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Bulletin 74 - Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und ...

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4. Anonymisierte Gutachtenauswertung<br />

Die Kommission hat unter Federführung<br />

von Hans Zollinger dem Vorstand den Antrag<br />

gestellt, zwei bis drei Orthopäden zu<br />

bestimmen <strong>und</strong> entsprechend zu honorieren,<br />

welche sich mit der Auswertung <strong>und</strong><br />

Anonymisierung von FMH-Gutachten in<br />

elektronischer Form befassen. Zwischenzeitlich<br />

hat sich gezeigt,dass dies technisch<br />

gut machbar ist. In der anonymisierten<br />

Form sollten diese Gutachten den Expertengruppen<br />

zur Bearbeitung übergeben<br />

werden können. Vorgesehen ist ein SGO-<br />

Fortbildungskurs zu dieser Thematik.<br />

5. Qualitätssicherung in der FMCH<br />

Der Vorsitzende der SGO-Kommission<br />

QM hat am 11. Mai das Q-Konzept der<br />

SGO an einer Veranstaltung der neu<br />

geschaffenen Qualitätskommission der<br />

FMCH vorgestellt. Die Chirurgengesellschaft<br />

ihrerseits verfügt über eine ausgedehnte<br />

Datenbank, welche sich vor allem<br />

mit dem Ist-Zustand der gegenwärtigen<br />

chirurgischen Praxis beschäftigt <strong>und</strong> ein<br />

Benchmarking unter den einzelnen Kliniken<br />

erlaubt. Sie befasst sich jedoch ausschliesslich<br />

mit Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualitäten.<br />

Die übrigen Fachgesellschaften<br />

pflegen zurzeit keine institutionalisierte<br />

Qualitätssicherung. Die FMCH wird nun<br />

diese beiden sich ergänzenden Modelle<br />

prüfen.<br />

Hinsichtlich der Neugestaltung von Haftpflichtprämien<br />

wird die FMCH einen<br />

Standard <strong>für</strong> eine in den Gr<strong>und</strong>strukturen<br />

einheitliche Patientenaufklärung erstellen,welcher<br />

dann durch die jeweilige Fachgesellschaft<br />

noch angepasst werden kann.<br />

Dieses Aufklärungsformular mit dem Label<br />

der FMCH wird dann Ausgangslage <strong>für</strong><br />

eine günstigere Prämie sein, wenn damit<br />

das Problem einer mangelhaften präoperativen<br />

Aufklärung als ausgeschlossen gelten<br />

kann.<br />

Abschliessend möchte ich allen Mitgliedern<br />

der Kommission <strong>für</strong> ihren Einsatz<br />

herzlich danken.<br />

L. Dubs<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong> . <strong>Bulletin</strong> <strong>74</strong>/2005 53

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