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Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia

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3. Empirische Analyse<br />

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 49 a Kommunalselbstverwaltungsgesetzes <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />

»1. Die Gemeinden können bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren,<br />

diese in angemessener Weise beteiligen.<br />

2. Für Jugendliche können hierzu Gremien eingerichtet werden. Das Nähere ist von den Gemeinden durch Satzung<br />

zu bestimmen, insbesondere sind dabei Regelungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit,<br />

Rechtstellung, Arbeitsweise und Entschädigung zu treffen.<br />

3. Kinder können über mit ihnen kooperierende und von der Gemeinde zu benennende Sachwalterinnen oder<br />

Sachwalter beteiligt werden« (MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES 2002:7).<br />

Beteiligung von Jugendlichen (§ 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg)<br />

»(1) Die Gemeinde kann Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener<br />

Weise beteiligen. Sie kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der<br />

Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.<br />

(2) Durch die Geschäftsordnung kann die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen <strong>des</strong><br />

Gemeinderats in Jugendangelegenheiten geregelt werden; insbesondere können ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht<br />

vorgesehen werden« (INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2006).<br />

Abb. 36: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Lan<strong>des</strong>gesetzen<br />

Die meisten Beteiligungs- bzw. Partizipationsverfahren verfolgen das Ziel der Bewusstseinsbildung. Dahinter<br />

steht die Annahme, dass der Grundstein <strong>für</strong> Verhaltensänderungen am besten in den Kindergärten<br />

und Schulen und im Elternhaus gelegt werden kann. Bereits in den 70er-Jahren gab es in den Schulen<br />

Verkehrserziehung, mittlerweile ist daraus Mobilitätserziehung geworden. Der Unterschied liegt in der<br />

Herangehensweise:<br />

• »Verkehrserziehung setzt meist darauf, durch Training von richtigem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr<br />

zu Fuß oder mit dem Fahrrad das Sicherheits- und Regelverhalten von Kindern im Straßenverkehr<br />

gezielt zu fördern.<br />

• Mobilitätserziehung zielt auf ein umfassen<strong>des</strong> Verständnis <strong>des</strong> komplexen Problembereichs Verkehr.<br />

Mobilität wird als menschliches Grundbedürfnis anerkannt. Die Fortbewegung in allen Lebensbereichen<br />

soll sachlich und kritisch thematisiert werden, die Folgen <strong>des</strong> wachsenden Verkehrsaufkommens<br />

<strong>für</strong> Gesellschaft und Umwelt sollen ebenso untersucht werden wie deren Ursachen. Ziel ist sowohl<br />

der Zuwachs an Wissen als auch eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Planungsprozesse<br />

in Stadt- und Verkehrsplanungen, also die Vorbereitung von Partizipation. Um dies zu<br />

erreichen, versteht sich Mobilitätserziehung in der Schule als ganzheitlicher Ansatz« (ARBEITS-<br />

KREIS MOBILITÄTSERZIEHUNG 2006).<br />

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Nahverkehrsbereich findet vor allem statt in Form von:<br />

• Mobilitätserziehung (Schulweg, Kennenlernen öffentlicher Verkehrsmittel, Nutzung von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln, vgl. z. B. VCD/KLIMA-BÜNDNIS 2002, MINISTERIUM FÜR UMWELT DES<br />

SAARLANDES 2002:41),<br />

• Schulbetreuung, die jedoch eher der Mobilitätserziehung und dem Marketing zuzuordnen ist, wie<br />

viele Projekte und Maßnahmen, die unter dem Titel Beteiligung bzw. Partizipation aufgeführt werden.<br />

Informationsplattformen gibt es <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche im Internet (GVH 2002:45),<br />

• Identifikation und Erhebung von Problempunkten auf den Schulwegen, z. B. Kinderfreundlichkeitsprüfung<br />

und Kinderstadtplan (MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES 2002:7, difu 2003:92)<br />

• Gewalt- und Vandalismusprävention (GVH 2002).<br />

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen, wie die folgenden Beispiele<br />

zeigen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gemeindeebene (vgl. Tab. 13).<br />

Tab. 13: Ebenen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen<br />

• Beteiligungsnetzwerke auf Lan<strong>des</strong>ebene, z. B. LAG Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen, Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Jugend und politische Partizipation im 21. Jahrhundert (Jupp 21), Beteiligungsnetzwerke<br />

in NRW<br />

• Beteiligung auf Gemeindeebene<br />

- Kinderbeauftragte/Kinderbürgermeister/in<br />

- Kinderbüros/Koordinierungsstellen<br />

- Kinder- und Jugendparlamente<br />

- Jugendforum<br />

- Kinder- und Jugendbeirat (vgl. HESSISCHES SOZIALMINISTERIUM 2003),<br />

- lokale Agenda, Beteiligungen hinsichtlich einer »kinder- und familienfreundlichen Stadt« (z. B. Überprüfung<br />

<strong>des</strong> ÖPNV, Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes, Schülerticket (TITZ 2005)).<br />

Eigene Darstellung<br />

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