Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung - Deutscher Ethikrat
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solche für ethisch problematisch. Für sie stellen Genübertragungen,<br />
die den Erbgang des Empfängerorganismus dauerhaft<br />
bee<strong>in</strong>flussen, e<strong>in</strong>en illegitimen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die „Ordnung<br />
<strong>der</strong> Natur“ dar, dessen Folgen zudem nicht absehbar seien.<br />
Tatsächlich muss <strong>der</strong> <strong>Mensch</strong> se<strong>in</strong> Handeln unter ethischen<br />
Kriterien rechtfertigen, <strong>in</strong>dem er se<strong>in</strong>e Ziele verantwortet, die<br />
dabei gewählten Mittel überprüft und die zu erwartenden Folgen<br />
berücksichtigt. E<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte Verpflichtung, die<br />
biologischen Grenzen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Arten als solche<br />
unangetastet zu lassen, lässt sich jedoch nicht begründen.<br />
Zwar kommt <strong>der</strong> Natur nach verbreiteter Auffassung e<strong>in</strong> eigener<br />
Wert zu, <strong>der</strong> ihren funktionalen Nutzen für den <strong>Mensch</strong>en<br />
übersteigt, doch ist dieser eigene Wert <strong>der</strong> Natur vom Eigenwert<br />
des <strong>Mensch</strong>en, vom „Zweck an sich selbst“, qualitativ zu<br />
unterscheiden, <strong>der</strong> alle<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en unbed<strong>in</strong>gten Schutzanspruch<br />
begründet.<br />
Wenn von e<strong>in</strong>em eigenen Wert <strong>der</strong> Natur die Rede ist, ist<br />
zudem zu untersuchen, ob dieser je<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Art als <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische<br />
Wertqualität zukommt o<strong>der</strong> sich auf die natürliche<br />
Artenvielfalt im Ganzen bezieht. Dabei wird <strong>der</strong> Mannigfaltigkeit<br />
<strong>der</strong> Arten von manchen e<strong>in</strong> eigener Wert zuerkannt und<br />
daraus die menschliche Verpflichtung abgeleitet, die Integrität,<br />
Stabilität und Schönheit <strong>der</strong> biologischen Geme<strong>in</strong>schaft zu<br />
schützen, die sich auch im Ziel des Erhalts <strong>der</strong> Artenvielfalt<br />
ausdrückt. Aus <strong>der</strong> moralischen Pflicht, die Artenvielfalt als<br />
Ganze zu erhalten, lässt sich allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> unbed<strong>in</strong>gtes Gebot<br />
ableiten, die unter den e<strong>in</strong>zelnen Arten bestehenden Grenzen<br />
nicht zu überschreiten. In moralischer H<strong>in</strong>sicht kann die<br />
Erzeugung von <strong>Mensch</strong>-<strong>Tier</strong>-<strong>Mischwesen</strong> nicht schon deshalb<br />
verboten se<strong>in</strong>, weil dabei natürliche Artgrenzen überschritten<br />
werden.<br />
Auch die pure „Unnatürlichkeit“ taugt für sich genommen<br />
nicht als E<strong>in</strong>wand. Die Herzklappe e<strong>in</strong>es Schwe<strong>in</strong>s zu transplantieren,<br />
um das Leben e<strong>in</strong>es <strong>Mensch</strong>en zu retten, mag sehr<br />
wohl unnatürlich se<strong>in</strong>. Sie kann aber durchaus moralisch zulässig<br />
se<strong>in</strong>, wenn die Bedenken, die vorrangig den Gefahren<br />
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