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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen samt den Stunden- und Studienplänen Wintersemester 1912/13

Königl. Sächs. Technische Hochschule zu Dresden

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•<br />

7<br />

X. Verleihung <strong>der</strong> Doktorwürde.<br />

Seine Majestät <strong>der</strong> König haben <strong>der</strong> hiesigen Technischen Hochschule das Recht eingeräumt:<br />

1. <strong>den</strong>jenigen, welche die vorgeschriebenen Probeleistungen erfüllen,<br />

2. Männern, die sich um die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> technischen Wissenschaften hervorragende Verdienste<br />

erworben haben, Ehrenhalber<br />

<strong>den</strong> Titel" Doktor-Ingenieur" zu verleihen.<br />

Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende von dem Bewerber zu erfüllende Bedingungen<br />

geknüpft:<br />

1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums o<strong>der</strong> Realgymnasiums o<strong>der</strong><br />

einer deutschen Oberrealschule.<br />

'Welche Reifezeugnisse noch sonst als gleichwertig mit <strong>den</strong> vorbezeichneten Reifezeugnissen<br />

zugelassen sind, bleibt <strong>der</strong> Entschließung des vorgeordneten Ministeriums vorbehalten.*)<br />

2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines Diplom -Ingenieurs an einer Technischen<br />

Hochschule des Deutschen Reiches o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen Prüfung an einer an<strong>der</strong>en<br />

Bergakademie o<strong>der</strong> an einer ausländischen Technischen Hochschule als Ersatz für die Erlangung<br />

des vorerwähnten Diplom-Ingenieurgrades gelten kann, bestimmt das König!. Ministerium des<br />

Kultus <strong>und</strong> öffentlichen Unterrichts.<br />

Je<strong>den</strong>falls gilt aber als Ersatz für die Erlangung jenes Grades die Ablegung <strong>der</strong> zweiten<br />

Hauptprüfung für <strong>den</strong> höheren technischen Staatsdienst eines deutscben B<strong>und</strong>esstaates.<br />

3. Die Einreichung einer iu deutscher Sprache abgefaßten wissenschaftlichen Abbandlung<br />

(Dissertation), welche die Befiihigung des Bewerbers zum selbständigen wissenschaftlichen<br />

Arbeiten auf technischem Gebiete dartut. Die Dissertation muß einen Zweig <strong>der</strong> technischen<br />

Wissenschaften behandeln, für <strong>den</strong> eine Diplomprüfung an <strong>der</strong> hiesigen Technischen llochschule<br />

o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg eingeführt ist.<br />

Die Diplomarbeit kann nicht als Doktordissertation verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfung.<br />

5. Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr im Betrage von 240 .Jt.<br />

Das Gesuch um Verleihung <strong>der</strong> "Vürde des Doktor-Ingenieurs ist schriftlich an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richten.<br />

Das Weitere ist aus <strong>der</strong> Promotionsordnung (Preis 25 Pf.) zu ersehen.<br />

XI. Gebühren.<br />

Das Kollegienhonorar, welches zu Anfang des Semesters zu bezablen ist, beträgt für Studierende<br />

<strong>und</strong> Zuhörer im emester bei Vorträgen, seminaristischen <strong>Übungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> in Gruppen für die wöchentliche<br />

St<strong>und</strong>e 4. , bei sonstigen <strong>Übungen</strong> 3.Jt. (Z. B. ein Vortrag, <strong>der</strong> mit wöchentlich 4 St<strong>und</strong>en angekiindigt<br />

ist, kostet für das ganze Semester 4 x 4 = 16 .11.) Bei Privatdozenten beträgt das Honorar bis zu 6 .11 für<br />

die wöchentliche St<strong>und</strong>e im Semester. lIospitanten haben das Honorar mit 5 .Jt für jede St<strong>und</strong>e <strong>Vorlesungen</strong>,<br />

seminaristische <strong>Übungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> in Gruppen, mit 4 .11 für jede St<strong>und</strong>e sonstige <strong>Übungen</strong> zu<br />

bezahlen, überdies auch für die als "honorarfrei" angekündigten Kollegien <strong>den</strong> geordneten Honorarsatz zu<br />

entrichten.<br />

Als Deckungsmittel für Bescbädigungen am Inventar sind bei <strong>den</strong> <strong>Übungen</strong> im physikalischen<br />

Laboratorium 15 .11, in <strong>den</strong> chemischen Laboratorien 30 .1/, im elektrotechnischen Laboratorium <strong>und</strong> dem<br />

Maschinenlaboratorium, wie bei <strong>den</strong> p 'aktischen Vermessungsarbeiten 10 .11 zu erlegen.<br />

Es sind zu entrichten:<br />

für die Inskription:<br />

Inlän<strong>der</strong> (von Studieren<strong>den</strong> <strong>und</strong> Zuhörern) .<br />

ReichsausUin<strong>der</strong><br />

12 .IJ -<br />

24<br />

Pt.<br />

zum Verband <strong>der</strong> tu<strong>den</strong>tenschaft pro Semester<br />

1 50<br />

"<br />

zur Krankenkasse: ] nlän<strong>der</strong> pro Semester<br />

Auslän<strong>der</strong>" "<br />

Unfallversicherungsprämie pro Semester .<br />

Einschreibegeb(i.br von lIospitanten pro emester.<br />

Beitrag zur Deckung des allgemeinen Aufwandes an <strong>der</strong> Hochsehule von<br />

auslän<strong>der</strong>n ( tudieren<strong>den</strong>, Zuhörern o<strong>der</strong> Hospitanten) pro Semester<br />

Reichs-<br />

50<br />

"<br />

*) Die Reifezeugnisse <strong>der</strong> Gewerbeakademie in Chemnitz <strong>und</strong> <strong>der</strong> bayriscben Industrieschulen sind<br />

vom König!. Ministerium bis auf weiteres als gleichwert mit <strong>den</strong> in § 1, Zifrer 1, Absatz 1 genannten Zeugnissen<br />

anerkannt wor<strong>den</strong>.<br />

4<br />

8 "<br />

1<br />

4 "<br />

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