Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Empirische Analyse<br />
Eine bereits in Abschnitt 2.1.2 herangezogene Befragung von KASPER u. SCHEINER (2003:3) belegt <strong>für</strong><br />
Nordrhein-Westfalen eine relativ verbreitete Beteiligung von Seniorenverbänden bei der Planung (36 %). Unklar<br />
sind die Tiefe und die Rahmenbedingungen der Beteiligung sowie die Übertragbarkeit dieses Wertes auf<br />
andere Regionen. Die Akzeptanz der Beteiligung von Seniorenverbänden wird von 70 % der Befragten mit<br />
»gut« bewertet. Die übrigen 30 % bewerteten die Akzeptanz der Beteiligung von Seniorenverbänden als seniorenfreundlicher<br />
Maßnahme als problematisch. Gründe waren mangelnde Kooperation zwischen Planern, Ämtern<br />
und Seniorenvertretern und nur sporadisches Herantragen von Anforderungen.<br />
KASPER u. SCHEINER haben zusammengestellt, bei welchen Themen ältere Menschen häufig einbezogen<br />
werden: »Überprüfung und ggf. Neugestaltung von Fahrplänen und Automaten auf Verständlichkeit und Lesbarkeit<br />
(33 %), Sicherheitskonzepte (27 %), die Erschließung von Senioren-Wohneinrichtungen (30 %) und<br />
seniorenrelevanten Freizeitzielen (23 %) sowie Schnupperangebote <strong>für</strong> Personen beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben<br />
(23 %)« (KASPER/SCHEINER 2003:3). Die befragten Aufgabenträger in Nordhein-Westfalen<br />
sind überwiegend mit der Beteiligung der Seniorenverbände zufrieden ( Tab. 14).<br />
Tab. 14: Akzeptanz seniorenfreundlicher Maßnahmen<br />
Quelle: KASPER/SCHEINER (2003:4)<br />
Auch bei den Senioren überwiegen Praxisbeispiele, bei denen es um einzelne Maßnahmen geht, z. B.<br />
»Mobil sein – dabei sein!«, »Sicher mit dem Bus fahren« (STADTBUS SALZBURG UND »EIN SCHRITT<br />
INS ALTER« 2005). Eine Beteiligung bei der Aufstellung oder Fortschreibung eines Nahverkehrsplanes ist<br />
nicht publiziert, sodass davon auszugehen ist, dass diese nur im Einzelfall erfolgt.<br />
Da die Senioren, verglichen mit anderen Gruppen, über eine relativ freie Zeiteinteilung verfügen, fallen<br />
bei ihnen einige Nachteile, die ehrenamtliches Engagement mit sich bringt, weniger ins Gewicht. Es finden<br />
sich auch zuweilen engagierte Personen, die aus ihrem Berufsleben über Fachkenntnisse verfügen.<br />
Die Beteiligung von Senioren im Planungsprozess <strong>für</strong> Nahverkehrspläne wird generell nicht praktiziert,<br />
könnte aber mit Verweis auf die Relevanz der Gruppe der Senioren begründet werden (vgl. KAS-<br />
PER/SCHEINER 2003:2). Folgende Beteiligungsformen kommen in Betracht:<br />
• Die planende Institution erhebt die Interessen von Senioren in einem diskursiven Verfahren,<br />
• die direkte Einbeziehung von organisierten Senioren in den Planungsprozess ist anzuraten, wenn<br />
gewährleistet ist, dass innerhalb der Gruppe der Senioren eine intensive, fachlich angeleitete Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema Nahverkehr stattfindet.<br />
Beteiligung von Behinderten<br />
Die Ansätze und Forderungen zu mehr Beteiligung Behinderter in Planungsprozessen haben bis zu ihrer Legitimierung<br />
durch das BGG nahezu 30 Jahre gebraucht (STUVA 1976, IFU 1977, BMJ 2002 a/2002 b). Infolge<br />
<strong>des</strong> BGG bewirken § 8 Abs. 3 PBefG ein Anhörungsrecht <strong>für</strong> Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte<br />
bei der Aufstellung eines Nahverkehrsplanes (vgl. BMJ 2005 b) und § 3 Abs. 1 d GVFG ein Anhörungsrecht<br />
als Voraussetzung der Förderung bei Neuplanungen im ÖPNV (BMJ 2003 c).<br />
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sieht <strong>für</strong> die verschiedenen Verkehrsbereiche unterschiedliche<br />
Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit vor. Die Interessen behinderter Menschen sollen unmittelbar<br />
durch »Beteiligungsrechte« zur Geltung kommen. Durch die frühzeitige Einbindung der »Experten in eigener<br />
Sache« soll nicht nur Transparenz geschaffen werden, sondern auch hohe Kosten vermieden werden, die häufig<br />
bei der nachträglichen Beseitigung von Planungs- und Baumängeln anfallen.<br />
122