der gemeinderat Oktober 2020
Unsere Themen in der Oktoberausgabe: Digitale Kommune, Lichtplanung, Luftreiniger
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DIGITALISIEREN SIE ZWEI BEREICHE DER FINANZVERWALTUNG<br />
- MIT EINEM SYSTEM -<br />
Masken in Massen: Die Corona-Pandemie hat die öffentliche Beschaffung bis auf Bundesebene herausgefor<strong>der</strong>t.<br />
Foto: AdobeStock/Petra<br />
Beschaffung<br />
Zügig zum Ziel<br />
IHRE DIGITALE<br />
FINANZVERMITTLUNG<br />
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IHRE DIGITALE<br />
KREDITVERWALTUNG<br />
Die Ausschreibungspflicht gilt für viele als Hin<strong>der</strong>nis einer schnellen öffentlichen<br />
Beschaffung – aber das aktuelle Vergaberecht bietet Möglichkeiten, gerade jetzt<br />
in Krisenzeiten effizient und nachhaltig einzukaufen<br />
In den Hochzeiten <strong>der</strong> Corona-Krise waren<br />
eine beson<strong>der</strong>s schnelle Reaktion<br />
und effizientes Handeln <strong>der</strong> Verwaltung<br />
im Bereich <strong>der</strong> Daseinsvorsorge gefor<strong>der</strong>t.<br />
In <strong>der</strong> Krise bedeutete das, einen äußerst<br />
kurzfristigen Beschaffungsbedarf dringend<br />
benötigter Liefer- und Dienstleistungen zu<br />
decken – medizinische Schutzausrüstung,<br />
Desinfektionsmittel o<strong>der</strong> Beatmungsgeräte,<br />
aber auch Videokonferenztechnik.<br />
Zudem stellten sich weitere Fragen: Wie<br />
sollen Auftraggeber mit Auftragnehmern,<br />
die „Corona-bedingt“ nicht liefern können,<br />
umgehen? Was ist mit mangelhafter Ware,<br />
die kurzfristig ohne detaillierte Kontrolle<br />
eingekauft werden musste, um Engpässe<br />
zu schließen? Zu medialer Aufmerksamkeit<br />
hat es in diesem Zusammenhang die<br />
Open-House-Ausschreibung des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit gebracht. Es<br />
bleibt auch sechs Monate nach Ausbruch<br />
<strong>der</strong> Pandemie dabei, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Vergabestellen mit <strong>der</strong> Koordinierung von<br />
Beschaffungen unter den erschwerten Bedingungen<br />
zu kämpfen haben.<br />
POTENZIALE (WIEDER-)ENTDECKEN<br />
Die grundsätzliche Ausschreibungspflicht<br />
von öffentlichen Aufträgen gemäß § 97<br />
Abs. 1 S. 1 GWB – von vielen als Hin<strong>der</strong>nis<br />
einer effizienten und zügigen Beschaffung<br />
empfunden – gilt auch in Krisenzeiten. Die<br />
ordnungsmäße Durchführung von Vergabeverfahren<br />
ist essenziell für die Wahrung<br />
des Grundsatzes <strong>der</strong> sparsamen und wirtschaftlichen<br />
Haushaltsführung – eine zentrale<br />
Zielsetzung gerade in Zeiten <strong>der</strong> Corona-Pandemie.<br />
Das geltende Kartellvergaberecht bietet,<br />
wie das nationale Unterschwellenvergaberecht,<br />
ein Potpourri an Möglichkeiten, <strong>der</strong><br />
Krise effizient im Rahmen von effizienten<br />
Beschaffungen zu begegnen. Wie bereits<br />
zur Zeit <strong>der</strong> Flüchtlingskrise im Jahr 2015<br />
haben die EU-Kommission, <strong>der</strong> Bund und<br />
zahlreiche Bundeslän<strong>der</strong> Handlungsempfehlungen<br />
zur Vergabe von öffentlichen<br />
Aufträgen in <strong>der</strong> speziellen Corona-Krisensituation<br />
veröffentlicht.<br />
Effizienzsteigerungen sind primär durch<br />
die Beschleunigung <strong>der</strong> Vergabeverfahren<br />
zu erreichen. Bei hinreichend begründeter<br />
Dringlichkeit können die geltenden Mindestfristen<br />
verkürzt werden. Bei einem<br />
offenen Verfahren etwa kann die Regelangebotsfrist<br />
von 30 auf 15 Tage verkürzt<br />
werden (§ 15 Abs. 3 VgV). Dies ermöglicht<br />
eine schnellere Bezuschlagung von Angeboten,<br />
bindet allerdings weitere Kapazitäten<br />
innerhalb <strong>der</strong> Vergabestelle.<br />
Das Verhandlungsverfahren kann ohne<br />
Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden,<br />
aufgrund von dringlichen<br />
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