07.12.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht KVB AG 2011 ( pdf 7.2 MB) - Stadtwerke Köln

Geschäftsbericht KVB AG 2011 ( pdf 7.2 MB) - Stadtwerke Köln

Geschäftsbericht KVB AG 2011 ( pdf 7.2 MB) - Stadtwerke Köln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HandyTicket Einzelfahrausweis, der per Mobiltelefonat geordert und bin-<br />

nen Sekundenfrist auf dem Handydisplay angezeigt wird;<br />

bezahlt wird per Abbuchung.<br />

Individualverkehr Verkehr, der zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit privaten<br />

Motorfahrzeugen abgewickelt wird.<br />

InternetTicket Fahrausweis, der dem registrierten Nutzer, von dem er via<br />

Internet geordert wird, zum Ausdrucken an eine Mail-Adresse<br />

gesendet wird; bezahlt wird per Abbuchung.<br />

JobTicket Stark rabattierter Dauerfahrausweis, den ein Unternehmen<br />

seinen Mitarbeitern für die täglichen Wege von und zur<br />

Arbeitsstätte kostengünstig überlässt.<br />

Linienverkehr Regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten<br />

Ausgangs- und Endpunkten, auf der Fahrgäste an bestimm-<br />

ten Haltestellen ein- und aussteigen können. L. setzt nicht<br />

voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und<br />

Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerich-<br />

tet sind.<br />

Marketing Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die der Absatzförderung<br />

dienen.<br />

MonatsTicket Zeitfahrausweis, der einen Monat gültig ist. 20<br />

Nahverkehr Beförderung von Fahrgästen in einem Umkreis von 50 km<br />

um die Ortsmitte, wobei eine Großstadt auch mehrere<br />

Ortsmittelpunkte haben kann.<br />

Niederflurfahrzeuge Busse, Stadt- und Straßenbahnen mit abgesenktem Fahr-<br />

Öffentlicher Personen-<br />

nahverkehr (ÖPNV)<br />

zeugboden, der insgesamt zu einer fahrgastfreundlicheren<br />

Einstiegssituation führt und insbesondere mobilitätseinge-<br />

schränkten Fahrgästen die ÖPNV-Benutzung erleichtern soll.<br />

Form der Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen,<br />

Straßenbahnen, Eisenbahnen, Bussen, Taxen und Wasser-<br />

fahrzeugen im Linienverkehr und in Sonderformen des<br />

Linienverkehrs, bei denen die Mehrzahl der Beförderungsfälle<br />

eine Reichweite von nicht mehr als 50 km hat.<br />

Seite<br />

20<br />

69<br />

21<br />

20, 22, 37<br />

12, 19, 21, 34, 69, 71<br />

69<br />

2, 10, 13, 32<br />

25, 26, 35<br />

2, 12, 13, 15, 18, 19,<br />

22, 32, 34, 35, 37, 39,<br />

40, 51, 68, 69, 70, 71,<br />

76, 77<br />

_ 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!