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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Eltern meist noch zustehende Kindergeld nicht auf<br />

das BAföG angerechnet werde und damit meist<br />

ergänzend verfügbar sei. [Quelle: Bundestag]<br />

Bundesregierung lehnt „Blaue<br />

Plakette“ für Pkw ab<br />

Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit weder<br />

die Einführung einer „blauen Plakette“ für schadstoffarme<br />

Fahrzeuge noch eine Abschaffung des<br />

sog. Dieselprivilegs. Das geht aus ihrer Antwort auf<br />

eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor (vgl. BT-<br />

Drucks 19/378). Danach beabsichtigt die geschäftsführende<br />

Bundesregierung keine Fortschreibung<br />

der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge<br />

mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung<br />

und keine Änderungen von Steuersätzen auf<br />

Kraftstoffe. Was einen Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden<br />

der Volkswagen AG bezüglich der<br />

Einführung einer sich am realen Schadstoffausstoß<br />

orientierenden Plakette angeht, schreibt die Regierung,<br />

man habe „die Äußerungen von Vertretern der<br />

Volkswagen AG in Zusammenhang mit einer am realen<br />

Schadstoffausstoß orientierenden Plakette zur Kenntnis<br />

genommen, jedoch keine Gespräche dazu geführt oder<br />

geplant“.<br />

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, kann die<br />

Bundesregierung derzeit noch keinen Termin für<br />

einen „zweiten Dieselgipfel“ nennen. Eine mögliche<br />

Folgeveranstaltung des Nationalen Forums<br />

Diesel von 2017 – unter Beteiligung von Bund,<br />

Ländern und Automobilindustrie – sei an die<br />

Fertigstellung der Abschlussberichte der vier<br />

Expertengruppen geknüpft, heißt es in der Vorlage.<br />

Die Expertengruppe I zu dem Thema „Emissionsreduzierung<br />

in den im Verkehr befindlichen<br />

Fahrzeugflotten“ und deren Unterarbeitsgruppen<br />

hätten aber, anders als die anderen drei Arbeitsgruppen,<br />

ihre Sitzungsarbeit noch nicht beendet.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Personalie<br />

Am 6.2.2018 hat einer der Gründer der <strong>ZAP</strong>, Prof.<br />

Dr. Drs. h.c. PETER GILLES, seinen 80. Geburtstag<br />

gefeiert. Nach einem Studium der Rechts- und<br />

Wirtschaftswissenschaften an der Johann Wolfgang<br />

Goethe-Universität Frankfurt/M. von 1958–<br />

1962 promovierte der gebürtige Frankfurter PETER<br />

GILLES 1965 bei dem Doyen des deutschen Zivilverfahrensrechts<br />

GERHARD SCHIEDERMAIR (1906–1986)<br />

über den „Umfang von Aufhebung und Neuverhandlung<br />

im zivilprozessualen Wiederaufnahmeverfahren“. Nach<br />

den Staatsexamina (1962 und 1966) und dem<br />

Vorbereitungsdienst in Frankfurt, Berlin, Saarbrücken<br />

und Paris wurde GILLES letzter Assistent und<br />

Schüler von SCHIEDERMAIR und habilitierte sich am<br />

Frankfurter Fachbereich im Jahr 1971 mit den (bis<br />

heute insbesondere im Ausland) vielbeachteten<br />

„Rechtsmitteln im Zivilprozeß“. Seine wissenschaftliche<br />

„Wanderzeit“ führte ihn über die Universitäten<br />

Köln und Freiburg nach Hannover in den Pioniertagen<br />

der dortigen Juristischen Fakultät (zu Zeiten<br />

der besonders praxisorientierten sog. einphasigen<br />

Juristenausbildung) und von dort im Jahr 1979<br />

wieder nach Frankfurt/M., wo er bis zu seiner<br />

Emeritierung den Lehrstuhl für Privatrecht, Verfahrensrecht<br />

und Rechtsvergleichung am Institut<br />

für Rechtsvergleichung (heute: Institut für Internationales<br />

und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung)<br />

innehatte. Wie sehr er die (Prozess-)<br />

Rechtsvergleichung als „lebendiges Recht“ verstanden<br />

und mit wissenschaftlichem Leben erfüllt<br />

hat, bezeugen weltumspannende Auslandskontakte,<br />

zwei Ehrendoktorwürden (Vilnius/Litauen<br />

2004 und Thessaloniki/Griechenland 2007), Hunderte<br />

von Veröffentlichungen weltweit und ungezählte<br />

Auslandsreisen in alle Kontinente. Wissenschaftlich<br />

interessieren den Jubilar bis heute<br />

nicht nur das Verfahrens- und Zivilprozessrecht,<br />

sondern auch das Zivilrecht und das Sonderprivatrecht<br />

der Verbraucher. Ebenso intensiv hat sich<br />

GILLES stets mit dem Justizrecht und Juristenberufsrecht<br />

befasst. Daher verwundert es nicht, dass er<br />

in entscheidender Weise zur Gründung der anwaltsorientierten<br />

<strong>ZAP</strong> beigetragen hat, insbesondere<br />

hat er von 1984 an bis zum Erscheinen der<br />

ersten <strong>ZAP</strong> das „Gründungsteam“ geleitet, dem u.a.<br />

BERNHARD HAHN, WILFRIED ALT und HOLGER HEINBUCH<br />

(alle waren früher Wissenschaftliche Mitarbeiter<br />

bei PETER GILLES, ebenso wie der Autor als letzter<br />

akademischer Schüler des Jubilars) angehört haben<br />

– die teilweise bis heute der <strong>ZAP</strong> als Autoren<br />

verbunden sind. Weiterhin war PETER GILLES von<br />

1992–1997 auch einer der Herausgeber der <strong>ZAP</strong>. Zu<br />

seinem 80. Geburtstag sei ihm weiterhin so viel<br />

Schaffenskraft gewünscht sowie alles Gute. Ad<br />

multos annos! [apl. Prof. Dr. NIKOLAJ FISCHER]<br />

160 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018

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