Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen samt den Stunden- und Studienplänen Wintersemester 1912/13
Königl. Sächs. Technische Hochschule zu Dresden
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Im <strong>Wintersemester</strong> <strong>1912</strong>/<strong>13</strong> beginnen die Diplom-Vorprüfungen am 14. Oktober,<br />
die <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> am 17. Oktober.<br />
(Semesterschluß am 14. März 19<strong>13</strong>.)<br />
I. Organisation <strong>der</strong> Hochschule.<br />
(Auszug aus dem Statut.)<br />
Die Technische Hochschule bezweckt die vollstiinrlige wissen chaftliche, bzw. künstlerische Ausbildung<br />
für die technischen Berufe <strong>und</strong> <strong>den</strong> Lehrberuf in technischen Vvissenschaftszweigen, einschließli ch <strong>der</strong> reinen<br />
Mathematik, Physik <strong>und</strong> Chemie.<br />
An <strong>der</strong> Technischen Hochschule bestehen folgende Abteilungen:<br />
1. die Hochbau-Abteilung;<br />
2. die Ingenieur-Abteilung für Bau-Ingenieurwesen mit Einschluß <strong>der</strong> Geod'lsie;<br />
3. die Mechanische Abteilung für Maschinenbau, Elektrotechnik <strong>und</strong> Fabrikbetrieb;<br />
4. die Chemische Ab t eilung für chemische Technik <strong>und</strong> Fabrikbetrieb;<br />
6. die Allgemeine Abteilung für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächel' (Unterabteilung<br />
1) <strong>und</strong> die allgemein bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Wissenschaften (Unterabteilung II), ferner für die<br />
Ausbildung <strong>der</strong> Kandidaten des höheren Schulamtes für technische Wissenschaften, Mathematik<br />
<strong>und</strong> Physik.<br />
Der Umfang des Unterrichts wird durch das obenbezeichnete Anstaltsziel bestimmt.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e soll <strong>der</strong>selbe <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, welche für die wissenschaftliche <strong>und</strong><br />
künstlerische Ausbildung nach <strong>den</strong> Bestimmungen über <strong>den</strong> höheren technischen taatsdienst im Baufache bestehen.<br />
Das tudienjahr beginnt zu Ostern. Der Eintritt kann nicht nur zu Beginn des Sommersemesters,<br />
son<strong>der</strong>n auch zu Beginn des <strong>Wintersemester</strong>s erfolgen.<br />
IL Aufnahmebedingungen.<br />
Die Aufnahme als Stndier en(ler setzt das Reifezeugnis eines deutschen Realgymnasiums o<strong>der</strong> St!IIUerende.<br />
Gymnasiums , einer deutschen Obel'1'ealschule, <strong>der</strong> Gewerbeakademie zu Chemnitz o<strong>der</strong> einer bayrischen<br />
Industrieschule voraus.<br />
Ob ein ansHindisc11es Zeugnis <strong>den</strong> vorstehend erwähnten Reifezeugnissen gleichwertig <strong>und</strong> demgemäß<br />
sein Inhaber als Studieren<strong>der</strong> aufzunehmen ist, entscheidet <strong>der</strong> Rektor, welcher in zweifelhaften Fällen<br />
vor <strong>der</strong> Aufnahme die Genehmigung des vorgeRetzten Ministeriums einholt.-)<br />
Die vorstehen<strong>den</strong> Bestimmungen gelten auch für diejenigen, welche von an<strong>der</strong>en<br />
Technischen IIochsehulen o<strong>der</strong> von einer Universität auf die lIochschule übergehen.<br />
'berdies können als Studierende aufgenommen wer<strong>den</strong>: deutsche inaktive Offiziere, approbierte<br />
Apotheker <strong>und</strong> solche, welche ein Diplom einer Technischen Hochschule besitzen.<br />
Aufnahmeprüfungen fin<strong>den</strong> nicht statt.<br />
Als ,tudierende dürfen nicht aufgenommen wer<strong>den</strong>:<br />
Reichs-, Staats-, Gemeinde- o<strong>der</strong> Kirchenbeamte,<br />
Angehörige einer an<strong>der</strong>en sächsischen öffentlichen Bildungsanstalt,<br />
Gewerbetreibende.<br />
An sämtlichen Abteilungen können, soweit das Unterrichtsinteresse <strong>der</strong> Studieren<strong>den</strong> nicht darunter Zuhörer.<br />
leidet, zur Betreibung von Fachstudien jüngere Männer, dafern sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben,<br />
anch als Zuhörer eingeschrieben wer<strong>den</strong>; sie müssen aber, sofern sie Angehörige des Deutschen Reiches sind,<br />
znm einjli.hrig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sein; Ausllin<strong>der</strong> haben Zeugnisse vorzulegen,<br />
welche dem gleichwertig sind.<br />
Älteren selbständigen Männern kann vom Rektor <strong>der</strong> Besuch einzelner <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong>, mit Ein- HOSl)itan!ell.<br />
willigung des betreffen<strong>den</strong> Dozenten, die Teilnahme an einzelnen tJbungen als Hospitant gestattet wer<strong>den</strong>,<br />
sofern dadurch <strong>der</strong> Zweck des Unterrichts nicht beeinträchtigt wird. Die Zulassnng kann von dem Nachweise<br />
genügen<strong>der</strong> Vorbildung abhängig gemacht wer<strong>den</strong>. Wieweit auch jüngeren Miinnel'll, die nur die Ausbildung<br />
in einem beson<strong>der</strong>en Wissenschaftszweige beabsichtigen, <strong>der</strong> Eintritt als Hospitanten zu gestatten ist, entscheidet<br />
<strong>der</strong> Rektor, in Zweifelsfällen <strong>der</strong> Senat. Die Zulassnng ist in jedem Falle von dem Nachweise entsprechen<strong>der</strong><br />
Vorbildung bedingt.<br />
*) 1. Inhaber von Reifezeugnissen russischer klassischer Gymnasien können nur dann als SLudierende<br />
aufgenommen wer<strong>den</strong>, wenn sie uereits zwei Semester an einer russiscben Hocbschule studiert haben. Verbrachte<br />
Studiensemester an IIandelsabteilungen usw. wer<strong>den</strong> nicht angerechnet.<br />
2. Abiturienten siebenklassiger Mittelschulen des Auslandes wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Regel nicht mehr als<br />
Studierende aufgenommen.<br />
Für Auslän<strong>der</strong> empfiehlt es sich , vor <strong>der</strong> persönlichen Anmeldung elie Zeugnisse an das Rektorat<br />
einzusen<strong>den</strong>.<br />
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