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Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia

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2. Das ÖPNV-Angebot <strong>für</strong> mobilitätseingeschränkte Personengruppen<br />

häufig eine besondere Bedeutung zugemessen. Damit die Erwartungen in die Realisierung nicht enttäuscht<br />

werden, ist nach GERLACH (2000:16 in: DVWG 2000) die Vereinbarung von Regeln notwendig, denn:<br />

»Gerade in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern ist es schwer, Partikularinteressen von Gemeininteressen<br />

zu unterscheiden. Meist melden sich negativ Betroffene zu Wort; Zufriedene äußern sich in<br />

der Regel weniger lauthals. Einzelinteressen schränken die Sichtweise ein – die gerade bei Verkehrsaufgaben<br />

dominierende Komplexität der Problemstellungen wird von „Laien“ meist verkannt. Fachbeistand kann<br />

in solchen Situationen <strong>für</strong> annähernd „gleich lange Spieße“ sorgen, die Ausbildung zum Verkehrs- und<br />

Stadtplaner aber nicht ersetzen«.<br />

Folgende Kommunikationsformen sind gebräuchlich:<br />

Tab. 4: Angewandte Kommunikations- und Beteiligungsformen bei Verkehrsplanungen<br />

Methode Merkmale Kommunikationsform<br />

Öffentliche Vorgeschriebene Auslegung der Planunterlagen bei allen Planungsverfahren, um Beteiligten Information<br />

Auslegung und Betroffenen vor Beschlussfassung die Möglichkeit zu geben, sich über Planungen zu informieren<br />

und ggf. Anregungen und Bedenken zu äußern; rechtlich normiertes Beteiligungsangebot;<br />

meist nach weitgehendem Beschluss der Planungen; Prüfung von Einwendungen durch die<br />

zuständige Behörde und Mitteilung <strong>des</strong> Ergebnisses<br />

↓<br />

Bürgerver- Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über Planungs- und Entwicklungsvorhaben, meist in<br />

sammlung/ der fortgeschrittenen Planungsphase, Erörterung der Positionen und Interessen von Bürgerin-<br />

Anhörung/ nen und Bürgern vor der Entscheidung, Anhörung und Erörterung bei Planungs- und Entwick- ↓<br />

Erörterung lungsvorhaben sind gesetzlich normiert; Vorbereitung der öffentlichen Auslegung; Bürgerversammlungen<br />

auf Initiative der Kommunen oder auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger<br />

Ausstellung/ Information über Planungen und Entwicklungsvorhaben; ausführliche Darstellung von Hinter-<br />

Wurfsendung gründen und Zusammenhängen; meist Einbindung in sonstige Informations- und Beteiligungsschritte<br />

(z. B. Befragung)<br />

↓<br />

Beratung Information und Dialog zwischen Fachleuten und Bewohner/innen; im Verwaltungsgebäude<br />

oder besser vor Ort; weitreichen<strong>des</strong> Angebot von informierender fachlicher Beratung bis hin zu<br />

Beratung und Animation möglich; gute Kenntnisse der örtlichen Situation erforderlich<br />

↓<br />

Aktion Temporäre Umsetzung von Planungen (z. B. Pilotversuch); gute Vorbereitung und Evaluation<br />

notwendig; mit sonstigen Informations- und Beteiligungsangeboten zu koppeln.<br />

↓<br />

Befragung Dient der Informationsgewinnung; kann Grundlage <strong>für</strong> die Mitwirkung im weiteren Verlauf der Partizipation<br />

Planung schaffen; mit sonstigen Informations- und Beteiligungsverfahren zu koppeln.<br />

↓<br />

Ortsbegehung Gemeinsame Erfassung von Chancen, Mängeln und Bindungen; dient der Information und<br />

Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Informationsbeschaffung; gute<br />

Vor- und Nachbereitung erforderlich; Begehung möglichst in kleinen Gruppen.<br />

↓<br />

Teledemokratie Nutzung moderner Kommunikationsmedien (z. B. Internet, E-Mail); dient der Information und<br />

Meinungserkundung; mit sonstigen Informations- und Beteiligungsverfahren zu koppeln.<br />

↓<br />

Bürgerantrag/ Mit Bürgerantrag und Bürgerbegehren wird der Gemeinderat aufgefordert, bestimmte Angele- ↓<br />

Bürgerbegehren/ genheiten zu behandeln; bestimmtes Antragsquotum erforderlich; Gemeinderat kann mit be-<br />

Bürgerentscheid stimmter Mehrheit beschließen, eine Entscheidung mit Bürgerentscheid den Bürgerinnen und<br />

Bürgern zu unterstellen; umfassende Information erforderlich.<br />

Arbeitskreis Kontinuierliche Arbeit eines ausgewählten Personenkreises an Themen; Austausch von Erfah- Kooperation<br />

rungen und Standpunkten; gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen möglich; meist<br />

zur Begleitung einer Planung (z. B. Verkehrsentwicklungsplanung).<br />

↓<br />

Runder Tisch Einbeziehung von Vertretern organisierter oder nicht-organisierter Gruppen; gezielte Auswahl<br />

handlungsbereiter Akteure; Dialog über Problemstellungen oder Entwicklung von Lösungsvorschlägen;<br />

fester und vertrauter Teilnehmerkreis, aber Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und<br />

Bürger möglich.<br />

↓<br />

Mediation/Forum Strukturierter Verhandlungsprozess mit Vertretern von organisierten oder nicht-organisierten<br />

Gruppen unter Einbeziehung eines neutralen Vermittlers; ausgewählter Teilnehmerkreis; Leitung<br />

durch methodisch qualifizierte Mediatoren; Förderung von Übereinkünften zwischen den Interessensgruppen.<br />

↓<br />

Werkstatt- Intensive fachliche Bearbeitung einer Planungsaufgabe unter Beteiligung eines möglichst breiten ↓<br />

verfahren/koope Spektrums von Akteuren, die an Planung und Umsetzung beteiligt sind; dient der Ideenfindung<br />

rativesGutach- und Transparenz von Prozessen; oft als Ideenwettbewerb mehrerer interdisziplinärer Gruppen<br />

terverfahren gestaltet; meist drei bis fünf Termine in mehreren Monaten.<br />

Zukunftswerk- Demokratisches Verfahren zur Entwicklung und Erprobung neuer Ideen, Projekte und Lösungs- ↓<br />

statt/Perspektivenansätze, dient der Sammlung von Ideen; offenes und kreatives Arbeiten mit Bürgerinnen und<br />

-/Open Space Bürgern; meist Kurzwerkstatt in wenigen Tagen.<br />

Bürgergutachten Entwicklung von Lösungsvorschlägen durch nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Bürge- ↓<br />

durch Planungsrinnen und Bürger, die mit einer Vergütung der Tätigkeit freigestellt sind; Vorlage eines Gutachzellentens<br />

nach Ablauf von ca. einer Woche; Bildung mehrerer Kleingruppen, Begleitung durch Fachexperten.<br />

GERLACH (in: DVWG 2000:10 – 12)<br />

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