Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Empirische Analyse<br />
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 49 a Kommunalselbstverwaltungsgesetzes <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />
»1. Die Gemeinden können bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren,<br />
diese in angemessener Weise beteiligen.<br />
2. Für Jugendliche können hierzu Gremien eingerichtet werden. Das Nähere ist von den Gemeinden durch Satzung<br />
zu bestimmen, insbesondere sind dabei Regelungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit,<br />
Rechtstellung, Arbeitsweise und Entschädigung zu treffen.<br />
3. Kinder können über mit ihnen kooperierende und von der Gemeinde zu benennende Sachwalterinnen oder<br />
Sachwalter beteiligt werden« (MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES 2002:7).<br />
Beteiligung von Jugendlichen (§ 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg)<br />
»(1) Die Gemeinde kann Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener<br />
Weise beteiligen. Sie kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der<br />
Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.<br />
(2) Durch die Geschäftsordnung kann die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen <strong>des</strong><br />
Gemeinderats in Jugendangelegenheiten geregelt werden; insbesondere können ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht<br />
vorgesehen werden« (INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2006).<br />
Abb. 36: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Lan<strong>des</strong>gesetzen<br />
Die meisten Beteiligungs- bzw. Partizipationsverfahren verfolgen das Ziel der Bewusstseinsbildung. Dahinter<br />
steht die Annahme, dass der Grundstein <strong>für</strong> Verhaltensänderungen am besten in den Kindergärten<br />
und Schulen und im Elternhaus gelegt werden kann. Bereits in den 70er-Jahren gab es in den Schulen<br />
Verkehrserziehung, mittlerweile ist daraus Mobilitätserziehung geworden. Der Unterschied liegt in der<br />
Herangehensweise:<br />
• »Verkehrserziehung setzt meist darauf, durch Training von richtigem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr<br />
zu Fuß oder mit dem Fahrrad das Sicherheits- und Regelverhalten von Kindern im Straßenverkehr<br />
gezielt zu fördern.<br />
• Mobilitätserziehung zielt auf ein umfassen<strong>des</strong> Verständnis <strong>des</strong> komplexen Problembereichs Verkehr.<br />
Mobilität wird als menschliches Grundbedürfnis anerkannt. Die Fortbewegung in allen Lebensbereichen<br />
soll sachlich und kritisch thematisiert werden, die Folgen <strong>des</strong> wachsenden Verkehrsaufkommens<br />
<strong>für</strong> Gesellschaft und Umwelt sollen ebenso untersucht werden wie deren Ursachen. Ziel ist sowohl<br />
der Zuwachs an Wissen als auch eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Planungsprozesse<br />
in Stadt- und Verkehrsplanungen, also die Vorbereitung von Partizipation. Um dies zu<br />
erreichen, versteht sich Mobilitätserziehung in der Schule als ganzheitlicher Ansatz« (ARBEITS-<br />
KREIS MOBILITÄTSERZIEHUNG 2006).<br />
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Nahverkehrsbereich findet vor allem statt in Form von:<br />
• Mobilitätserziehung (Schulweg, Kennenlernen öffentlicher Verkehrsmittel, Nutzung von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln, vgl. z. B. VCD/KLIMA-BÜNDNIS 2002, MINISTERIUM FÜR UMWELT DES<br />
SAARLANDES 2002:41),<br />
• Schulbetreuung, die jedoch eher der Mobilitätserziehung und dem Marketing zuzuordnen ist, wie<br />
viele Projekte und Maßnahmen, die unter dem Titel Beteiligung bzw. Partizipation aufgeführt werden.<br />
Informationsplattformen gibt es <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche im Internet (GVH 2002:45),<br />
• Identifikation und Erhebung von Problempunkten auf den Schulwegen, z. B. Kinderfreundlichkeitsprüfung<br />
und Kinderstadtplan (MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES 2002:7, difu 2003:92)<br />
• Gewalt- und Vandalismusprävention (GVH 2002).<br />
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen, wie die folgenden Beispiele<br />
zeigen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gemeindeebene (vgl. Tab. 13).<br />
Tab. 13: Ebenen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen<br />
• Beteiligungsnetzwerke auf Lan<strong>des</strong>ebene, z. B. LAG Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen, Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
Jugend und politische Partizipation im 21. Jahrhundert (Jupp 21), Beteiligungsnetzwerke<br />
in NRW<br />
• Beteiligung auf Gemeindeebene<br />
- Kinderbeauftragte/Kinderbürgermeister/in<br />
- Kinderbüros/Koordinierungsstellen<br />
- Kinder- und Jugendparlamente<br />
- Jugendforum<br />
- Kinder- und Jugendbeirat (vgl. HESSISCHES SOZIALMINISTERIUM 2003),<br />
- lokale Agenda, Beteiligungen hinsichtlich einer »kinder- und familienfreundlichen Stadt« (z. B. Überprüfung<br />
<strong>des</strong> ÖPNV, Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes, Schülerticket (TITZ 2005)).<br />
Eigene Darstellung<br />
118