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der gemeinderat Oktober 2020

Unsere Themen in der Oktoberausgabe: Digitale Kommune, Lichtplanung, Luftreiniger

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DIGITALISIEREN SIE ZWEI BEREICHE DER FINANZVERWALTUNG<br />

- MIT EINEM SYSTEM -<br />

Masken in Massen: Die Corona-Pandemie hat die öffentliche Beschaffung bis auf Bundesebene herausgefor<strong>der</strong>t.<br />

Foto: AdobeStock/Petra<br />

Beschaffung<br />

Zügig zum Ziel<br />

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FINANZVERMITTLUNG<br />

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KREDITVERWALTUNG<br />

Die Ausschreibungspflicht gilt für viele als Hin<strong>der</strong>nis einer schnellen öffentlichen<br />

Beschaffung – aber das aktuelle Vergaberecht bietet Möglichkeiten, gerade jetzt<br />

in Krisenzeiten effizient und nachhaltig einzukaufen<br />

In den Hochzeiten <strong>der</strong> Corona-Krise waren<br />

eine beson<strong>der</strong>s schnelle Reaktion<br />

und effizientes Handeln <strong>der</strong> Verwaltung<br />

im Bereich <strong>der</strong> Daseinsvorsorge gefor<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> Krise bedeutete das, einen äußerst<br />

kurzfristigen Beschaffungsbedarf dringend<br />

benötigter Liefer- und Dienstleistungen zu<br />

decken – medizinische Schutzausrüstung,<br />

Desinfektionsmittel o<strong>der</strong> Beatmungsgeräte,<br />

aber auch Videokonferenztechnik.<br />

Zudem stellten sich weitere Fragen: Wie<br />

sollen Auftraggeber mit Auftragnehmern,<br />

die „Corona-bedingt“ nicht liefern können,<br />

umgehen? Was ist mit mangelhafter Ware,<br />

die kurzfristig ohne detaillierte Kontrolle<br />

eingekauft werden musste, um Engpässe<br />

zu schließen? Zu medialer Aufmerksamkeit<br />

hat es in diesem Zusammenhang die<br />

Open-House-Ausschreibung des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit gebracht. Es<br />

bleibt auch sechs Monate nach Ausbruch<br />

<strong>der</strong> Pandemie dabei, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Vergabestellen mit <strong>der</strong> Koordinierung von<br />

Beschaffungen unter den erschwerten Bedingungen<br />

zu kämpfen haben.<br />

POTENZIALE (WIEDER-)ENTDECKEN<br />

Die grundsätzliche Ausschreibungspflicht<br />

von öffentlichen Aufträgen gemäß § 97<br />

Abs. 1 S. 1 GWB – von vielen als Hin<strong>der</strong>nis<br />

einer effizienten und zügigen Beschaffung<br />

empfunden – gilt auch in Krisenzeiten. Die<br />

ordnungsmäße Durchführung von Vergabeverfahren<br />

ist essenziell für die Wahrung<br />

des Grundsatzes <strong>der</strong> sparsamen und wirtschaftlichen<br />

Haushaltsführung – eine zentrale<br />

Zielsetzung gerade in Zeiten <strong>der</strong> Corona-Pandemie.<br />

Das geltende Kartellvergaberecht bietet,<br />

wie das nationale Unterschwellenvergaberecht,<br />

ein Potpourri an Möglichkeiten, <strong>der</strong><br />

Krise effizient im Rahmen von effizienten<br />

Beschaffungen zu begegnen. Wie bereits<br />

zur Zeit <strong>der</strong> Flüchtlingskrise im Jahr 2015<br />

haben die EU-Kommission, <strong>der</strong> Bund und<br />

zahlreiche Bundeslän<strong>der</strong> Handlungsempfehlungen<br />

zur Vergabe von öffentlichen<br />

Aufträgen in <strong>der</strong> speziellen Corona-Krisensituation<br />

veröffentlicht.<br />

Effizienzsteigerungen sind primär durch<br />

die Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabeverfahren<br />

zu erreichen. Bei hinreichend begründeter<br />

Dringlichkeit können die geltenden Mindestfristen<br />

verkürzt werden. Bei einem<br />

offenen Verfahren etwa kann die Regelangebotsfrist<br />

von 30 auf 15 Tage verkürzt<br />

werden (§ 15 Abs. 3 VgV). Dies ermöglicht<br />

eine schnellere Bezuschlagung von Angeboten,<br />

bindet allerdings weitere Kapazitäten<br />

innerhalb <strong>der</strong> Vergabestelle.<br />

Das Verhandlungsverfahren kann ohne<br />

Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden,<br />

aufgrund von dringlichen<br />

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