VDWF im Dialog 1/2008
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Recht und Rahmen<br />
Unternehmensteuerreform <strong>2008</strong> und weitere<br />
Änderungen zum Jahreswechsel <strong>im</strong> Überblick<br />
von Gert Doleschel<br />
Das Jahr 2007 war einmal mehr von<br />
zahlreichen Steueränderungsgesetzen<br />
geprägt. Unter ihnen sticht das Unternehmensteuerreformgesetz<br />
<strong>2008</strong> her vor,<br />
durch das erstmals für das laufende<br />
Jahr der Körperschaftsteuersatz auf 15<br />
Prozent gesenkt sowie eine steuerliche<br />
Begünstigung nicht entnommener<br />
Gewinne bei Personenunternehmen<br />
eingeführt wird.<br />
Diesen durchaus erfreulichen Regelungen<br />
stehen jedoch empfindliche Einschränkungen<br />
gegenüber. So entfällt z.B. die<br />
degressive Abschreibung für bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,<br />
wenn Sie das Wirtschaftsgut nach dem<br />
31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt<br />
haben. Für sogenannte geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter erfolgt ein<br />
Sofortabzug für nach dem 31. Dezember<br />
2007 angefallene Aufwendungen nur<br />
noch bis zu einer Höhe von 150 Euro<br />
ohne Umsatzsteuer. Für abnutzbare<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
ist <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr der<br />
Anschaffung/Herstellung ein Sammelposten<br />
zu bilden, wenn der Wert 150<br />
Euro, aber nicht 1000 Euro (netto) übersteigt.<br />
Dieser ist <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr der<br />
Bildung und in den folgenden 4 Jahren<br />
mit jeweils 1/5 aufzulösen. Die Gewerbesteuer<br />
ist, soweit sie für Kalenderjahre<br />
ab 2007 festgesetzt wird, nicht mehr als<br />
Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Umfang<br />
der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen<br />
zum Gewerbeertrag hat sich<br />
deutlich erhöht. Neben der Hinzurechnung<br />
sämtlicher Schuldzinsen erhöhen<br />
nunmehr u.a. auch Renten, Miet und<br />
Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche<br />
Wirtschaftsgüter zu einem<br />
gewissen Anteil den Gewerbeertrag.<br />
Ein Freibetrag von 100000 Euro soll<br />
die sich möglicherweise ergebende Substanzbesteuerung<br />
abmildern.<br />
Eine Verschärfung der Rechtslage hinsichtlich<br />
der Möglichkeiten des Verlustabzugs<br />
hat sich auch ergeben, wenn<br />
Anteile an einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft<br />
nach dem 31. Dezember 2007<br />
erworben werden. Ab dem Kalenderjahr<br />
2009 wird ein Steuersatz von 25 Prozent<br />
zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
Kirchen steuer mit Abgeltungswirkung<br />
auf Kapitaleinkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden,<br />
Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren) erhoben. Es besteht<br />
allerdings die Möglichkeit, die Einbeziehung<br />
dieser Einkünfte <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Einkommensteuerveranlagung zu beantragen.<br />
Besteuert wird der Bruttoertrag.<br />
Fremdfinanzierungskosten und sonstige<br />
Aufwendungen sind durch den Ansatz<br />
eines Pauschbetrags von 801 Euro bzw.<br />
1602 Euro bei Ehegatten abgegolten. Ein<br />
Abzug ist durch Option zur Teileinkünfte<br />
Besteuerung, die unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />
beantragt werden kann,<br />
zu erreichen.<br />
Das Jahressteuergesetz <strong>2008</strong> umfasst<br />
mehr als 200 Einzelregelungen. Hervorzuheben<br />
sind die Einschränkungen der<br />
Möglichkeiten der Vermögensübergabe<br />
gegen Versorgungsleistungen sowie<br />
die Neufassung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften.<br />
Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinett<br />
den Regierungsentwurf des Gesetzes<br />
zur Modernisierung des GmbHRechts<br />
und zur Bekämpfung von Missbräuchen<br />
(MoMiG) beschlossen. Vorgesehen sind<br />
neben der Herabsetzung des Mindest<br />
Stammkapitals von 25000 Euro auf<br />
10000 Euro eine Vereinfachung der<br />
Gründungsvorschriften. Die GmbH<br />
Gründung muss nicht mehr notariell<br />
beurkundet werden, wenn die gesetzliche<br />
Mustersatzung verwendet wird. Es wird<br />
eine “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”<br />
eingeführt. Deren Stammkapital<br />
kann weniger als 10000 Euro<br />
betragen. Aus dem Jahresüberschuss sind<br />
jedoch mindestens ein Viertel in eine<br />
gesetzliche Rücklage, die nur zur Kapitalerhöhung<br />
auf 10000 Euro verwendet<br />
werden darf, einzustellen.<br />
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des<br />
bürgerlichen Engagements bringt rückwirkend<br />
zum 1. Januar 2007 umfangreiche<br />
Änderungen <strong>im</strong> Spenden und<br />
Gemeinnützigkeitsrecht.<br />
Die Reform des Erbschaft und Schenkungsteuergesetzes<br />
sowie des Bewertungsrechts<br />
konnte <strong>im</strong> abgelaufenen<br />
Kalenderjahr nicht voll zogen werden.<br />
Die entsprechende Gesetzesverkündung<br />
wird frühestens am 30. März <strong>2008</strong><br />
erfolgen. Vorgesehen sind eine deutliche<br />
Erhöhung der persönlichen Freibeträge<br />
für Ehegatten auf 500000 Euro (bisher<br />
307000 Euro), für Kinder auf 400000<br />
Euro (bisher 205000 Euro) und für Enkel<br />
auf 200000 Euro (bisher 51200 Euro).<br />
Dem gegenüber wird sich künftig die<br />
Bewertung des Grundvermögens an den<br />
Verkehrswerten orientieren. Noch nicht<br />
abschließend geklärt ist die Bewertung<br />
des Betriebsvermögens.