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Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia

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3. Empirische Analyse<br />

Abb. 28: Gender Mainstreaming in allen Politik- und Handlungsfeldern (WOTHA In: MARTENS 2001:40)<br />

Die Entwicklung und Übernahme <strong>des</strong> Gender-Ansatzes durch die geographische Forschung eröffnet neue<br />

Themenbereiche <strong>für</strong> die Forschung bzw. bestehende Themen werden unter neuen Gesichtspunkten betrachtet,<br />

z. B. (Frauen-)Arbeit/Bewertung von Familienarbeit und freiwilligem sozialem Engagement,<br />

Sicherheit und Entstehung räumlicher und verkehrlicher Strukturen. Zugleich wird die Akzeptanz <strong>des</strong><br />

Gender-Ansatzes in Europa seit 1999 durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

zur Einführung von Gender Mainstreaming gestützt (PETRA-KELLY-STIFTUNG 2002) und somit<br />

auch von außen an die Universitäten und die Geographie herangetragen.<br />

Die ersten Initiativen zu einer Gender-Forschung in der internationalen Geographie reichen bis zu Sitzungen<br />

in den Jahren 1981 und 1982 zurück (vgl. COMMISSION ON GENDER AND GEOGRAPHY<br />

2004, MONK u. MOMSEN 1995). In der Praxis entstanden Untersuchungen wie die von HANSON u.<br />

JOHNSTON (1985), die Unterschiede bei der Länge <strong>des</strong> Arbeitsweges von Frauen und Männern belegten<br />

und deren Ursachen analysierten (HANSON in: GEBHARDT u. MEUSBURGER 2003:15). Auf der<br />

Basis entsprechender Untersuchungen in anderen Disziplinen entwickelte sich die Forderung nach einer<br />

generellen differenzierten Datenerhebung in der Stadt- und Verkehrsplanung.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, inwieweit sich die übergeordnete Rechtsprechung auf die speziellen Gesetze<br />

<strong>für</strong> den ÖPNV niederschlägt, welche »gender-orientierten« Aussagen die verschiedenen Ebenen der<br />

Entscheidungshierarchie treffen und welche Konsequenzen sich daraus <strong>für</strong> (geschlechts-)<br />

differenzierte Datenerhebung und Beteiligung im Planungsprozess ergeben.<br />

3.1.2.2 Gesetze im ÖPNV-Bereich<br />

Die Europäische Ebene<br />

Gender Mainstreaming in allen<br />

Politik- und Handlungsfeldern<br />

bei der Planung in der Durchführung bei der Evaluierung/<br />

dem Controlling<br />

Analyse der<br />

geschlechtsspezifischenRessourcenverteilung <br />

Folgenabschätzung:geschlechtsspezifischeAuswirkungen,Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Gleichstellungsziels<br />

Gleiche Verteilung der Ressourcen,<br />

der Entscheidungsvollmachten<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> Gender Mainstreaming im ÖPNV durch den Amsterdamer Vertrag<br />

von 1999 und die Regelungen <strong>für</strong> Behinderte von 1997 wurden bereits in Kapitel 2 angesprochen. Die<br />

Regelungen der Europäischen Union zur Gleichstellung Behinderter haben in Deutschland zum Behindertengleichstellungsgesetz<br />

geführt und sich, auf den ÖPNV bezogen, besonders in den Forderungen nach<br />

Barrierefreiheit und Veröffentlichungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. STUVA 2003, SSB<br />

2003) niedergeschlagen.<br />

Eine der wenigen konkreten Forderungen seitens der EU zur Barrierefreiheit ist die sogenannte »Bus-<br />

Richtlinie«, die vom Europäischen Parlament im November 2001 verabschiedet wurde. Diese sieht eine<br />

Ausrüstungspflicht von Stadtlinienbussen (Klasse I) mit einer Absenkvorrichtung (»kneeling«) sowie<br />

einer Rampe oder Hebeplattform vor (STUVA 2003:27). Der Deutsche Behindertenrat kritisiert die mangelnde<br />

Umsetzung europäischen Rechts in Deutschland (DBR 2002).<br />

Die Gleichstellung von Männern und Frauen definiert Artikel 2 <strong>des</strong> Vertrags zur Gründung der Europäischen<br />

Gemeinschaft als Aufgabe der Gemeinschaft. In Artikel 3 (1) heißt es zur Verkehrspolitik:<br />

»Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne <strong>des</strong> Artikels 2 umfasst nach Maßgabe dieses Vertrags und<br />

der darin vorgesehenen Zeitfolge: (...) f) eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet <strong>des</strong> Verkehrs; (...)<br />

(2) Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten<br />

zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern« (KOM 2002 a:40 f.).<br />

84<br />

Sind die Belange aller Geschlechter<br />

gleich berücksichtigt worden?<br />

Ist der Gleichstellungsauftrag<br />

umgesetzt worden?

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