Verbesserung des öffenlichen Personennahverkehrs für ... - Mobia
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5.3.6 Gruppen-, organisations- und personenbezogene Faktoren<br />
Gruppen- und organisationsbezogene Faktoren<br />
Rechtliche Vorgaben bezüglich der Beteiligung<br />
5. Analyse der Ansätze zur <strong>Verbesserung</strong> <strong>des</strong> ÖPNV-Angebots<br />
Ein konkretes Beteiligungsgebot gibt es nur <strong>für</strong> die Vertretungen der Behinderter. Diese wird in der Region<br />
Stuttgart zum Beispiel durch den DIPB, den LVKM und die LAGH wahrgenommen. Der LVKM bestätigt,<br />
dass durch die Gesetzesänderung und die Bindung an Fördermittel der Verband häufiger einbezogen wird.<br />
Dies gilt auch <strong>für</strong> die LAGH. Dabei sagt jedoch die Häufigkeit der Einbindung noch nichts über die Qualität<br />
und die Zufriedenheit der Verbände mit den Ergebnissen aus. Für die anderen Gruppen fehlen verbindliche<br />
Regelungen zur Beteiligung in den Fachgesetzen und Verknüpfungen mit Fördermitteln. Das Beispiel der<br />
rechtlichen Basis <strong>für</strong> die Beteiligung Behinderter infolge <strong>des</strong> Grundgesetzes (Annahme XIV) macht die Wirkung<br />
deutlich. Die bisherigen Ergebnisse haben den starken Zusammenhang zwischen gesetzlichen Regelungen<br />
<strong>für</strong> Gender Planning und der Umsetzung differenzierter Datenerhebung und Beteiligung der einzelnen<br />
Gruppe gezeigt. Tatsächlich ist noch keine Umsetzung erfolgt (Annahme XIV).<br />
Struktur und Organisation<br />
Bei den zahlreichen Veranstaltungen (z. B. »Frauenhearing 2001« mit AG zum Nahverkehr/VRS 2002 b,<br />
»ÖPNV-Planung <strong>für</strong> alle«, Anhang A-28-60, »Gender Mainstreaming als Qualitätsstandard in der Planung«/VRS<br />
2005 a, b, c innerhalb der Reihe »Quo vadis Region Stuttgart«) kam häufig eine Problematik<br />
bei der Beteiligung zur Sprache, die mit den ehrenamtlichen Strukturen und der Organisation der Gruppe zu<br />
tun hat. Daher wurden die Vertreter der Gruppen zur Struktur und zur Organisation befragt.<br />
Die Beispiele <strong>des</strong> FrauenRatschlags, <strong>des</strong> LVKM, <strong>des</strong> StadtSeniorenrats und weiterer Behindertenverbände<br />
sprechen <strong>für</strong> eine gute Organisation. Die Befragung der Gruppen hat jedoch ergeben, dass <strong>für</strong> eine Beteiligung<br />
bislang lediglich das rechtliche Kriterium ausschlaggebend war, sodass bisher nur die Behindertenverbände,<br />
nicht aber der FrauenRatschlag oder der StadtSeniorenrat einbezogen wurden. Somit kann die Annahme<br />
(XV a) nicht als Ausschlusskriterium bestätigt werden. Die Behindertenverbände sind schon häufig<br />
in Planungen einbezogen worden. Daraus hat sich bisher aber keine Berücksichtigung bei der Datenerhebung<br />
ergeben, außer dass der Anteil Schwerbehinderter aufgrund der geänderten Förderrichtlinien mittlerweile<br />
genauer erhoben werden muss, wenn ein über dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt liegender Anteil vorliegt (vgl.<br />
Kap. 3.1). Die Befragung hat ergeben, dass trotz der Beteiligung aus Sicht der Verbände zahlreiche Anforderungen<br />
bzw. Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben und die Vertreterinnen und Vertreter mit der Art und<br />
Weise der Einbeziehung noch unzufrieden sind. Somit kann Annahme (XV b) nicht bestätigt werden.<br />
Vertretung nach außen<br />
Die Befragungen und Interviews mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen haben einen direkten<br />
Zusammenhang zwischen der finanziellen Ausgestattung, Organisation und Struktur und einer hauptamtlichen<br />
Vertretung der Gruppe ergeben und damit Annahme (XVI a) bestätigt. Auch Annahme (XVI b) konnte<br />
bestätigt werden: Eine hauptamtliche Vertretung der Gruppe erhöht die Möglichkeit der regelmäßigen Teilnahme<br />
an Veranstaltungen.<br />
Mitgliederzahl und Relevanz <strong>für</strong> die Planung<br />
Die Befragungen der Gruppen und das vorhandene Material belegen die Annahme (XVII a) »Je größer die<br />
Zahl der Mitglieder einer mobilitätseingeschränkten Personengruppe, <strong>des</strong>to höher ihre Relevanz <strong>für</strong> die<br />
ÖPNV-Planung« nicht. In Bezug auf die Zahlen stellen die Frauen die größte Gruppe. Bezogen auf die Verbände<br />
kommt momentan nicht zuletzt aufgrund der rechtlichen Sonderrolle den Behindertenverbänden eine<br />
hohe Bedeutung zu. So kann sich z. B. auch ein relativ kleiner Verein wie der DIPB Gehör verschaffen.<br />
Verteilung der Mitglieder im regionalen Nahverkehrsraum/Netzwerk<br />
In Kap. 5.1 wurde bereits die Verteilung der Gruppen und ihrer Untergliederungen in der Region Stuttgart<br />
dargestellt. Die sehr hierarchische Verteilung der Seniorenräte könnte die Annahme (XVII b) »Je hierarchischer<br />
die Gruppen strukturiert sind, <strong>des</strong>to gleichmäßiger ist ihre Vertretung im Nahverkehrsraum.« bestätigen.<br />
Für die Gruppen der Behinderten und der Jugendlichen gilt, dass sie zwar vielerorts vertreten sind, aber keine<br />
regionale Vertretung haben im Gegensatz etwa zum FrauenRatschlag oder zum StadtSeniorenrat Stuttgart.<br />
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