24.12.2012 Aufrufe

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Begriff <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong>, kurz <strong>Mischwesen</strong>,<br />

wird hier als Oberbegriff für lebende Organismen, auch <strong>in</strong><br />

sehr frühen Entwicklungsstadien, verwendet, die menschliche<br />

und tierische Bestandteile (Gene, Chromosomen, Zellkerne,<br />

Zellen, Gewebe, Organe) enthalten. Der Fokus liegt auf <strong>der</strong><br />

Übertragung menschlichen Materials auf <strong>Tier</strong>e. Die ethischen<br />

Probleme <strong>der</strong> Übertragung tierischen Materials auf den <strong>Mensch</strong>en,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Xenotransplantation, werden dagegen<br />

nicht behandelt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Fragen <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong> an <strong>Tier</strong>en, die nicht<br />

spezifisch <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> betreffen, s<strong>in</strong>d nicht<br />

Schwerpunkt dieser Stellungnahme. Die vertretenen unterschiedlichen<br />

Auffassungen zum Ausmaß des erfor<strong>der</strong>lichen<br />

<strong>Tier</strong>schutzes wären Aufgabe e<strong>in</strong>er eigenständigen Stellungnahme.<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>e empfehlungen<br />

I.1 Der Deutsche <strong>Ethikrat</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass ke<strong>in</strong>e<br />

<strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Gebärmutter übertragen<br />

werden dürfen, bei denen man vorweg absehen kann, dass<br />

ihre Zuordnung zu <strong>Tier</strong> o<strong>der</strong> <strong>Mensch</strong> nicht h<strong>in</strong>reichend sicher<br />

möglich ist („echte <strong>Mischwesen</strong>“). Dies gilt ungeachtet des<br />

Streits, ob man die experimentelle Herstellung solcher Wesen<br />

sowie ihre Nutzung <strong>in</strong> vitro für zulässig hält. 149<br />

I.2 Der Deutsche <strong>Ethikrat</strong> bekräftigt die Grenzen, die das<br />

deutsche Embryonenschutzgesetz (§ 7 ESchG) gezogen hat:<br />

>> ke<strong>in</strong>e Übertragung menschlicher Embryonen auf e<strong>in</strong> <strong>Tier</strong>,<br />

>> ke<strong>in</strong>e Erzeugung von Interspezies-Hybriden o<strong>der</strong> -Chimären,<br />

also von Lebewesen<br />

• durch Befruchtung unter Verwendung von menschlichen<br />

und tierischen Keimzellen,<br />

149 Für e<strong>in</strong>deutig zuordenbare <strong>Mischwesen</strong>-Embryonen siehe weiter unter I.2.<br />

119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!