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Geschäftsbericht KVB AG 2011 ( pdf 7.2 MB) - Stadtwerke Köln

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ANL<strong>AG</strong>EN Branchenübliche Fachausdrücke<br />

/<br />

68 _<br />

<strong>Köln</strong>er Verkehrs-Betriebe <strong>AG</strong> – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Branchenübliche Fachausdrücke<br />

Abgeltungszahlungen Zahlungen der öffentlichen Hand, die die Differenz zwischen<br />

einem aus politischen Gründen ermäßigten Fahrpreis und<br />

den tatsächlichen Aufwendungen beziehungsweise dem<br />

Regelfahrpreis teilweise oder ganz ausgleichen sollen. Von<br />

besonderer Bedeutung sind die Ausgleichsleistungen<br />

im Ausbildungsverkehr für die verbilligte Beförderung von<br />

Auszubildenden, Schülern und Studenten gem. § 45a PBefG<br />

(Personenbeförderungsgesetz)/§ 6a AEG (Allgemeines<br />

Eisenbahngesetz),<br />

für die Freifahrt von Schwerbehinderten im ÖPNV gem.<br />

§ 148 SGB IX,<br />

für verbundbedingte Mindererlöse.<br />

Ausbildungsverkehr Verkehr für Auszubildende, Schüler und Studenten von und<br />

zur Ausbildungsstätte, für den gem. § 45a PBefG + § 6a AEG<br />

von der öffentlichen Hand Ausgleichszahlungen auf den aus<br />

politischen Gründen ermäßigten Fahrpreis geleistet werden.<br />

BarTicket Fahrausweis, der am Automaten oder in einem KundenCenter<br />

gekauft wird und kein ZeitTicket ist.<br />

Betrauung Festlegung durch die öffentliche Hand, welche Tätigkeiten des<br />

Verkehrsunternehmens als gemeinwirtschaftliche Verpflich-<br />

tung finanziert werden.<br />

Betriebsleistung Verkehrsangebot in einem bestimmten Zeitraum, wird in<br />

Wagen-km und Platz-km gemessen.<br />

Durchschnittserlös Quotient aus Fahrgelderlösen eines Abrechnungszeitraumes<br />

und der Zahl der (entgeltlichen) Beförderungsfälle des gleichen<br />

Zeitraumes.<br />

Seite<br />

22, 56, 71<br />

22, 68<br />

19, 20, 37<br />

68<br />

70, 71<br />

22, 23<br />

Fahrgelderlös Erlös aus dem Verkauf von Fahrausweisen. 22, 37, 56, 68, 71<br />

Gemeinwirtschaftliche<br />

Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen, die das Verkehrsunternehmen im eigenen<br />

wirtschaftlichen Interesse nicht oder nicht im gleichen Umfang<br />

und unter den gleichen Bedingungen übernehmen würde.<br />

Maßgeblich ist die Verletzung wirtschaftlicher Interessen, wie<br />

sie in höheren Kosten, geringeren Einnahmen oder einem<br />

geringeren Gewinn zum Ausdruck kommt.<br />

68

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