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Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

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können. Der Entstehungsprozess e<strong>in</strong>es Zybrids, se<strong>in</strong>e technische<br />

Herstellung aus entkernter Eizelle und Zellkern, ist dagegen<br />

nicht arttypisch. In <strong>der</strong> Zusammenschau <strong>der</strong> ontologischen<br />

Gesichtspunkte molekulargenetische Klassifizierung, Zielorientierung<br />

und Befähigung ist <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er Zuordnung<br />

zur Art <strong>Mensch</strong> auszugehen. Zybride s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> ihrem moralischen<br />

Status nicht grundsätzlich von menschlichen Embryonen<br />

<strong>in</strong> den ersten Stadien <strong>der</strong> Zellteilung zu unterscheiden,<br />

vielmehr s<strong>in</strong>d sie wie e<strong>in</strong>e befruchtete menschliche Eizelle <strong>der</strong><br />

Art <strong>Mensch</strong> zuzuordnen. Ihnen kommt demgemäß <strong>in</strong> vollem<br />

Umfang <strong>der</strong> Schutz vor ihrer Verwendung und Vernichtung<br />

im Rahmen von <strong>Forschung</strong>szwecken zu.<br />

Für die E<strong>in</strong>schätzung, dass die Erzeugung von <strong>Mensch</strong>-<br />

<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> die <strong>Mensch</strong>enwürde verletzt, ist es unerheblich,<br />

ob <strong>der</strong>artige <strong>Mischwesen</strong> frühzeitig vernichtet werden sollen<br />

o<strong>der</strong> ob sie sich überhaupt bis zur Implantation o<strong>der</strong> gar zur<br />

Geburt entwickeln könnten. Die Entwicklungsfähigkeit e<strong>in</strong>es<br />

Zybrids steigt vermutlich <strong>in</strong> dem Maße, je näher das <strong>Tier</strong>, dem<br />

die zur Erzeugung des <strong>Mischwesen</strong>s benötigte Eizelle entnommen<br />

würde, dem <strong>Mensch</strong>en steht. Die Anwendbarkeit <strong>der</strong> auf<br />

diesem Weg erzielten Ergebnisse auf den <strong>Mensch</strong>en wäre umso<br />

größer, je menschenähnlicher die erzeugten Lebewesen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Vorsichtsregel, die sich aus dieser Argumentation mit Blick<br />

auf e<strong>in</strong>e mögliche Verletzung <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen <strong>Mensch</strong>enwürde<br />

ableiten lässt, lautet: Da nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

dass auch Zybride <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Gebärmutter e<strong>in</strong>gepflanzt werden<br />

könnten und dass so auch e<strong>in</strong> menschliches Wesen erzeugt<br />

werden könnte, das se<strong>in</strong>er Identität und Integrität beraubt<br />

wäre, sollte von <strong>der</strong>artigen Vorhaben Abstand genommen werden.<br />

Da das Embryonenschutzgesetz als Folge se<strong>in</strong>er pr<strong>in</strong>zipiell<br />

fragmentarischen Natur hier e<strong>in</strong>e Strafbarkeitslücke aufweist,<br />

sehen Vertreter dieser Position die Notwendigkeit, <strong>in</strong> das <strong>in</strong> § 7<br />

ESchG verankerte Verbot <strong>der</strong> Erzeugung und des Verbrauchs<br />

von menschlichen Embryonen zu <strong>Forschung</strong>szwecken auch<br />

die Herstellung und Verwendung von Zybriden ausdrücklich<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen und dazu e<strong>in</strong>e Gesetzesän<strong>der</strong>ung vorzunehmen.<br />

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