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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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1. Der Autodrehkran wird verschrottet.<br />

2. Eine unternehmensbezogene Transport- und<br />

Lagertechnologie mit Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für die Hebezeugbedienung wird vorgegeben.<br />

- 35 -<br />

1.4.13 Schwerer Unfall beim Transport von Baustahlmatten<br />

Dipl.-Ing. (FH) D. Hildebrandt<br />

AfAS Nordhausen<br />

In einer Firma, die Baustahl für Baustellen zuschneidet,<br />

biegt und liefert, ereignete sich im Jahr<br />

2000 ein schwerer Arbeitsunfall.<br />

Ein Beschäftigter hatte den Auftrag, Baustahlmatten<br />

auf einem LKW zu verladen. Dazu bat er seinen<br />

Kollegen, den flurfunkgesteuerten Brückenkran zu<br />

bedienen. Als Lastaufnahmemittel wurde ein viersträngiges<br />

Kettengehänge genutzt, wobei je<strong>der</strong><br />

Kettenstrang mit einem Baustahlmattenhaken zum<br />

Anschlagen <strong>der</strong> Last ausgestattet war. Die Matten<br />

mit den Abmessungen 6 m x 2,15 m waren als Paket,<br />

bestehend aus 10 Matten, schon durch Bindedraht<br />

an vier Stellen untereinan<strong>der</strong> verbunden<br />

(Masse = 670 kg) . Die Baustahlmattenhaken wurden<br />

nicht wie vorgesehen in die unterste Baustahlmatte<br />

eingehangen. Statt <strong>des</strong>sen wurde das Paket<br />

an dem Bindedraht angeschlagen. Während <strong>des</strong><br />

Transportes wurde die Last über eine Mattenschneidmaschine<br />

geführt. Als <strong>der</strong> Kranführer in diesem<br />

Bereich war, ging er unter <strong>der</strong> schwebenden<br />

Last durch (Bild 24). Zu diesem Zeitpunkt löste sich<br />

min<strong>des</strong>tens eine Bindedrahtverbindung, in <strong>der</strong>en<br />

Folge sich alle Bindedrahtverbindungen aufzogen<br />

und es zum Lastabsturz kam. Durch den Umstand,<br />

dass die Baustahlmatten auf die Mattenschneidmaschine<br />

fielen, entstand ein Hohlraum zwischen<br />

Mattenschneidmaschine, Baustahlmatten und Fußboden,<br />

in dem <strong>der</strong> Kranführer Schutz fand. Der<br />

Kranführer trug keinen Schutzhelm und erlitt eine<br />

Platzwunde am Kopf und am Oberschenkel tiefe<br />

Schnittwunden. Der Anschläger hatte eine Stichwunde<br />

an <strong>der</strong> Wade.<br />

3. Vom Händler <strong>des</strong> ADK werden zukünftig nur<br />

noch sicherheitstechnisch einwandfreie Machinen<br />

in den Verkehr gebracht.<br />

Unter an<strong>der</strong>em gab es mehrere gravierende Fehlhandlungen<br />

<strong>des</strong> Kranführers bzw. <strong>des</strong> Anschlägers:<br />

• Wählen von ungeeigneten Anschlagpunkten an<br />

den Baustahlmatten,<br />

• Aufenthalt unter schwebenden Lasten und<br />

• Nichttragen von Schutzhelmen.<br />

Zur Vermeidung gleichartiger Ereignisse im Unternehmen<br />

beabsichtigte das AfAS Nordhausen den<br />

Erlass einer Anordnung. In <strong>der</strong> Anhörung wurde<br />

festgestellt, dass für den Arbeitgeber Handlungsbedarf<br />

abzuleiten war. Dieser wurde in einer Ordnungsverfügung<br />

verwaltungsrechtlich festgeschrieben.<br />

Gegenüber dem Arbeitnehmer als Hauptverursacher<br />

wurde auf Grund seiner Verletzungen von<br />

einer Verfügung o<strong>der</strong> Ahndung abgesehen.<br />

Bild 24: Nachgestellte Unfallsituation<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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