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Bulletin 74 - Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und ...

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juristes (TarMed et RC). La SSO se doit de<br />

suivre de près cette évolution et canaliser les<br />

interventions de part et d’autre.Il est évident<br />

que le problème du case load existe et doit<br />

être débattu au sein de la société,tout en prenant<br />

garde qu’il n’y ait pas d’interventions<br />

anarchiques.<br />

Der Präsident gibt das Wort dem Präsidenten<br />

der WB-Kommission, Norbert Boos./<br />

Le Président donne la parole au président<br />

de la Commission Formation postgraduée,<br />

Norbert Boos.<br />

Zusatzqualifikation<br />

Norbert Boos teilt mit, dass die WB-Kommission<br />

die Schaffung von Zertifikaten<br />

eingehend diskutiert hat <strong>und</strong> gemeinsam<br />

mit der FB-Kommission <strong>und</strong> der Standeskommission<br />

zum Schluss kommt, dass<br />

Zusatzqualifikationen per se nicht wünschenswert<br />

sind. Die WB-Kommission hat<br />

sich dazu nachfolgende Überlegungen gemacht:<br />

– Die WB-Kommission anerkennt die Notwendigkeit<br />

zur Regelung der Subspezialisierung<br />

im Bereich der <strong>Orthopädie</strong>.<br />

– Eine solche Anerkennung sollte aber<br />

durch die Muttergesellschaft, d.h. durch<br />

die SGO einheitlich <strong>und</strong> verbindlich <strong>für</strong><br />

alle Subspezialitäten geregelt werden.<br />

Vergabe <strong>und</strong> Vergabeverfahren sollten<br />

durch eine der Subspezialität übergeordnete<br />

Institution geregelt werden.<br />

Sonderwege einzelner Fachgesellschaften<br />

sollten als unerwünscht erachtet<br />

werden. Einer Kartellbildung muss vehement<br />

entgegengetreten werden.<br />

–Von einzelnen Vertretern der Subspezialitäten<br />

wird angeführt, dass ein gewisser<br />

Qualitätsstandard in den Spezialdisziplinen<br />

(z.B. Fusschirurgie) gefordert<br />

werden müsste. Man muss sich aber<br />

bewusst sein, dass durch Vergabe von<br />

Zusatzqualifikationen keine wirksame<br />

Eintrittsbarriere <strong>für</strong> unzureichend qualifizierte<br />

Kollegen geschaffen werden<br />

kann. Es ist wenig aussichtsreich, die<br />

enormen Probleme in der Medizin<br />

durch weitere Regulierung anzugreifen.<br />

– In der <strong>Schweizerische</strong>n <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />

Chirurgie wurde kürzlich die Einführung<br />

von Schwerpunkten beschlossen.<br />

Dies limitiert erheblich die Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

<strong>und</strong> die Weiterbildung von Kollegen<br />

in Nicht-Zentrumsspitälern. Von<br />

der Standes- <strong>und</strong> WB-Kommission in<br />

der Chirurgie wird dies zwischenzeitlich<br />

erkannt <strong>und</strong> kritisiert. Die SGO sollte<br />

nicht die gleichen Fehler machen.<br />

– Ein Blick nach Deutschland,wo man vor<br />

kurzem Fähigkeitsausweise geschaffen<br />

hat, zeigt die entstandenen Probleme.<br />

Für die Subspezialitäten Handchirurgie,<br />

Kinderorthopädie, Manuelle Medizin,<br />

Orthopädische Rheumatologie, spezielle<br />

<strong>Orthopädie</strong> <strong>und</strong> Unfallchirurgie<br />

wurden solche Fähigkeitsausweise geschaffen.<br />

Die Schaffung dieser Fähigkeitsausweise<br />

hat wegen inhärenten<br />

Unzulänglichkeiten zu erheblichen<br />

standespolitischen Problemen, insbesondere<br />

in der Kinderorthopädie geführt.<br />

Retrospektiv wird die Schaffung<br />

von Fähigkeitsausweisen heute von vielen<br />

Kollegen in der BRD als ein riesiger<br />

Fehler erachtet.<br />

– Einheitliche Richtlinien <strong>für</strong> die Regelung<br />

der Zusatzspezialisierung in der<br />

EU fehlen noch.<br />

– In der Schweiz mit einer dezentralen<br />

medizinischen Versorgungsstruktur<br />

können Zertifikate einen Ausschlusscharakter<br />

haben, was einen verheerenden<br />

Einfluss auf die orthopädische Versorgung<br />

haben könnte.<br />

24 <strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong> . <strong>Bulletin</strong> <strong>74</strong>/2005

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