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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Eltern meist noch zustehende Kindergeld nicht auf<br />
das BAföG angerechnet werde und damit meist<br />
ergänzend verfügbar sei. [Quelle: Bundestag]<br />
Bundesregierung lehnt „Blaue<br />
Plakette“ für Pkw ab<br />
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit weder<br />
die Einführung einer „blauen Plakette“ für schadstoffarme<br />
Fahrzeuge noch eine Abschaffung des<br />
sog. Dieselprivilegs. Das geht aus ihrer Antwort auf<br />
eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor (vgl. BT-<br />
Drucks 19/378). Danach beabsichtigt die geschäftsführende<br />
Bundesregierung keine Fortschreibung<br />
der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge<br />
mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung<br />
und keine Änderungen von Steuersätzen auf<br />
Kraftstoffe. Was einen Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden<br />
der Volkswagen AG bezüglich der<br />
Einführung einer sich am realen Schadstoffausstoß<br />
orientierenden Plakette angeht, schreibt die Regierung,<br />
man habe „die Äußerungen von Vertretern der<br />
Volkswagen AG in Zusammenhang mit einer am realen<br />
Schadstoffausstoß orientierenden Plakette zur Kenntnis<br />
genommen, jedoch keine Gespräche dazu geführt oder<br />
geplant“.<br />
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, kann die<br />
Bundesregierung derzeit noch keinen Termin für<br />
einen „zweiten Dieselgipfel“ nennen. Eine mögliche<br />
Folgeveranstaltung des Nationalen Forums<br />
Diesel von 2017 – unter Beteiligung von Bund,<br />
Ländern und Automobilindustrie – sei an die<br />
Fertigstellung der Abschlussberichte der vier<br />
Expertengruppen geknüpft, heißt es in der Vorlage.<br />
Die Expertengruppe I zu dem Thema „Emissionsreduzierung<br />
in den im Verkehr befindlichen<br />
Fahrzeugflotten“ und deren Unterarbeitsgruppen<br />
hätten aber, anders als die anderen drei Arbeitsgruppen,<br />
ihre Sitzungsarbeit noch nicht beendet.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Personalie<br />
Am 6.2.2018 hat einer der Gründer der <strong>ZAP</strong>, Prof.<br />
Dr. Drs. h.c. PETER GILLES, seinen 80. Geburtstag<br />
gefeiert. Nach einem Studium der Rechts- und<br />
Wirtschaftswissenschaften an der Johann Wolfgang<br />
Goethe-Universität Frankfurt/M. von 1958–<br />
1962 promovierte der gebürtige Frankfurter PETER<br />
GILLES 1965 bei dem Doyen des deutschen Zivilverfahrensrechts<br />
GERHARD SCHIEDERMAIR (1906–1986)<br />
über den „Umfang von Aufhebung und Neuverhandlung<br />
im zivilprozessualen Wiederaufnahmeverfahren“. Nach<br />
den Staatsexamina (1962 und 1966) und dem<br />
Vorbereitungsdienst in Frankfurt, Berlin, Saarbrücken<br />
und Paris wurde GILLES letzter Assistent und<br />
Schüler von SCHIEDERMAIR und habilitierte sich am<br />
Frankfurter Fachbereich im Jahr 1971 mit den (bis<br />
heute insbesondere im Ausland) vielbeachteten<br />
„Rechtsmitteln im Zivilprozeß“. Seine wissenschaftliche<br />
„Wanderzeit“ führte ihn über die Universitäten<br />
Köln und Freiburg nach Hannover in den Pioniertagen<br />
der dortigen Juristischen Fakultät (zu Zeiten<br />
der besonders praxisorientierten sog. einphasigen<br />
Juristenausbildung) und von dort im Jahr 1979<br />
wieder nach Frankfurt/M., wo er bis zu seiner<br />
Emeritierung den Lehrstuhl für Privatrecht, Verfahrensrecht<br />
und Rechtsvergleichung am Institut<br />
für Rechtsvergleichung (heute: Institut für Internationales<br />
und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung)<br />
innehatte. Wie sehr er die (Prozess-)<br />
Rechtsvergleichung als „lebendiges Recht“ verstanden<br />
und mit wissenschaftlichem Leben erfüllt<br />
hat, bezeugen weltumspannende Auslandskontakte,<br />
zwei Ehrendoktorwürden (Vilnius/Litauen<br />
2004 und Thessaloniki/Griechenland 2007), Hunderte<br />
von Veröffentlichungen weltweit und ungezählte<br />
Auslandsreisen in alle Kontinente. Wissenschaftlich<br />
interessieren den Jubilar bis heute<br />
nicht nur das Verfahrens- und Zivilprozessrecht,<br />
sondern auch das Zivilrecht und das Sonderprivatrecht<br />
der Verbraucher. Ebenso intensiv hat sich<br />
GILLES stets mit dem Justizrecht und Juristenberufsrecht<br />
befasst. Daher verwundert es nicht, dass er<br />
in entscheidender Weise zur Gründung der anwaltsorientierten<br />
<strong>ZAP</strong> beigetragen hat, insbesondere<br />
hat er von 1984 an bis zum Erscheinen der<br />
ersten <strong>ZAP</strong> das „Gründungsteam“ geleitet, dem u.a.<br />
BERNHARD HAHN, WILFRIED ALT und HOLGER HEINBUCH<br />
(alle waren früher Wissenschaftliche Mitarbeiter<br />
bei PETER GILLES, ebenso wie der Autor als letzter<br />
akademischer Schüler des Jubilars) angehört haben<br />
– die teilweise bis heute der <strong>ZAP</strong> als Autoren<br />
verbunden sind. Weiterhin war PETER GILLES von<br />
1992–1997 auch einer der Herausgeber der <strong>ZAP</strong>. Zu<br />
seinem 80. Geburtstag sei ihm weiterhin so viel<br />
Schaffenskraft gewünscht sowie alles Gute. Ad<br />
multos annos! [apl. Prof. Dr. NIKOLAJ FISCHER]<br />
160 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018