Angebote für pflegende Angehörige
Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.
Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.
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Gesundheit. Entlastung finden<br />
Einsatz des Entlastungsbetrages<br />
Worauf man achten sollte!<br />
Einsatzmöglichkeiten<br />
<strong>Angebote</strong> zur Unterstützung im Alltag sind <strong>für</strong> Pflegebedürftige<br />
und deren <strong>Angehörige</strong>n bei der Versorgung<br />
und Betreuung zu Hause gedacht. Dazu gehören Betreuungsangebote,<br />
die sich an Pflegebedürftige mit<br />
besonderen Betreuungsbedarf (z. B. Demenz) richten<br />
oder <strong>Angebote</strong>, die praktische Hilfen die Unterstützung<br />
im Haushalt und beim Einkaufen umfassen. Pflegebedürftige<br />
können sich in diesem Rahmen monatlich<br />
bis zu 125 € zur Durchführung haushaltsnaher Dienstleistungen<br />
sowie Betreuungsleistungen von ihrer<br />
Pflegekasse erstatten lassen. Die Mittel müssen nicht<br />
monatlich abgerufen, sondern können auch angespart<br />
und dann bis zur Mitte des Folgejahres ausgegeben<br />
werden. Den Kontostand kann man bei seiner Pflegekasse<br />
erfragen.<br />
<strong>Angebote</strong> vergleichen<br />
Zunächst sollte man überlegen, welche Dienstleistungen<br />
man überhaupt benötigt. Die Stundensätze der<br />
Anbieter unterscheiden sich deutlich, so dass es sich<br />
lohnt, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen.<br />
Am teuersten sind mit Abstand die Pflegedienste,<br />
die bis zu 60 € pro Stunde verlangen. Empfehlenswerter<br />
sind die <strong>Angebote</strong> von anerkannten Anbietern<br />
(<strong>Angebote</strong> zur Unterstützung im Alltag), die deutlich<br />
günstiger sind. Zudem gibt es auch gute <strong>Angebote</strong><br />
von geförderten und gemeinnützigen Anbietern oder<br />
von Nachbarschaftshelfern. Die Stundensätze und<br />
Die Stimme<br />
<strong>pflegende</strong>r <strong>Angehörige</strong>r<br />
in Berlin<br />
Tel. 0177 2390233<br />
www.wir-pflegen.berlin<br />
Dienstleistungen der anerkannten Anbieter findet<br />
man auf der Internetseite vom Kompetenzzentrum<br />
Pflegeunterstützung (https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/).<br />
Wichtig: Nur die Kosten anerkannter<br />
Anbieter bzw. von Pflegediensten werden durch die<br />
Pflegekasse erstattet.<br />
Schriftliche Vereinbarung schließen<br />
Es sollte immer eine schriftliche Vereinbarung auf<br />
Grundlage eines Kostenvoranschlages abgeschlossen<br />
werden, in dem auch die Art, die Dauer und die Häufigkeit<br />
der Dienstleistungen enthalten sind. Abgerechnet<br />
wird bei den anerkannten Anbietern in Einheiten von<br />
mindestens 30 min. Diese beinhalteten alle Leistungen<br />
des Anbieters, es dürfen keine ergänzenden Kosten in<br />
Rechnung gestellt werden. Pflegedienste können hingegen<br />
zusätzlich auch die Anfahrt berechnen. Eine Beendigung<br />
der Dienstleistung ist durch beide Seiten jederzeit<br />
möglich. Es sollte hierzu vereinbart werden, dass dies<br />
dem anderen Teil mindestens 48 Stunden vorher schriftlich<br />
mitgeteilt wird, ebenso wie bei Terminabsagen.<br />
Leistungsnachweise in Ruhe prüfen<br />
Die einzelnen Einsätze sollten schriftlich im sogenannten<br />
Leistungsnachweis durch den durchführenden Mitarbeiter<br />
eingetragen werden. Dieser sollte Ihnen monatlich<br />
vorgelegt werden und dient als Grundlage <strong>für</strong> die<br />
Erstellung der Rechnung. Prüfen Sie diesen in Ruhe und<br />
bestätigen Sie nur die Einsätze, Dauer und Zeiten, die<br />
tatsächlich erbracht wurden. Lassen Sie sich eine Kopie<br />
des unterschriebenen Leistungsnachweises <strong>für</strong> Ihre<br />
Unterlagen aushändigen oder fotografieren Sie diese.<br />
Sinnvoll ist es auch sich vor Beginn zu überlegen,<br />
welche Abrechnungsart Sie wählen. Empfehlenswert<br />
ist, im Vertrag vor allem zu Vertragsbeginn keine Direktabrechnung<br />
des Anbieters mit der Pflegekasse zu<br />
vereinbaren und auch keine Abtretungserklärung zu<br />
unterschreiben, die eine solche ermöglicht. Besser ist<br />
es <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen, wenn der Pflegedienst<br />
Ihnen eine monatliche Rechnung auf Grundlage des<br />
Leistungsnachweises zukommen lässt, damit Sie diese<br />
in Ruhe prüfen können. Nachdem Sie die Rechnung<br />
bezahlt haben, können Sie diese zur Erstattung bei der<br />
Pflegekasse einreichen. So behält man auch den Überblick<br />
über die Kosten und die Höhe des Entlastungsguthabens<br />
bei der Pflegekasse.<br />
Pascal Bading<br />
Pflegerechtsberatung, Verbraucherzentrale Berlin e. V.