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VDWF im Dialog 1/2008

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Recht und Rahmen<br />

Unternehmensteuerreform <strong>2008</strong> und weitere<br />

Änderungen zum Jahreswechsel <strong>im</strong> Überblick<br />

von Gert Doleschel<br />

Das Jahr 2007 war einmal mehr von<br />

zahlreichen Steueränderungsgesetzen<br />

geprägt. Unter ihnen sticht das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

<strong>2008</strong> her vor,<br />

durch das erstmals für das laufende<br />

Jahr der Körperschaftsteuersatz auf 15<br />

Prozent gesenkt sowie eine steuerliche<br />

Begünstigung nicht entnommener<br />

Gewinne bei Personenunternehmen<br />

eingeführt wird.<br />

Diesen durchaus erfreulichen Regelungen<br />

stehen jedoch empfindliche Einschränkungen<br />

gegenüber. So entfällt z.B. die<br />

degressive Abschreibung für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,<br />

wenn Sie das Wirtschaftsgut nach dem<br />

31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt<br />

haben. Für sogenannte geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter erfolgt ein<br />

Sofortabzug für nach dem 31. Dezember<br />

2007 angefallene Aufwendungen nur<br />

noch bis zu einer Höhe von 150 Euro<br />

ohne Umsatzsteuer. Für abnutzbare<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

ist <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr der<br />

Anschaffung/Herstellung ein Sammelposten<br />

zu bilden, wenn der Wert 150<br />

Euro, aber nicht 1000 Euro (netto) übersteigt.<br />

Dieser ist <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr der<br />

Bildung und in den folgenden 4 Jahren<br />

mit jeweils 1/5 aufzulösen. Die Gewerbesteuer<br />

ist, soweit sie für Kalenderjahre<br />

ab 2007 festgesetzt wird, nicht mehr als<br />

Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Umfang<br />

der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen<br />

zum Gewerbeertrag hat sich<br />

deutlich erhöht. Neben der Hinzurechnung<br />

sämtlicher Schuldzinsen erhöhen<br />

nunmehr u.a. auch Renten, Miet­ und<br />

Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche<br />

Wirtschaftsgüter zu einem<br />

gewissen Anteil den Gewerbeertrag.<br />

Ein Freibetrag von 100000 Euro soll<br />

die sich möglicherweise ergebende Substanzbesteuerung<br />

abmildern.<br />

Eine Verschärfung der Rechtslage hinsichtlich<br />

der Möglichkeiten des Verlustabzugs<br />

hat sich auch ergeben, wenn<br />

Anteile an einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft<br />

nach dem 31. Dezember 2007<br />

erworben werden. Ab dem Kalenderjahr<br />

2009 wird ein Steuersatz von 25 Prozent<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

Kirchen steuer mit Abgeltungswirkung<br />

auf Kapitaleinkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden,<br />

Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren) erhoben. Es besteht<br />

allerdings die Möglichkeit, die Einbeziehung<br />

dieser Einkünfte <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Einkommensteuerveranlagung zu beantragen.<br />

Besteuert wird der Bruttoertrag.<br />

Fremdfinanzierungskosten und sonstige<br />

Aufwendungen sind durch den Ansatz<br />

eines Pauschbetrags von 801 Euro bzw.<br />

1602 Euro bei Ehegatten abgegolten. Ein<br />

Abzug ist durch Option zur Teileinkünfte­<br />

Besteuerung, die unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

beantragt werden kann,<br />

zu erreichen.<br />

Das Jahressteuergesetz <strong>2008</strong> umfasst<br />

mehr als 200 Einzelregelungen. Hervorzuheben<br />

sind die Einschränkungen der<br />

Möglichkeiten der Vermögensübergabe<br />

gegen Versorgungsleistungen sowie<br />

die Neufassung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften.<br />

Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinett<br />

den Regierungsentwurf des Gesetzes<br />

zur Modernisierung des GmbH­Rechts<br />

und zur Bekämpfung von Missbräuchen<br />

(MoMiG) beschlossen. Vorgesehen sind<br />

neben der Herabsetzung des Mindest­<br />

Stammkapitals von 25000 Euro auf<br />

10000 Euro eine Vereinfachung der<br />

Gründungsvorschriften. Die GmbH­<br />

Gründung muss nicht mehr notariell<br />

beurkundet werden, wenn die gesetzliche<br />

Mustersatzung verwendet wird. Es wird<br />

eine “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”<br />

eingeführt. Deren Stammkapital<br />

kann weniger als 10000 Euro<br />

betragen. Aus dem Jahresüberschuss sind<br />

jedoch mindestens ein Viertel in eine<br />

gesetzliche Rücklage, die nur zur Kapitalerhöhung<br />

auf 10000 Euro verwendet<br />

werden darf, einzustellen.<br />

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des<br />

bürgerlichen Engagements bringt rückwirkend<br />

zum 1. Januar 2007 umfangreiche<br />

Änderungen <strong>im</strong> Spenden­ und<br />

Gemeinnützigkeitsrecht.<br />

Die Reform des Erbschaft­ und Schenkungsteuergesetzes<br />

sowie des Bewertungsrechts<br />

konnte <strong>im</strong> abgelaufenen<br />

Kalenderjahr nicht voll zogen werden.<br />

Die entsprechende Gesetzesverkündung<br />

wird frühestens am 30. März <strong>2008</strong><br />

erfolgen. Vorgesehen sind eine deutliche<br />

Erhöhung der persönlichen Freibeträge<br />

für Ehegatten auf 500000 Euro (bisher<br />

307000 Euro), für Kinder auf 400000<br />

Euro (bisher 205000 Euro) und für Enkel<br />

auf 200000 Euro (bisher 51200 Euro).<br />

Dem gegenüber wird sich künftig die<br />

Bewertung des Grundvermögens an den<br />

Verkehrswerten orientieren. Noch nicht<br />

abschließend geklärt ist die Bewertung<br />

des Betriebsvermögens.

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