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Eilnachrichten 2018 Fach 1, Seite 23<br />
Eilnachrichten<br />
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Allgemeines Zivilrecht<br />
AGB: Kontrollfähigkeit einer Klausel zur sog. Datenautomatik bei der Internetnutzung<br />
(BGH, Urt. v. 5.10.2017 – III ZR 56/17) • Verwendet ein Telekommunikationsunternehmen eine Klausel in<br />
seinen AGB, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens<br />
dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem<br />
Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine<br />
unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, so unterliegt diese Regelung<br />
als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle. Die Tarife bestehen hinsichtlich der mobilen Internetnutzung<br />
aus mehreren aufeinander folgenden Teilen: Einem festen, vom Grundpreis umfassten Inklusiv-<br />
Datenvolumen, drei sich nach dessen Verbrauch anschließenden weiteren Datenpaketen zu einem Pauschalpreis<br />
und einem nach Erschöpfung auch der zusätzlichen drei Datenvolumen eingreifenden in der<br />
Übertragungsmenge unbegrenzten, aber geschwindigkeitsreduzierten Zugang. Insoweit ist von einer von<br />
Anfang an vereinbarten Gesamtleistung bestehend aus Inklusiv-Volumen, Datenmengenerweiterungen und<br />
geschwindigkeitsgedrosselter Restnutzung auszugehen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 80/2018<br />
Kaufvertragsrecht<br />
Gebrauchtwagenkauf: Gutgläubiger Erwerb bei Pkw aus dem Ausland<br />
(LG Aachen, Urt. v. 22.6.2017 – 12 O 331/16) • Das Eigentum wird bei Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen<br />
grds. dadurch nachgewiesen, dass der Veräußerer neben seinem unmittelbaren Besitz zumindest den<br />
Fahrzeugbrief vorlegt. Die Prüfungsanforderungen bezüglich der vorzulegenden Fahrzeugpapiere an den<br />
Erwerber sind zwar bei ausländischen Fahrzeugen gesteigert. Die Historie ist allerdings auch bei einem im<br />
Internet angebotenen BMW Z8 aus Portugal schlüssig und nachvollziehbar, wenn neben dem Fahrzeugbrief<br />
und inländischen Papieren Schlüssel und sämtliche Zubehörstücke vorhanden sind. Der Erwerber<br />
kann gerade bei wertvollen Fahrzeugen davon ausgehen, dass ein tatsächlich Geschädigter wenigstens<br />
rudimentäre Sicherungen wie Getrennthalten von Fahrzeugschlüsseln, Papieren und Zubehörstücken<br />
vornimmt. Umgekehrt darf auch ein Fahrzeughändler, dem Papiere, Schlüssel und Zubehör des Fahrzeugs<br />
vorgelegt werden, vom Eigentum des Besitzers ausgehen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 81/2018<br />
Miete/Nutzungen<br />
Wohnraummiete: Abgrenzung zu Gebrauchsüberlassungsverhältnissen<br />
(BGH, Urt. v. 20.9.2017 – VIII ZR 279/16) • Zwar kann ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, den<br />
Gebrauch einer Sache gegen Entrichtung eines Entgelts zu gewähren, rechtlich als Mietvertrag zu<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018 161