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Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia

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3. Empirische Analyse<br />

Finanzhilfen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>für</strong> Investitionen zur <strong>Verbesserung</strong> der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden nach<br />

GVFG werden nur <strong>für</strong> barrierefreie Vorhaben gewährt. Auch hier sind Interessenvertreter behinderter Menschen<br />

anzuhören« (§§ 3 und 8 GVFG) (vgl. BMJ 2002 b).<br />

In der Praxis bleibt es den Aufgabenträgern selbst überlassen, in welcher Phase und in welcher Form Vertreterinnen<br />

und Vertreter von Behinderten einbezogen werden. Anstöße <strong>für</strong> detaillierte Untersuchungen kommen<br />

vielfach von Behindertenverbänden, die selbst finanziell und personell nicht in der Lage sind, eigene Untersuchungen<br />

zu machen. Daher erweist sich die Kooperation mit Partnern (z. B. Politikberatung, Aufgabenträger)<br />

als sinnvoll, die diskursive Veranstaltungen mittragen oder Untersuchungen durch Praktiker in Auftrag geben<br />

(PAULS 2001, HERRMANN 2000 b, c). Die Mitwirkung von Behindertenverbänden ist üblich in der Materialerprobung<br />

und in der Entwicklung von Normen <strong>für</strong> Bodenindikatoren als Leitlinien im öffentlichen Raum,<br />

insbesondere an Haltestellen <strong>des</strong> ÖPNV (vgl. BÖHRINGER, STEMSHORN 2001).<br />

Untersuchungen und Veröffentlichungen von Forschungseinrichtungen, Universitäten, insbesondere der<br />

Ingenieurwissenschaften, und der Wirtschaft, sind seltener und gehen auf Initiative oder Aufträge von<br />

außen zurück.<br />

Unter den Gender-Gruppen verfügen die Behinderten über die beste Organisation. So haben z. B. Bund und<br />

Länder Behindertenbeauftragte. Es gibt eine Vielzahl an Behindertenverbänden, Selbsthilfeinitiativen und<br />

Vereinen. Behindertenverbände orientieren sich an der Art der Behinderung. Darüber hinaus gibt es bun<strong>des</strong>weite<br />

verbandsübergreifende Institutionen oder Verbände, die Rat und Hilfestellung bieten, aber auch eigene<br />

Projekte organisieren, Behindertenpolitik betreiben und Behinderteninteressen in der Öffentlichkeit vertreten,<br />

bis hin zu einem Internet-Radiosender. Einen umfassenden Überblick mit entsprechenden Links gibt die Homepage<br />

<strong>des</strong> DEUTSCHEN BILDUNGSSERVERS (2006, www.bildungsserver.de). Auch auf europäischer<br />

Ebene bestehen Foren wie das EUROPÄISCHE BEHINDERTENFORUM (European Disability Forum/EDF)<br />

und Agenturen zur Vertretung der Interessen Behinderter.<br />

Die offiziellen Vertreter der größeren Behindertenverbände sind häufig angestellt und vertreten im Rahmen<br />

ihrer Beschäftigung fachlich kompetent und engagiert die Interessen ihrer Mitglieder. Dies ist ein<br />

großer Vorteil gegenüber den anderen Gender-Gruppen. Es gibt aber auch viel ehrenamtliches Engagement.<br />

Beteiligungsformen sind demzufolge<br />

• die direkte Einbeziehung von organisierten Behindertenverbänden und/oder<br />

• die Erhebung der Interessen Behinderter durch die planende Institution in einem diskursiven Verfahren.<br />

Dabei sind die unterschiedlichen Interessen durch verschiedene Behinderungen zu berücksichtigen<br />

(vgl. STEMSHORN 2003).<br />

Beteiligung von Frauen<br />

Frauen sollten in jedem Fall bei einer Beteiligung einbezogen werden, weil sie die größte Kundengruppe<br />

<strong>des</strong> ÖPNV stellen und gleichzeitig durch Defizite im ÖPNV-Angebot und negative Wirkungen <strong>des</strong> Verkehrs<br />

besonders betroffen und eingeschränkt sind (FLADE 1999, KRAUSE 1998). Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung<br />

liegt bei über 50 %, sie verfügen seltener über ein Auto und benutzen proportional häufiger<br />

den ÖPNV als Männer, auch <strong>für</strong> Begleitfahrten (STADT DORTMUND, FRAUENBÜRO 1999, a, b,<br />

STETE/ KLINKHART 1997). Dazu steht ihre Beteiligung an verkehrsrelevanten Themen in krassem Gegensatz.<br />

Bei fachöffentlichen Veranstaltungen zu verkehrswissenschaftlichen oder verkehrspolitischen<br />

Themen liegt der Frauenanteil selten über 5 Prozent der Teilnehmer.<br />

Rechtlich gestützt ist ihre Beteiligung ganz allgemein durch das BauGB (BMJ 2005 a) und durch das<br />

Gleichstellungsgesetz (BMJ 2002 c). Insbesondere <strong>für</strong> den ÖPNV gibt es besondere Formulierungen in den<br />

ÖPNV-Gesetzen der Länder (vgl. FGSV 1997, Abschnitt 3.1.2), auf die es sich zu beziehen gilt.<br />

Doch wer kommt da<strong>für</strong> in Frage? Frauen sind in zahlreichen Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen<br />

– überwiegend ehrenamtlich – organisiert und bilden Netzwerke (berufsbezogene, kirchliche, planerische<br />

Vereinigungen, Lan<strong>des</strong>frauenrat, Landfrauen, Hausfrauenbund, Frauenring, Landfrauen, Mütterzentren,<br />

Volkshochschulen) (vgl. BOCK 2002). Hier ist zu prüfen, welche Netzwerke und Initiativen<br />

vor Ort vertreten sind und <strong>für</strong> eine Beteiligung bei der Aufstellung eines Nahverkehrsplanes infrage<br />

kommen könnten.

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