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Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa

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zur Hilfestellung für Behörden, Abfallzweckverbände<br />

und beauftragte Ingenieurbüros.<br />

Deshalb gibt es einheitliche Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen<br />

zum Arbeitsschutz für die Durchführung und Auswertung<br />

von Hausmüllanalysen durch entsorgungspflichtige<br />

Körperschaften und beschreibt Schutzmaßnahmen<br />

zur Reduzierung <strong>der</strong> Gesundheitsgefährdung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten bei Kontakt mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen.<br />

Eine Schutzstufenzuordnung nach § 7 Absatz 2 in<br />

Verbindung mit Anhang III <strong>der</strong> BioStoffV ist bei <strong>der</strong><br />

Durchführung von Hausmüllanalysen nicht möglich.<br />

Schutzmaßnahmen sind hierbei nach den vorkommenden<br />

biologischen Arbeitsstoffen, nach Expositionsverhältnissen<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten gegenüber<br />

diesen biologischen Arbeitsstoffen und nach dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik zu ermitteln.<br />

Da es sich bei <strong>der</strong> Hausmüllanalyse um nicht gezielte<br />

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

handelt, die hinsichtlich <strong>der</strong> gesundheitlichen Gefährdungen<br />

mit Tätigkeiten <strong>der</strong> Schutzstufe 3 vergleichbar<br />

sind, sollte von einer notwendigen Anzeigepflicht<br />

nach § 13 BioStoffV ausgegangen werden,<br />

auch um Kenntnisse über die Durchführung<br />

von Hausmüllanalysen behördlicherseits zu erlangen<br />

und den Schutz <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

(vorwiegend Zeitarbeitskräfte, vermittelt durch<br />

die lokal zuständigen Arbeitsämter) sichern zu<br />

können.<br />

- 43 -<br />

Die im Informationsblatt ausgewiesenen Schutzmaßnahmen<br />

beinhalten erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen<br />

für die unterschiedlichen Arbeitsplätze entsprechend<br />

den durchzuführenden Tätigkeiten. Sie umfassen<br />

auch die persönliche Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

bezüglich <strong>der</strong> vorhandenen Gefährdungen<br />

und <strong>der</strong> möglichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />

und die erfor<strong>der</strong>liche arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge gemäß § 15 BioStoffV unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> berufsgenossenschaftlichen Grundsätze<br />

G23 (Obstruktive Atemwegserkrankungen), G26<br />

(Atemschutz), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)<br />

einschließlich notwendiger Impfungen.<br />

Beschäftigungsverbote gemäß § 4 MuSchG und<br />

§ 22 JArbSchG sind zu beachten. Allergiker sind für<br />

Hausmüllanalysen ungeeignet.<br />

Vor Arbeitsbeginn müssen die Schutzmaßnahmen<br />

auf die Situation vor Ort konkretisiert werden. Hilfestellung<br />

dabei können die verantwortlichen Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner<br />

leisten.<br />

Allgemeine Grundsätze über Tätigkeiten mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen und <strong>der</strong>en Aufnahmewege<br />

aus <strong>der</strong> TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen:<br />

Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen" sind bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Hausmüllanalyse selbstverständlich<br />

auch zu beachten.<br />

1.7 Hausschwamm und Schwarzschimmel als gefährliche Altlast<br />

Frau Dipl.-Ing. (FH) S. Witthauer,<br />

Ing.-Ök. R. Striegnitz<br />

AfAS Nordhausen<br />

Im Rahmen eines Sanierungsvorhabens für ein altes<br />

Gebäude wurde massiver Hausschwamm- und<br />

Schwarzschimmelbefall festgestellt.<br />

Beson<strong>der</strong>s von den Sporen dieser Organismen gehen<br />

gesundheitliche Gefährdungen aus.<br />

Eine erste Inspektion <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> zeigte Befall an<br />

den Wänden, Türen, Türrahmen und tragenden<br />

Holzbauteilen.<br />

Durch die sich darunter befindliche Feuchtigkeit<br />

wölbte sich das Parkett nach oben, Schimmelpilze<br />

wuchsen. Fußböden, Fensterbänke und Waschbecken<br />

waren massiv mit rötlichen Sporen übersät.<br />

Auf den alten Fruchtkörpern <strong>des</strong> Hausschwammes<br />

und unter <strong>der</strong> Tapete hatten sich Schwarzschimmelpilze<br />

angesiedelt.<br />

Das Bauunternehmen wurde aufgefor<strong>der</strong>t, den betroffenen<br />

Arbeitnehmern Einweganzüge und Staubmasken<br />

<strong>der</strong> Schutzstufe 3 zur Verfügung zu stellen.<br />

Es wurden eine Schwarz-Weiß-Anlage mit dazwischen<br />

geschaltetem Waschraum eingerichtet, Arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen angeboten,<br />

eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die<br />

Beschäftigten unterwiesen.<br />

Bild 30: Vom Hausschwamm und vom Schwarzschimmel<br />

befallene Bauwerksteile<br />

Bei <strong>der</strong> Sanierung von Gebäuden muss die Gefährdungsbeurteilung<br />

bezüglich biologischer Arbeitsstoffe<br />

gleichrangig zu den bautechnischen Angelegenheiten<br />

stehen.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000

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