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Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat

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solche für ethisch problematisch. Für sie stellen Genübertragungen,<br />

die den Erbgang des Empfängerorganismus dauerhaft<br />

bee<strong>in</strong>flussen, e<strong>in</strong>en illegitimen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die „Ordnung<br />

<strong>der</strong> Natur“ dar, dessen Folgen zudem nicht absehbar seien.<br />

Tatsächlich muss <strong>der</strong> <strong>Mensch</strong> se<strong>in</strong> Handeln unter ethischen<br />

Kriterien rechtfertigen, <strong>in</strong>dem er se<strong>in</strong>e Ziele verantwortet, die<br />

dabei gewählten Mittel überprüft und die zu erwartenden Folgen<br />

berücksichtigt. E<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte Verpflichtung, die<br />

biologischen Grenzen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Arten als solche<br />

unangetastet zu lassen, lässt sich jedoch nicht begründen.<br />

Zwar kommt <strong>der</strong> Natur nach verbreiteter Auffassung e<strong>in</strong> eigener<br />

Wert zu, <strong>der</strong> ihren funktionalen Nutzen für den <strong>Mensch</strong>en<br />

übersteigt, doch ist dieser eigene Wert <strong>der</strong> Natur vom Eigenwert<br />

des <strong>Mensch</strong>en, vom „Zweck an sich selbst“, qualitativ zu<br />

unterscheiden, <strong>der</strong> alle<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en unbed<strong>in</strong>gten Schutzanspruch<br />

begründet.<br />

Wenn von e<strong>in</strong>em eigenen Wert <strong>der</strong> Natur die Rede ist, ist<br />

zudem zu untersuchen, ob dieser je<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Art als <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische<br />

Wertqualität zukommt o<strong>der</strong> sich auf die natürliche<br />

Artenvielfalt im Ganzen bezieht. Dabei wird <strong>der</strong> Mannigfaltigkeit<br />

<strong>der</strong> Arten von manchen e<strong>in</strong> eigener Wert zuerkannt und<br />

daraus die menschliche Verpflichtung abgeleitet, die Integrität,<br />

Stabilität und Schönheit <strong>der</strong> biologischen Geme<strong>in</strong>schaft zu<br />

schützen, die sich auch im Ziel des Erhalts <strong>der</strong> Artenvielfalt<br />

ausdrückt. Aus <strong>der</strong> moralischen Pflicht, die Artenvielfalt als<br />

Ganze zu erhalten, lässt sich allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> unbed<strong>in</strong>gtes Gebot<br />

ableiten, die unter den e<strong>in</strong>zelnen Arten bestehenden Grenzen<br />

nicht zu überschreiten. In moralischer H<strong>in</strong>sicht kann die<br />

Erzeugung von <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> nicht schon deshalb<br />

verboten se<strong>in</strong>, weil dabei natürliche Artgrenzen überschritten<br />

werden.<br />

Auch die pure „Unnatürlichkeit“ taugt für sich genommen<br />

nicht als E<strong>in</strong>wand. Die Herzklappe e<strong>in</strong>es Schwe<strong>in</strong>s zu transplantieren,<br />

um das Leben e<strong>in</strong>es <strong>Mensch</strong>en zu retten, mag sehr<br />

wohl unnatürlich se<strong>in</strong>. Sie kann aber durchaus moralisch zulässig<br />

se<strong>in</strong>, wenn die Bedenken, die vorrangig den Gefahren<br />

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