentsicherung und vollständiger<br />

Ausladung <strong>des</strong> Auslegers nur eine max. Last von<br />

1,2 t anheben können.<br />

2. Fehlen<strong>des</strong> theoretisches Wissen und fehlende<br />

Fahrpraxis <strong>des</strong> Kranführers<br />

Der Geschäftsführer hatte we<strong>der</strong> ausreichen<strong>des</strong><br />

theoretisches Wissen bezüglich <strong>des</strong> Betreibens von<br />

Kranen, insbeson<strong>der</strong>e fehlten Kenntnisse über die<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Sicherheitseinrichtungen und die<br />

fachgerechte Bedienung eines Kranes, noch verfügte<br />

er über eine ausreichende Bedienerpraxis.<br />

3. Entladetechnologie war nicht geeignet<br />

Für die in Frage kommenden Lasten war <strong>der</strong> Autodrehkran<br />

(ADK 70), Tragfähigkeit max. 7 t in seiner<br />

steilsten Ausladung zur Be- und Entladung technologisch<br />

ungeeignet. Bei <strong>der</strong> Entladung von Stahlbündeln<br />

musste <strong>der</strong> Ausleger voll ausgefahren<br />

werden, damit eine Entladung und Ablage überhaupt<br />

möglich war. Mit funktionsfähiger Lastmomentsicherung<br />

wäre die beabsichtigte Entladung nicht möglich<br />

gewesen. Für Lasten dieser Größenordnung und<br />

diese Ladearbeiten würde sich ein Brückenkran o<strong>der</strong><br />

Portalkran (beide Krane sind ohne Ausleger und<br />

somit gleicher Tragfähigkeit im gesamten<br />

Kranbereich) technologisch besser eignen. An<strong>der</strong>nfalls<br />

hätte ein Auslegerkran mit einer max.<br />

Tragfähigkeit von ca. 15 t gewählt werden müssen.<br />

Um die Wie<strong>der</strong>holung eines solchen Unfalls auszuschließen,<br />

wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens<br />

nach VwVfG und OWiG Folgen<strong>des</strong> festgelegt:<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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