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Beschaffung aktuell 10.2019

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Bild: Bird&Bird<br />

Rechtsanwalt Dr. Matthias Winter<br />

vom Frankfurter Büro der Rechtsanwaltskanzlei<br />

Bird&Bird.<br />

Bild: DVF<br />

Rainer Schätzlein, Leiter Häfen/<br />

Schifffahrt, Luftverkehr und<br />

Straßenverkehr beim Deutschen<br />

Verkehrsforum (DVF).<br />

Bild: Droniq<br />

Ralph Schepp, Chief Operating<br />

Officer (COO) der Droniq GmbH.<br />

Bild: Delvag<br />

Jörg Kerschberger, Underwriter<br />

Luftfahrtversicherung bei der<br />

Delvag Versicherungs-AG.<br />

ist zuständig? „Zur Gefahrenabwehr ist eine<br />

glasklare Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern<br />

und allen Beteiligten erforderlich“, sagt<br />

Schätzlein. „Bei Vorfällen dürfen keine Fragen<br />

mehr offen sein, wer was zu tun hat.“<br />

Wenig optimistisch ist man bei den Versicherern.<br />

„Mit einer Klärung der offenen Fragen<br />

innerhalb der nächsten Jahre ist nicht zu<br />

rechnen“, sagt Jörg Kerschberger, Underwriter<br />

Luftfahrtversicherung bei der Delvag Versicherungs-AG.<br />

Der autonome Betrieb außerhalb<br />

der Sichtweite über längere Distanzen<br />

ist ein Knackpunkt, ebenso technische<br />

Anforderungen, etwa an Antikollisions-Systeme.<br />

Schließlich spielt auch der Datenschutz<br />

eine Rolle, wenn Drohnen über oder<br />

in unmittelbarer Nähe von privaten Grundstücken<br />

fliegen.<br />

Versicherungsrechtliche Aspekte<br />

Zusammenstöße, Abstürze und Schäden werden<br />

nicht ausbleiben. In Deutschland gilt die<br />

Gefährdungshaftung: Wer ein Fahrzeug betreibt,<br />

ob auf der Straße oder in der Luft, ist<br />

im Schadenfall haftbar. „Dabei ist es völlig<br />

unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten<br />

schuldhaft verursacht wurde oder<br />

nicht“, konkretisiert Kerschberger. „Erst ab einer<br />

Schadenhöhe von über 750.000 Sonderziehungsrechten<br />

– das entspricht <strong>aktuell</strong> etwa<br />

930.000 Euro – ist eine Exkulpation, also<br />

Schadenbefreiung, des Schadenverursachers<br />

möglich.“ Der Abschluss einer Halter-Haftpflichtversicherung<br />

mit einer Versicherungssumme<br />

von mindestens einer Million Euro ist<br />

daher für das Betreiben einer Drohne gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Transportgut ist meist<br />

nicht vom Versicherungsschutz umfasst und<br />

muss separat abgesichert werden.<br />

Etliche Hürden sind also noch zu nehmen.<br />

Aber die Drohne kann ja fliegen.<br />

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<strong>Beschaffung</strong> <strong>aktuell</strong> 2019 10 37

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