Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat
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können. Der Entstehungsprozess e<strong>in</strong>es Zybrids, se<strong>in</strong>e technische<br />
Herstellung aus entkernter Eizelle und Zellkern, ist dagegen<br />
nicht arttypisch. In <strong>der</strong> Zusammenschau <strong>der</strong> ontologischen<br />
Gesichtspunkte molekulargenetische Klassifizierung, Zielorientierung<br />
und Befähigung ist <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er Zuordnung<br />
zur Art <strong>Mensch</strong> auszugehen. Zybride s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> ihrem moralischen<br />
Status nicht grundsätzlich von menschlichen Embryonen<br />
<strong>in</strong> den ersten Stadien <strong>der</strong> Zellteilung zu unterscheiden,<br />
vielmehr s<strong>in</strong>d sie wie e<strong>in</strong>e befruchtete menschliche Eizelle <strong>der</strong><br />
Art <strong>Mensch</strong> zuzuordnen. Ihnen kommt demgemäß <strong>in</strong> vollem<br />
Umfang <strong>der</strong> Schutz vor ihrer Verwendung und Vernichtung<br />
im Rahmen von <strong>Forschung</strong>szwecken zu.<br />
Für die E<strong>in</strong>schätzung, dass die Erzeugung von <strong>Mensch</strong>-<br />
<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> die <strong>Mensch</strong>enwürde verletzt, ist es unerheblich,<br />
ob <strong>der</strong>artige <strong>Mischwesen</strong> frühzeitig vernichtet werden sollen<br />
o<strong>der</strong> ob sie sich überhaupt bis zur Implantation o<strong>der</strong> gar zur<br />
Geburt entwickeln könnten. Die Entwicklungsfähigkeit e<strong>in</strong>es<br />
Zybrids steigt vermutlich <strong>in</strong> dem Maße, je näher das <strong>Tier</strong>, dem<br />
die zur Erzeugung des <strong>Mischwesen</strong>s benötigte Eizelle entnommen<br />
würde, dem <strong>Mensch</strong>en steht. Die Anwendbarkeit <strong>der</strong> auf<br />
diesem Weg erzielten Ergebnisse auf den <strong>Mensch</strong>en wäre umso<br />
größer, je menschenähnlicher die erzeugten Lebewesen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Vorsichtsregel, die sich aus dieser Argumentation mit Blick<br />
auf e<strong>in</strong>e mögliche Verletzung <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen <strong>Mensch</strong>enwürde<br />
ableiten lässt, lautet: Da nicht ausgeschlossen werden kann,<br />
dass auch Zybride <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Gebärmutter e<strong>in</strong>gepflanzt werden<br />
könnten und dass so auch e<strong>in</strong> menschliches Wesen erzeugt<br />
werden könnte, das se<strong>in</strong>er Identität und Integrität beraubt<br />
wäre, sollte von <strong>der</strong>artigen Vorhaben Abstand genommen werden.<br />
Da das Embryonenschutzgesetz als Folge se<strong>in</strong>er pr<strong>in</strong>zipiell<br />
fragmentarischen Natur hier e<strong>in</strong>e Strafbarkeitslücke aufweist,<br />
sehen Vertreter dieser Position die Notwendigkeit, <strong>in</strong> das <strong>in</strong> § 7<br />
ESchG verankerte Verbot <strong>der</strong> Erzeugung und des Verbrauchs<br />
von menschlichen Embryonen zu <strong>Forschung</strong>szwecken auch<br />
die Herstellung und Verwendung von Zybriden ausdrücklich<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen und dazu e<strong>in</strong>e Gesetzesän<strong>der</strong>ung vorzunehmen.<br />
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