24.12.2012 Aufrufe

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.2.3 Weitere Relevanz des<br />

Embryonenschutzgesetzes<br />

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG ist es verboten, auf e<strong>in</strong>e Frau e<strong>in</strong>e<br />

fremde unbefruchtete Eizelle zu übertragen. Das Gesetz sagt<br />

zwar hier (an<strong>der</strong>s als an<strong>der</strong>e Vorschriften 77 ) nicht ausdrücklich,<br />

dass es sich um e<strong>in</strong>e menschliche Eizelle handeln muss.<br />

Das Problem <strong>der</strong> Chimären- und Hybridbildung ist jedoch –<br />

wie dargelegt – <strong>in</strong> § 7 ESchG e<strong>in</strong>er eigenständigen Regelung<br />

zugeführt worden, wobei § 7 ESchG auch eigenständige Transferverbote<br />

enthält. Deshalb ist davon auszugehen, dass von § 1<br />

Abs. 1 Nr. 1 ESchG nur e<strong>in</strong>e menschliche Eizelle erfasst ist. 78<br />

<strong>Mensch</strong>liche Eizelle ist zudem nur die sowohl aus menschlichem<br />

Zellkern als auch aus menschlicher Eizellhülle gebildete<br />

Zelle, selbst wenn beide Teile nicht von <strong>der</strong>selben Frau stammen.<br />

79 Bei e<strong>in</strong>er tierischen Eizellhülle, <strong>in</strong> die e<strong>in</strong> menschlicher<br />

Zellkern verbracht wurde, kann schon vom Wortlaut her nicht<br />

von e<strong>in</strong>er menschlichen Eizelle gesprochen werden. 80 Auch<br />

bezüglich des umgekehrten Ergebnisses e<strong>in</strong>er Manipulation ist<br />

nicht von e<strong>in</strong>er menschlichen Zelle im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1<br />

Nr. 1 ESchG auszugehen, wenn auch <strong>der</strong> Wortlaut e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es<br />

Ergebnis nicht von vornhere<strong>in</strong> verbietet. Denn § 1 Abs. 1<br />

Nr. 1 ESchG soll lediglich e<strong>in</strong>e „gespaltene“ Mutterschaft verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

81 , die bei Übertragung <strong>der</strong> beschriebenen Mischform<br />

nicht <strong>in</strong>frage steht, und die Übertragung von <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<br />

<strong>Mischwesen</strong> auf e<strong>in</strong>e Frau wurde <strong>in</strong> § 7 ESchG zudem e<strong>in</strong>er<br />

speziellen Regelung zugeführt.<br />

§ 2 Abs. 1 ESchG bedroht denjenigen mit Strafe, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />

extrakorporal erzeugten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Frau vor Abschluss se<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>nistung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebärmutter entnommenen menschlichen<br />

Embryo veräußert o<strong>der</strong> zu e<strong>in</strong>em nicht se<strong>in</strong>er Erhaltung<br />

77 Zum Beispiel <strong>in</strong> §§ 3, 8 und 9 ESchG.<br />

78 Taupitz, <strong>in</strong>: Günther/Taupitz/Kaiser 2008, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 15.<br />

79 Taupitz, <strong>in</strong>: Günther/Taupitz/Kaiser 2008, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 16.<br />

80 Taupitz 2001, 3434 f.; Hetz 2005, 75; Middel 2006, 210 m. w. N.<br />

81 <strong>Deutscher</strong> Bundestag 1989, 7.<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!