Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtstipp 55<br />
Geschwindigkeit erzielen wollte, auf die<br />
tatsächliche Höchstleistung des Fahrzeugs<br />
komme es nicht an.<br />
Das Amtsgericht Mosbach sah das<br />
Merkmal der Rennabsicht in einem Urteil<br />
vom 12.03.2018 (Aktenzeichen 4 Cs 25<br />
Js 9179/17) als erfüllt an, weil der Fahrer<br />
die „Launch Control“ betätigte, um<br />
gleich beim Start eine möglichst schnelle<br />
Beschleunigung zu bewirken.<br />
Das Oberlandesgericht Stuttgart<br />
bejahte in einem Beschluss vom<br />
25.04.2018 (Aktenzeichen 1 Ws 23/18)<br />
eine Rennabsicht, weil der Fahrer die<br />
Gefahr für das Leben anderer Verkehrsteilnehmer<br />
in skrupelloser Weise verursacht<br />
habe, die von einer tiefen Verachtung<br />
gegenüber dem Leben anderer<br />
zeuge. Wie aus der Lebensgefahr und<br />
der Lebensverachtung auf eine Rennabsicht<br />
geschlossen werden kann, führt<br />
das Gericht aber leider nicht aus. Klarheit<br />
über das Merkmal „um eine höchstmögliche<br />
Geschwindigkeit zu erzielen“<br />
gibt es somit aber bislang nicht wirklich.<br />
Es ist daher mal wieder von einem<br />
gesetzgeberischen „Schnellschuss“ auszugehen:<br />
Man wollte möglichst rasch<br />
zeigen, dass man auf spektakuläre Vorfälle<br />
reagieren könne. Dass viele Fragen<br />
des Gesetzes dann nicht genügend<br />
geklärt sind, ist für den Gesetzgeber oft<br />
nicht<br />
§<br />
von Interesse. „Lästige“ Details soll<br />
doch die Rechtsprechung klären. Diese<br />
ist sich hier aber nicht einig.<br />
Der zu schnell gefahrene Kraftfahrer<br />
– und das in jedem Einzelfall – muss<br />
danach darauf hoffen, dass das jeweilige<br />
Gericht keine Rennabsicht annimmt.<br />
Wonach das Gericht das beurteilen wird,<br />
hängt von diesem selbst ab. Einige<br />
äußerliche Punkte, die auf eine Rennabsicht<br />
schließen lassen sollen, wurden<br />
von der Rechtsprechung herausgearbeitet,<br />
andere können noch dazu kommen.<br />
Es herrscht somit weitgehende Rechtsunsicherheit.<br />
Fazit: Zu schnell zu fahren sollte man<br />
sich eh verkneifen. Auf keinen Fall sollte<br />
man aber im öffentlichen Straßenverkehr<br />
ein Rennen mit anderen oder mit sich<br />
selbst fahren (Letzteres ist – nach der<br />
landläufigen Auffassung von diesem<br />
Begriff – zwar unsinnig, ein Rennen<br />
könnte man aber ja auch „gegen die<br />
Uhr“ fahren) und man sollte auch keinen<br />
Anhalt dafür geben, dass man so<br />
schnell wie möglich hätte fahren wollen.<br />
Geht auf eine Rennstrecke, wenn ihr mal<br />
gucken wollt, wer der schnellste Fahrer<br />
im Bekanntenkreis ist!