16.02.2023 Aufrufe

Angebote für pflegende Angehörige

Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.

Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.

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30<br />

Gesundheit. Entlastung finden<br />

Einsatz des Entlastungsbetrages<br />

Worauf man achten sollte!<br />

Einsatzmöglichkeiten<br />

<strong>Angebote</strong> zur Unterstützung im Alltag sind <strong>für</strong> Pflegebedürftige<br />

und deren <strong>Angehörige</strong>n bei der Versorgung<br />

und Betreuung zu Hause gedacht. Dazu gehören Betreuungsangebote,<br />

die sich an Pflegebedürftige mit<br />

besonderen Betreuungsbedarf (z. B. Demenz) richten<br />

oder <strong>Angebote</strong>, die praktische Hilfen die Unterstützung<br />

im Haushalt und beim Einkaufen umfassen. Pflegebedürftige<br />

können sich in diesem Rahmen monatlich<br />

bis zu 125 € zur Durchführung haushaltsnaher Dienstleistungen<br />

sowie Betreuungsleistungen von ihrer<br />

Pflegekasse erstatten lassen. Die Mittel müssen nicht<br />

monatlich abgerufen, sondern können auch angespart<br />

und dann bis zur Mitte des Folgejahres ausgegeben<br />

werden. Den Kontostand kann man bei seiner Pflegekasse<br />

erfragen.<br />

<strong>Angebote</strong> vergleichen<br />

Zunächst sollte man überlegen, welche Dienstleistungen<br />

man überhaupt benötigt. Die Stundensätze der<br />

Anbieter unterscheiden sich deutlich, so dass es sich<br />

lohnt, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen.<br />

Am teuersten sind mit Abstand die Pflegedienste,<br />

die bis zu 60 € pro Stunde verlangen. Empfehlenswerter<br />

sind die <strong>Angebote</strong> von anerkannten Anbietern<br />

(<strong>Angebote</strong> zur Unterstützung im Alltag), die deutlich<br />

günstiger sind. Zudem gibt es auch gute <strong>Angebote</strong><br />

von geförderten und gemeinnützigen Anbietern oder<br />

von Nachbarschaftshelfern. Die Stundensätze und<br />

Die Stimme<br />

<strong>pflegende</strong>r <strong>Angehörige</strong>r<br />

in Berlin<br />

Tel. 0177 2390233<br />

www.wir-pflegen.berlin<br />

Dienstleistungen der anerkannten Anbieter findet<br />

man auf der Internetseite vom Kompetenzzentrum<br />

Pflegeunterstützung (https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/).<br />

Wichtig: Nur die Kosten anerkannter<br />

Anbieter bzw. von Pflegediensten werden durch die<br />

Pflegekasse erstattet.<br />

Schriftliche Vereinbarung schließen<br />

Es sollte immer eine schriftliche Vereinbarung auf<br />

Grundlage eines Kostenvoranschlages abgeschlossen<br />

werden, in dem auch die Art, die Dauer und die Häufigkeit<br />

der Dienstleistungen enthalten sind. Abgerechnet<br />

wird bei den anerkannten Anbietern in Einheiten von<br />

mindestens 30 min. Diese beinhalteten alle Leistungen<br />

des Anbieters, es dürfen keine ergänzenden Kosten in<br />

Rechnung gestellt werden. Pflegedienste können hingegen<br />

zusätzlich auch die Anfahrt berechnen. Eine Beendigung<br />

der Dienstleistung ist durch beide Seiten jederzeit<br />

möglich. Es sollte hierzu vereinbart werden, dass dies<br />

dem anderen Teil mindestens 48 Stunden vorher schriftlich<br />

mitgeteilt wird, ebenso wie bei Terminabsagen.<br />

Leistungsnachweise in Ruhe prüfen<br />

Die einzelnen Einsätze sollten schriftlich im sogenannten<br />

Leistungsnachweis durch den durchführenden Mitarbeiter<br />

eingetragen werden. Dieser sollte Ihnen monatlich<br />

vorgelegt werden und dient als Grundlage <strong>für</strong> die<br />

Erstellung der Rechnung. Prüfen Sie diesen in Ruhe und<br />

bestätigen Sie nur die Einsätze, Dauer und Zeiten, die<br />

tatsächlich erbracht wurden. Lassen Sie sich eine Kopie<br />

des unterschriebenen Leistungsnachweises <strong>für</strong> Ihre<br />

Unterlagen aushändigen oder fotografieren Sie diese.<br />

Sinnvoll ist es auch sich vor Beginn zu überlegen,<br />

welche Abrechnungsart Sie wählen. Empfehlenswert<br />

ist, im Vertrag vor allem zu Vertragsbeginn keine Direktabrechnung<br />

des Anbieters mit der Pflegekasse zu<br />

vereinbaren und auch keine Abtretungserklärung zu<br />

unterschreiben, die eine solche ermöglicht. Besser ist<br />

es <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen, wenn der Pflegedienst<br />

Ihnen eine monatliche Rechnung auf Grundlage des<br />

Leistungsnachweises zukommen lässt, damit Sie diese<br />

in Ruhe prüfen können. Nachdem Sie die Rechnung<br />

bezahlt haben, können Sie diese zur Erstattung bei der<br />

Pflegekasse einreichen. So behält man auch den Überblick<br />

über die Kosten und die Höhe des Entlastungsguthabens<br />

bei der Pflegekasse.<br />

Pascal Bading<br />

Pflegerechtsberatung, Verbraucherzentrale Berlin e. V.

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