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Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

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Abs. 1 e<strong>in</strong>e Reihe von Herstellungsverboten, während <strong>in</strong> Abs. 2<br />

bestimmte Transferverbote enthalten s<strong>in</strong>d. 68<br />

Nach § 7 Abs. 1 macht sich strafbar, wer es unternimmt<br />

(also auch schon versucht),<br />

1. Embryonen mit unterschiedlichen Erb<strong>in</strong>formationen unter<br />

Verwendung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>es menschlichen Embryos<br />

zu e<strong>in</strong>em Zellverband zu vere<strong>in</strong>igen,<br />

2. mit e<strong>in</strong>em menschlichen Embryo e<strong>in</strong>e Zelle zu verb<strong>in</strong>den,<br />

die e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Erb<strong>in</strong>formation als die Zellen des Embryos<br />

enthält und sich mit diesem weiter zu differenzieren vermag,<br />

o<strong>der</strong><br />

3. durch Befruchtung e<strong>in</strong>er menschlichen Eizelle mit dem Samen<br />

e<strong>in</strong>es <strong>Tier</strong>es o<strong>der</strong> durch Befruchtung e<strong>in</strong>er tierischen<br />

Eizelle mit dem Samen e<strong>in</strong>es <strong>Mensch</strong>en e<strong>in</strong>en differenzierungsfähigen<br />

Embryo zu erzeugen.<br />

Nach § 7 Abs. 2 wird bestraft, wer es unternimmt,<br />

1. e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e Handlung nach Absatz 1 entstandenen<br />

Embryo auf<br />

a) e<strong>in</strong>e Frau o<strong>der</strong><br />

b) e<strong>in</strong> <strong>Tier</strong><br />

zu übertragen o<strong>der</strong><br />

2. e<strong>in</strong>en menschlichen Embryo auf e<strong>in</strong> <strong>Tier</strong> zu übertragen.<br />

Die Herstellungsverbote des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 zeichnen<br />

sich dadurch aus, dass m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> menschlicher Embryo<br />

beteiligt se<strong>in</strong> muss. Bei Nr. 1 wird e<strong>in</strong> menschlicher Embryo<br />

mit e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en menschlichen Embryo (Intraspezies-<br />

Chimäre) o<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em tierischen Embryo (Interspezies-<br />

Chimäre) verschmolzen. Dagegen ist es nach diesem Tatbestand<br />

nicht untersagt, bereits ausdifferenzierte Zellen o<strong>der</strong><br />

Fremdgene auf e<strong>in</strong>en menschlichen Embryo zu übertragen.<br />

68 Zum Folgenden siehe Günther, <strong>in</strong>: Günther/Taupitz/Kaiser 2008, § 7.<br />

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