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»feine adressen – finest« – RTZ 3 20

Interview: Laura Siegmund · Automobile: Porsche Taycan · Gourmet: Kaffee · Fashion: Umweltbewusste Herbstmode

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Leben, wo andere<br />

Urlaub machen<br />

Der Alterssitz im Ausland und<br />

seine (erb-)rechtlichen Folgen<br />

Deutsche Senioren genießen ihren Lebensabend häufig im<br />

EU-Ausland. Im Erbfall stellt sich für die Hinterbliebenen<br />

dann die Frage, welches Erbrecht anwendbar ist. In Betracht<br />

kommt dabei zum einen das deutsche Erbrecht, zum anderen aber<br />

das Erbrecht des Landes, in dem der Senior zuletzt gelebt hat.<br />

Das anzuwendende Recht hat weitreichende Konsequenzen für die<br />

Erben, da sich das Erbrecht und die erbrechtlich zulässigen Gestaltungsformen<br />

im EU Ausland massiv unterscheiden.<br />

Beispielsweise ist ein in Deutschland weit verbreiteter »Klassiker«,<br />

das gemeinschaftliche Ehegattentestament, in vielen ausländischen<br />

Rechtsordnungen unzulässig. Dagegen ist das Schutzniveau für<br />

nahe Angehörige (Stichwort Pflichtteilsrecht) im EU-Ausland oftmals<br />

deutlich niedriger.<br />

Innerhalb der EU gilt seit dem 17.08.<strong>20</strong>15 die Europäische Erbrechtsverordnung<br />

(vom Anwendungsbereich ausgenommen ist<br />

Dänemark, Großbritannien und Irland).<br />

Das anzuwendende Erbrecht knüpft entsprechend dieser Regelungen<br />

an den »gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers« an. Die Verordnung<br />

bestimmt also, dass in Erbfällen mit Bezug zum EU Ausland<br />

für den gesamten Erbfall das Recht des Staates gilt, in welchem der<br />

Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Eine konkrete<br />

Definition, was unter dem »gewöhnlichen Aufenthalt« zu verstehen<br />

ist, ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten.<br />

Vielmehr wird in der Praxis der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers<br />

anhand einer umfassenden Gesamtbetrachtung der Lebensumstände<br />

bestimmt. Kriterien hierfür sind beispielsweise der örtliche Schwerpunkt<br />

der familiären und sozialen Beziehungen des Erblassers in den<br />

letzten Jahren sowie der jeweilige Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt.<br />

Hierdurch entsteht in vielen Fällen erhebliche Unsicherheit.<br />

Lösen lässt sich diese Unsicherheit dadurch, dass der Erblasser in<br />

seinem Testament eine sogenannte »Rechtswahl« zu Gunsten seines<br />

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Regional.<br />

International.<br />

Erstklassig.<br />

VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />

und Steuerberatern mit Standorten in Reutlingen,<br />

Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />

höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />

in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />

renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />

uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />

in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />

DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />

zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />

einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />

in einer Großkanzlei.<br />

VOELKER & Partner mbB<br />

Am Echazufer 24, D-72764 Reutlingen<br />

Tel: 07121 9<strong>20</strong>2-0, Fax: 07121 9<strong>20</strong>2-19<br />

www.voelker-gruppe.com<br />

Reutlingen · Stuttgart · Hechingen<br />

Heimatlandes vornimmt. Der deutsche Senior kann in seinem Testament<br />

also ausdrücklich festlegen, dass auf seinen Erbfall deutsches<br />

Erbrecht anzuwenden ist.<br />

LENA HERTWIG<br />

Rechtsanwältin<br />

Geboren 1991 in Heidenheim an der Brenz, Studium der<br />

Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Referendariat<br />

am Landgericht Tübingen. Seit <strong>20</strong>19 Mitglied bei<br />

VOELKER.<br />

• Testamentsgestaltung: Einzel-,Ehegatten-, Geschiedenen-,<br />

Patchwork-, Unternehmer-, Behindertentestamente<br />

• Pflichtteil: Vermeidung Durchsetzung, Abwicklung, Abwehr<br />

• Vermächtnis: Durchsetzung, Abwehr<br />

• Vorsorge- und Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen<br />

und Patientenverfügungen<br />

• Nachlassabwicklung<br />

• Erbscheinsverfahren<br />

• Erbschaftsteuerrecht

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