Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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1. Der Autodrehkran wird verschrottet.<br />
2. Eine unternehmensbezogene Transport- und<br />
Lagertechnologie mit Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für die Hebezeugbedienung wird vorgegeben.<br />
- 35 -<br />
1.4.13 Schwerer Unfall beim Transport von Baustahlmatten<br />
Dipl.-Ing. (FH) D. Hildebrandt<br />
AfAS Nordhausen<br />
In einer Firma, die Baustahl für Baustellen zuschneidet,<br />
biegt und liefert, ereignete sich im Jahr<br />
2000 ein schwerer Arbeitsunfall.<br />
Ein Beschäftigter hatte den Auftrag, Baustahlmatten<br />
auf einem LKW zu verladen. Dazu bat er seinen<br />
Kollegen, den flurfunkgesteuerten Brückenkran zu<br />
bedienen. Als Lastaufnahmemittel wurde ein viersträngiges<br />
Kettengehänge genutzt, wobei je<strong>der</strong><br />
Kettenstrang mit einem Baustahlmattenhaken zum<br />
Anschlagen <strong>der</strong> Last ausgestattet war. Die Matten<br />
mit den Abmessungen 6 m x 2,15 m waren als Paket,<br />
bestehend aus 10 Matten, schon durch Bindedraht<br />
an vier Stellen untereinan<strong>der</strong> verbunden<br />
(Masse = 670 kg) . Die Baustahlmattenhaken wurden<br />
nicht wie vorgesehen in die unterste Baustahlmatte<br />
eingehangen. Statt <strong>des</strong>sen wurde das Paket<br />
an dem Bindedraht angeschlagen. Während <strong>des</strong><br />
Transportes wurde die Last über eine Mattenschneidmaschine<br />
geführt. Als <strong>der</strong> Kranführer in diesem<br />
Bereich war, ging er unter <strong>der</strong> schwebenden<br />
Last durch (Bild 24). Zu diesem Zeitpunkt löste sich<br />
min<strong>des</strong>tens eine Bindedrahtverbindung, in <strong>der</strong>en<br />
Folge sich alle Bindedrahtverbindungen aufzogen<br />
und es zum Lastabsturz kam. Durch den Umstand,<br />
dass die Baustahlmatten auf die Mattenschneidmaschine<br />
fielen, entstand ein Hohlraum zwischen<br />
Mattenschneidmaschine, Baustahlmatten und Fußboden,<br />
in dem <strong>der</strong> Kranführer Schutz fand. Der<br />
Kranführer trug keinen Schutzhelm und erlitt eine<br />
Platzwunde am Kopf und am Oberschenkel tiefe<br />
Schnittwunden. Der Anschläger hatte eine Stichwunde<br />
an <strong>der</strong> Wade.<br />
3. Vom Händler <strong>des</strong> ADK werden zukünftig nur<br />
noch sicherheitstechnisch einwandfreie Machinen<br />
in den Verkehr gebracht.<br />
Unter an<strong>der</strong>em gab es mehrere gravierende Fehlhandlungen<br />
<strong>des</strong> Kranführers bzw. <strong>des</strong> Anschlägers:<br />
• Wählen von ungeeigneten Anschlagpunkten an<br />
den Baustahlmatten,<br />
• Aufenthalt unter schwebenden Lasten und<br />
• Nichttragen von Schutzhelmen.<br />
Zur Vermeidung gleichartiger Ereignisse im Unternehmen<br />
beabsichtigte das AfAS Nordhausen den<br />
Erlass einer Anordnung. In <strong>der</strong> Anhörung wurde<br />
festgestellt, dass für den Arbeitgeber Handlungsbedarf<br />
abzuleiten war. Dieser wurde in einer Ordnungsverfügung<br />
verwaltungsrechtlich festgeschrieben.<br />
Gegenüber dem Arbeitnehmer als Hauptverursacher<br />
wurde auf Grund seiner Verletzungen von<br />
einer Verfügung o<strong>der</strong> Ahndung abgesehen.<br />
Bild 24: Nachgestellte Unfallsituation<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000