13.02.2018 Aufrufe

ZAP-0418_web

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eilnachrichten 2018 Fach 1, Seite 23<br />

Eilnachrichten<br />

Volltext-Service: Die Entscheidungsvolltexte zu den <strong>ZAP</strong> Eilnachrichten können Sie online kostenlos bei<br />

unserem Kooperationspartner juris abrufen, Anmeldung unter www.juris.de. Einzelheiten zum Anmeldevorgang<br />

finden Sie auf unserer Homepage www.zap-verlag.de/zap/service. Sie sind Neu-Abonnent? Dann<br />

schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Neu-Abonnement“ an freischaltcode-zap@zap-verlag.de<br />

und erhalten so Ihre Zugangsdaten.<br />

Allgemeines Zivilrecht<br />

AGB: Kontrollfähigkeit einer Klausel zur sog. Datenautomatik bei der Internetnutzung<br />

(BGH, Urt. v. 5.10.2017 – III ZR 56/17) • Verwendet ein Telekommunikationsunternehmen eine Klausel in<br />

seinen AGB, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens<br />

dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem<br />

Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine<br />

unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, so unterliegt diese Regelung<br />

als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle. Die Tarife bestehen hinsichtlich der mobilen Internetnutzung<br />

aus mehreren aufeinander folgenden Teilen: Einem festen, vom Grundpreis umfassten Inklusiv-<br />

Datenvolumen, drei sich nach dessen Verbrauch anschließenden weiteren Datenpaketen zu einem Pauschalpreis<br />

und einem nach Erschöpfung auch der zusätzlichen drei Datenvolumen eingreifenden in der<br />

Übertragungsmenge unbegrenzten, aber geschwindigkeitsreduzierten Zugang. Insoweit ist von einer von<br />

Anfang an vereinbarten Gesamtleistung bestehend aus Inklusiv-Volumen, Datenmengenerweiterungen und<br />

geschwindigkeitsgedrosselter Restnutzung auszugehen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 80/2018<br />

Kaufvertragsrecht<br />

Gebrauchtwagenkauf: Gutgläubiger Erwerb bei Pkw aus dem Ausland<br />

(LG Aachen, Urt. v. 22.6.2017 – 12 O 331/16) • Das Eigentum wird bei Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen<br />

grds. dadurch nachgewiesen, dass der Veräußerer neben seinem unmittelbaren Besitz zumindest den<br />

Fahrzeugbrief vorlegt. Die Prüfungsanforderungen bezüglich der vorzulegenden Fahrzeugpapiere an den<br />

Erwerber sind zwar bei ausländischen Fahrzeugen gesteigert. Die Historie ist allerdings auch bei einem im<br />

Internet angebotenen BMW Z8 aus Portugal schlüssig und nachvollziehbar, wenn neben dem Fahrzeugbrief<br />

und inländischen Papieren Schlüssel und sämtliche Zubehörstücke vorhanden sind. Der Erwerber<br />

kann gerade bei wertvollen Fahrzeugen davon ausgehen, dass ein tatsächlich Geschädigter wenigstens<br />

rudimentäre Sicherungen wie Getrennthalten von Fahrzeugschlüsseln, Papieren und Zubehörstücken<br />

vornimmt. Umgekehrt darf auch ein Fahrzeughändler, dem Papiere, Schlüssel und Zubehör des Fahrzeugs<br />

vorgelegt werden, vom Eigentum des Besitzers ausgehen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 81/2018<br />

Miete/Nutzungen<br />

Wohnraummiete: Abgrenzung zu Gebrauchsüberlassungsverhältnissen<br />

(BGH, Urt. v. 20.9.2017 – VIII ZR 279/16) • Zwar kann ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, den<br />

Gebrauch einer Sache gegen Entrichtung eines Entgelts zu gewähren, rechtlich als Mietvertrag zu<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018 161

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!