Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats ... - Europa
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zur Hilfestellung für Behörden, Abfallzweckverbände<br />
und beauftragte Ingenieurbüros.<br />
Deshalb gibt es einheitliche Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen<br />
zum Arbeitsschutz für die Durchführung und Auswertung<br />
von Hausmüllanalysen durch entsorgungspflichtige<br />
Körperschaften und beschreibt Schutzmaßnahmen<br />
zur Reduzierung <strong>der</strong> Gesundheitsgefährdung<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten bei Kontakt mit biologischen<br />
Arbeitsstoffen.<br />
Eine Schutzstufenzuordnung nach § 7 Absatz 2 in<br />
Verbindung mit Anhang III <strong>der</strong> BioStoffV ist bei <strong>der</strong><br />
Durchführung von Hausmüllanalysen nicht möglich.<br />
Schutzmaßnahmen sind hierbei nach den vorkommenden<br />
biologischen Arbeitsstoffen, nach Expositionsverhältnissen<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten gegenüber<br />
diesen biologischen Arbeitsstoffen und nach dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik zu ermitteln.<br />
Da es sich bei <strong>der</strong> Hausmüllanalyse um nicht gezielte<br />
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />
handelt, die hinsichtlich <strong>der</strong> gesundheitlichen Gefährdungen<br />
mit Tätigkeiten <strong>der</strong> Schutzstufe 3 vergleichbar<br />
sind, sollte von einer notwendigen Anzeigepflicht<br />
nach § 13 BioStoffV ausgegangen werden,<br />
auch um Kenntnisse über die Durchführung<br />
von Hausmüllanalysen behördlicherseits zu erlangen<br />
und den Schutz <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
(vorwiegend Zeitarbeitskräfte, vermittelt durch<br />
die lokal zuständigen Arbeitsämter) sichern zu<br />
können.<br />
- 43 -<br />
Die im Informationsblatt ausgewiesenen Schutzmaßnahmen<br />
beinhalten erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen<br />
für die unterschiedlichen Arbeitsplätze entsprechend<br />
den durchzuführenden Tätigkeiten. Sie umfassen<br />
auch die persönliche Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
bezüglich <strong>der</strong> vorhandenen Gefährdungen<br />
und <strong>der</strong> möglichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
und die erfor<strong>der</strong>liche arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge gemäß § 15 BioStoffV unter Beachtung<br />
<strong>der</strong> berufsgenossenschaftlichen Grundsätze<br />
G23 (Obstruktive Atemwegserkrankungen), G26<br />
(Atemschutz), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)<br />
einschließlich notwendiger Impfungen.<br />
Beschäftigungsverbote gemäß § 4 MuSchG und<br />
§ 22 JArbSchG sind zu beachten. Allergiker sind für<br />
Hausmüllanalysen ungeeignet.<br />
Vor Arbeitsbeginn müssen die Schutzmaßnahmen<br />
auf die Situation vor Ort konkretisiert werden. Hilfestellung<br />
dabei können die verantwortlichen Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner<br />
leisten.<br />
Allgemeine Grundsätze über Tätigkeiten mit biologischen<br />
Arbeitsstoffen und <strong>der</strong>en Aufnahmewege<br />
aus <strong>der</strong> TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen:<br />
Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen" sind bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Hausmüllanalyse selbstverständlich<br />
auch zu beachten.<br />
1.7 Hausschwamm und Schwarzschimmel als gefährliche Altlast<br />
Frau Dipl.-Ing. (FH) S. Witthauer,<br />
Ing.-Ök. R. Striegnitz<br />
AfAS Nordhausen<br />
Im Rahmen eines Sanierungsvorhabens für ein altes<br />
Gebäude wurde massiver Hausschwamm- und<br />
Schwarzschimmelbefall festgestellt.<br />
Beson<strong>der</strong>s von den Sporen dieser Organismen gehen<br />
gesundheitliche Gefährdungen aus.<br />
Eine erste Inspektion <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> zeigte Befall an<br />
den Wänden, Türen, Türrahmen und tragenden<br />
Holzbauteilen.<br />
Durch die sich darunter befindliche Feuchtigkeit<br />
wölbte sich das Parkett nach oben, Schimmelpilze<br />
wuchsen. Fußböden, Fensterbänke und Waschbecken<br />
waren massiv mit rötlichen Sporen übersät.<br />
Auf den alten Fruchtkörpern <strong>des</strong> Hausschwammes<br />
und unter <strong>der</strong> Tapete hatten sich Schwarzschimmelpilze<br />
angesiedelt.<br />
Das Bauunternehmen wurde aufgefor<strong>der</strong>t, den betroffenen<br />
Arbeitnehmern Einweganzüge und Staubmasken<br />
<strong>der</strong> Schutzstufe 3 zur Verfügung zu stellen.<br />
Es wurden eine Schwarz-Weiß-Anlage mit dazwischen<br />
geschaltetem Waschraum eingerichtet, Arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen angeboten,<br />
eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die<br />
Beschäftigten unterwiesen.<br />
Bild 30: Vom Hausschwamm und vom Schwarzschimmel<br />
befallene Bauwerksteile<br />
Bei <strong>der</strong> Sanierung von Gebäuden muss die Gefährdungsbeurteilung<br />
bezüglich biologischer Arbeitsstoffe<br />
gleichrangig zu den bautechnischen Angelegenheiten<br />
stehen.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> Arbeitsschutz Freistaat Thüringen 2000