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Beschaffung aktuell 10.2019

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FERTIGUNG<br />

EINE MESSE.<br />

EIN ZIEL.<br />

ZWEI STÄDTE.<br />

Vorteile eines digitalen Workflows nutzen zu<br />

können, muss der Einkäufer aber auch ein erhöhtes<br />

technisches Verständnis mitbringen<br />

und in Echtzeit reagieren. Mehr noch: Das<br />

<strong>Beschaffung</strong>s-Management wird gleichzeitig<br />

auch mit neuen juristischen Herausforderungen<br />

konfrontiert. Denn an Stelle der bisherigen<br />

klar abgrenzbaren Unternehmen<br />

kommen jetzt neue Akteure ins Spiel: zum<br />

Beispiel Druckerhersteller, Materiallieferanten,<br />

Designer, Plattformen, Software-Anbieter<br />

und andere mehr. Diese Komplexität ist<br />

durch das Produkt haftungsgesetz (noch)<br />

nicht abgedeckt und kann im Streitfall zu einer<br />

schwierigen Bewertung der Rechtslage<br />

führen. Eine kon solidierte Rechtsprechung<br />

hat sich in diesem Bereich noch nicht entwickelt,<br />

weil zu vielen Einzelfragen bis heute<br />

keine Gerichtsentscheidungen getroffen<br />

wurden.<br />

Das gilt sinngemäß auch für den Markenschutz<br />

und eventuelle Patentrechte. Immerhin<br />

wandern mit den 3D-Modellen unter<br />

Umständen das gesamte Produkt- und Produktionswissen<br />

außer Haus. Ein solches Modell<br />

ist nach derzeitigem Recht kein patentierbares<br />

Produkt, wird es kopiert und einem<br />

Wettbewerber überlassen, stellt dies keine<br />

verfolgbare Patentverletzung dar. Deshalb<br />

empfiehlt es sich, digitale Modelle urheberrechtlich<br />

als Werke der Gebrauchskunst, als<br />

Lichtbildwerk oder Darstellung technischer<br />

Art zu schützen. Dazu kommt, dass Fälschungen<br />

noch schwerer als bisher vom Original zu<br />

unterscheiden sind. Und sie müssen nicht<br />

Kleinserien ja, Groß -<br />

serien aber sind mit<br />

addiviten Prozessen<br />

bisher nicht wirtschaftlich<br />

darstellbar.<br />

Bild: Vasyl/Fotolia<br />

mehr zwingend über internationale Grenzen<br />

geschmuggelt werden, sondern können unauffällig<br />

in Kundennähe produziert werden.<br />

Dreidimensionale Einsatzbereiche<br />

Werden 3D-Drucke konventionelle Anlagen<br />

auf absehbare Zeit ersetzen? Nein, so die klare<br />

Aussage der Studie „Additive Fertigungsverfahren“<br />

vom Büro für Technikfolgen-<br />

Abschätzung beim Deutschen Bundestag.<br />

Die Studie empfiehlt eine Differenzierung in<br />

die Bereiche Rapid Prototyping, Rapid Tooling<br />

und Rapid Manufacturing. Während im<br />

Bereich Prototypenbau die Anwendungspotenziale<br />

bereits ausgeschöpft werden, ist<br />

im Bereich Werkzeugbau die technologische<br />

Reife zwar ebenfalls sehr hoch, der Markt ist<br />

aber laut der Studie noch nicht vollständig<br />

erschlossen. Für das Rapid Manufacturing,<br />

also die (serielle) Herstellung von Endprodukten,<br />

sehen die Autoren noch Luft nach oben<br />

und prognostizieren eine Ausreifung der<br />

Verfahren und Anwendungen erst in 10 bis<br />

20 Jahren. Additive Verfahren werden in<br />

jedem Fall die <strong>Beschaffung</strong> auf lange Sicht<br />

verändern. Einkäufer werden sich zu internen<br />

und externen Schnittstellenmanager wandeln,<br />

die sowohl wirtschaftliche wie auch<br />

technische Kompetenz besitzen.<br />

Der Autor<br />

Michael Grupp, freier Fachjournalist in Stuttgart<br />

6.– 8. NOVEMBER 2019<br />

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<strong>Beschaffung</strong> <strong>aktuell</strong> 2019 10 45

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