»feine adressen – finest« – RTZ 3 20
Interview: Laura Siegmund · Automobile: Porsche Taycan · Gourmet: Kaffee · Fashion: Umweltbewusste Herbstmode
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Leben, wo andere<br />
Urlaub machen<br />
Der Alterssitz im Ausland und<br />
seine (erb-)rechtlichen Folgen<br />
Deutsche Senioren genießen ihren Lebensabend häufig im<br />
EU-Ausland. Im Erbfall stellt sich für die Hinterbliebenen<br />
dann die Frage, welches Erbrecht anwendbar ist. In Betracht<br />
kommt dabei zum einen das deutsche Erbrecht, zum anderen aber<br />
das Erbrecht des Landes, in dem der Senior zuletzt gelebt hat.<br />
Das anzuwendende Recht hat weitreichende Konsequenzen für die<br />
Erben, da sich das Erbrecht und die erbrechtlich zulässigen Gestaltungsformen<br />
im EU Ausland massiv unterscheiden.<br />
Beispielsweise ist ein in Deutschland weit verbreiteter »Klassiker«,<br />
das gemeinschaftliche Ehegattentestament, in vielen ausländischen<br />
Rechtsordnungen unzulässig. Dagegen ist das Schutzniveau für<br />
nahe Angehörige (Stichwort Pflichtteilsrecht) im EU-Ausland oftmals<br />
deutlich niedriger.<br />
Innerhalb der EU gilt seit dem 17.08.<strong>20</strong>15 die Europäische Erbrechtsverordnung<br />
(vom Anwendungsbereich ausgenommen ist<br />
Dänemark, Großbritannien und Irland).<br />
Das anzuwendende Erbrecht knüpft entsprechend dieser Regelungen<br />
an den »gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers« an. Die Verordnung<br />
bestimmt also, dass in Erbfällen mit Bezug zum EU Ausland<br />
für den gesamten Erbfall das Recht des Staates gilt, in welchem der<br />
Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Eine konkrete<br />
Definition, was unter dem »gewöhnlichen Aufenthalt« zu verstehen<br />
ist, ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten.<br />
Vielmehr wird in der Praxis der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers<br />
anhand einer umfassenden Gesamtbetrachtung der Lebensumstände<br />
bestimmt. Kriterien hierfür sind beispielsweise der örtliche Schwerpunkt<br />
der familiären und sozialen Beziehungen des Erblassers in den<br />
letzten Jahren sowie der jeweilige Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt.<br />
Hierdurch entsteht in vielen Fällen erhebliche Unsicherheit.<br />
Lösen lässt sich diese Unsicherheit dadurch, dass der Erblasser in<br />
seinem Testament eine sogenannte »Rechtswahl« zu Gunsten seines<br />
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Regional.<br />
International.<br />
Erstklassig.<br />
VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />
und Steuerberatern mit Standorten in Reutlingen,<br />
Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />
höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />
in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />
renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />
uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />
in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />
DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />
zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />
einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />
in einer Großkanzlei.<br />
VOELKER & Partner mbB<br />
Am Echazufer 24, D-72764 Reutlingen<br />
Tel: 07121 9<strong>20</strong>2-0, Fax: 07121 9<strong>20</strong>2-19<br />
www.voelker-gruppe.com<br />
Reutlingen · Stuttgart · Hechingen<br />
Heimatlandes vornimmt. Der deutsche Senior kann in seinem Testament<br />
also ausdrücklich festlegen, dass auf seinen Erbfall deutsches<br />
Erbrecht anzuwenden ist.<br />
LENA HERTWIG<br />
Rechtsanwältin<br />
Geboren 1991 in Heidenheim an der Brenz, Studium der<br />
Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Referendariat<br />
am Landgericht Tübingen. Seit <strong>20</strong>19 Mitglied bei<br />
VOELKER.<br />
• Testamentsgestaltung: Einzel-,Ehegatten-, Geschiedenen-,<br />
Patchwork-, Unternehmer-, Behindertentestamente<br />
• Pflichtteil: Vermeidung Durchsetzung, Abwicklung, Abwehr<br />
• Vermächtnis: Durchsetzung, Abwehr<br />
• Vorsorge- und Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen<br />
und Patientenverfügungen<br />
• Nachlassabwicklung<br />
• Erbscheinsverfahren<br />
• Erbschaftsteuerrecht