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Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

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s<strong>in</strong>d. 70 Vom Wortlaut her ist e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Ergebnis zwar nicht<br />

ausgeschlossen, weil das Embryonenschutzgesetz begrifflich<br />

zwischen „menschlichen“ Embryonen e<strong>in</strong>erseits (§ 7 Abs. 1<br />

Nr. 1 ESchG) und Embryonen ohne entsprechende Spezifizierung<br />

an<strong>der</strong>erseits unterscheidet; § 7 Abs. 1 Nr. 3 ESchG zum<br />

Beispiel verbietet es, durch Befruchtung e<strong>in</strong>er tierischen Eizelle<br />

mit dem Samen e<strong>in</strong>es <strong>Mensch</strong>en „e<strong>in</strong>en differenzierungsfähigen<br />

Embryo zu erzeugen“. Demnach könnte auch <strong>der</strong> Begriff<br />

des Embryos im S<strong>in</strong>ne des § 8 ESchG neben „re<strong>in</strong>“ menschlichen<br />

auch <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-Misch-Embryonen umfassen. 71 Näher<br />

liegend ist es allerd<strong>in</strong>gs anzunehmen, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

lediglich <strong>in</strong> § 7 ESchG das spezielle Thema <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<br />

<strong>Mischwesen</strong> aufgegriffen und <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>er abschließenden<br />

Regelung zugeführt hat. 72 So for<strong>der</strong>t bereits <strong>der</strong> „Klonbericht“<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung von 1998 e<strong>in</strong>e Erweiterung <strong>der</strong> Verbote<br />

des § 7 ESchG auf die Erzeugung e<strong>in</strong>es Lebewesens mittels<br />

Zellkerntransplantation unter Verwendung tierischen und<br />

menschlichen Erbguts. 73<br />

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ESchG stellt die Bildung von Interspezies-<br />

Hybriden, also von Lebewesen, die mit Keimzellen von <strong>Mensch</strong><br />

und <strong>Tier</strong> erzeugt wurden, unter Strafe. Erfasst wird die Erzeugung<br />

von <strong>Mischwesen</strong> aus <strong>Mensch</strong> und <strong>Tier</strong> aber nur im Wege<br />

<strong>der</strong> Befruchtung e<strong>in</strong>er Ei- durch e<strong>in</strong>e Samenzelle. Die Technik,<br />

hybride Embryonen durch Zellkerntransplantation zu erzeugen,<br />

ist mangels Befruchtung von § 7 nicht erfasst. An e<strong>in</strong>er<br />

Befruchtung fehlt es auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Vorkernbildung. § 7<br />

Abs. 1 Nr. 3 ESchG verbietet es daher nicht, imprägnierte Eizellen<br />

mit Vorkernen menschlichen und tierischen Ursprungs<br />

zu erzeugen. Auch <strong>der</strong> Versuch <strong>der</strong> Züchtung transgener <strong>Tier</strong>e<br />

70 Limbeck 2006, 82; Günther, <strong>in</strong>: Keller/Günther/Kaiser 1992, § 2 Rn. 16; Taupitz,<br />

<strong>in</strong>: Günther/Taupitz/Kaiser 2008, § 8 Rn. 59; Trips-Hebert 2009 m. w. N.<br />

71 Brewe 2006, 30 hält die im Zellkern enthaltene Erb<strong>in</strong>formation <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Spezies für entscheidend. Folgte man dem, käme es auf die weitere<br />

Frage an, wie <strong>der</strong> Begriff „entwicklungsfähig“ zu verstehen ist (dazu Taupitz,<br />

<strong>in</strong>: Günther/Taupitz/Kaiser 2008, § 8 Rn. 20 ff.) und ob die entsprechende<br />

Entwicklungsfähigkeit auch bei dem erzeugten <strong>Mischwesen</strong> gegeben ist.<br />

72 Siehe auch Huwe 2006, 96; Trips-Hebert 2009.<br />

73 <strong>Deutscher</strong> Bundestag 1998, 21.<br />

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