Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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Bild 15: Ausgefahrene Hebebühne<br />
Einstempel-Autohebebühnen <strong>der</strong> o. g. Typen werden<br />
auch heute noch in Werkstätten benutzt. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass an diesen Hebebühnen<br />
<strong>der</strong> beschriebene Mangel auch vorliegt. Daher ist<br />
den Betreibern solcher Hebebühnen dringend zu<br />
empfehlen, diese stillzulegen und vor Weiterbetrieb<br />
einer außerordentlichen Sachverständigenprüfung<br />
unterziehen zu lassen. Dabei müssen die Hebe-<br />
- 27 -<br />
1.4.6 Tödlicher Unfall durch Absturz von einem Pultdach<br />
Dipl.-Ing. J. Rauscher<br />
AfAS Gera<br />
Bei Reparaturarbeiten am Pultglasdach eines Einkaufszentrums<br />
kam es zu einem tödlichen Absturz.<br />
Mehrere VSG-Glasscheiben mussten auf Grund<br />
eines Montagefehlers umverlegt werden.<br />
Durch drei Mitarbeiter einer Spezialfirma und einen<br />
Mitarbeiter einer Fremdfirma wurden die zu wechselnden<br />
Glasscheiben ausgebaut und nach den<br />
entsprechenden Festlegungen wie<strong>der</strong> eingebaut.<br />
Beim Umsetzen einer <strong>der</strong> Glasscheiben vom Bereich<br />
<strong>der</strong> oberen Achse zur unteren und <strong>der</strong> anschließenden<br />
Montage stürzte ein Arbeitnehmer <strong>der</strong><br />
Spezialfirma durch die Öffnung <strong>der</strong> demontierten<br />
Glasscheibe. Er fiel 2,80 m tief auf das innenstehende<br />
Gerüst und von da 12,00 m in die Tiefe. Die<br />
Verletzungen waren so schwer, dass er an den Folgen<br />
verstarb.<br />
Die für die Arbeiten eingesetzten Arbeitnehmer waren<br />
über die notwendige Sicherung gegen Absturz<br />
belehrt. Über die durchzuführende Belehrung liegt<br />
ein schriftlicher Nachweis vor. Obwohl Fallschutzmittel<br />
auf <strong>der</strong> Baustelle vorhanden waren, wurde<br />
bühne demontiert und die Schraubverbindungen am<br />
Anschlagflansch kontrolliert werden. Die fehlenden<br />
Sicherungselemente an den Schraubverbindungen<br />
sind nachzurüsten.<br />
Um alle <strong>der</strong>artigen Hebebühnen in unserem Aufsichtsgebiet<br />
aufzufinden und weitere Unfälle zu verhüten,<br />
wurden die entsprechenden Informationen an<br />
die Sachkundigen <strong>der</strong> TÜV und <strong>der</strong> DEKRA, mit <strong>der</strong><br />
Maßgabe uns die bekannten Hebebühnen <strong>des</strong> o. g.<br />
Typs mitzuteilen, übermittelt. Weiterhin wurden in<br />
diesem Zusammenhang <strong>der</strong> Kfz-Innung Ostthüringen<br />
alle vorhandenen Unterlagen zum Sachverhalt<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Vom AfAS Gera wurden stichprobenhafte Kontrollen<br />
in Betrieben durchgeführt, in denen die betreffenden<br />
Hebebühnen vermutet wurden. In einem Fall wurde<br />
bei einer, sich im Betrieb befindlichen Hebebühne,<br />
die Ausson<strong>der</strong>ung veranlasst.<br />
vom Verantwortlichen geduldet und hingenommen,<br />
dass die Arbeiten ohne persönliche Absturzsicherung<br />
(Fallschutzmittel) durchgeführt wurden.<br />
Damit wurde gegen<br />
- Arbeitsschutzgesetz,<br />
- Arbeitsstättenverordnung<br />
und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften<br />
- BGV A 1 - Allgemeine Vorschriften<br />
- BGV C 22 - Bauarbeiten<br />
verstoßen.<br />
Durch das Amt für Arbeitsschutz Gera wurde festgelegt,<br />
dass vor Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Arbeiten auf<br />
dem Pultglasdach die Beschäftigten ordnungsgemäß<br />
gegen Absturz zu sichern sind.<br />
Zur weiteren Bearbeitung <strong>des</strong> Unfalles wurde <strong>der</strong><br />
Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abgegeben.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000