Angebote für pflegende Angehörige
Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.
Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.
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MEDIRENTA informiert: Vorsicht –Grauzone!<br />
Die „Nachbarschaftshilfe“<br />
Viele Patienten bauen zu ihren Pflegern<br />
und betreuenden Personen eine<br />
enge emotionale Beziehung auf und<br />
vertrauen ihnen rückhaltlos. Das kann<br />
so weit gehen, dass mancher auf die<br />
Idee kommt, seine Pflegekraft zu bitten,<br />
sich auch um den lästigen Papierkram<br />
zu kümmern. Und so eine Vollmacht<br />
ist schnell ausgestellt.<br />
Doch hier ist größte Vorsicht geboten! Denn wenn<br />
da<strong>für</strong> eine Entschädigung, ein Honorar angeboten<br />
wird, kommt man sofort in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
(RDG). Nach § 2 Abs. 1 dieses<br />
Gesetzes ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten,<br />
die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls<br />
erfordert, eine Rechtsdienstleistung. Sie darf nur von<br />
Erlaubnisinhabern ausgeübt werden.<br />
Und auch unentgeltlich darf eine solche „Nachbarschaftshilfe“<br />
nur erfolgen, „wenn sie innerhalb familiärer,<br />
nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher<br />
Beziehungen erfolgt und nicht im Zusammenhang<br />
mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht.“ (Beraterbrief<br />
Pflege, Oktober 2018/19)<br />
Für Pflegeberater, Pflegekräfte, Seniorenassistentinnen<br />
usw. ist eine solche Hilfe also absolut tabu! Und<br />
es droht sogar ein hohes Bußgeld! Denn bei einem<br />
solchen Verstoß können nach §20 RDG Bußgelder bis<br />
zu 50.000 Euro verhängt werden.<br />
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85<br />
Achtung: Haftung!<br />
Auch die Haftungsfrage spielt naturgemäß<br />
eine wichtige Rolle. Ein zugelassener<br />
Rechtsdienstleister haftet natürlich<br />
<strong>für</strong> von ihm zu verantwortende Schäden.<br />
Bei reiner Nachbarschaftshilfe kommt es<br />
hingegen immer wieder zu langwierigen<br />
und enervierenden Streitigkeiten, wenn<br />
das „Kind in den Brunnen gefallen ist“.<br />
Schlimm kann gut gemeinte Hilfe ausgehen, wenn größere<br />
Summen auf dem Spiel stehen, und die Grenze<br />
der einfachen Fahrlässigkeit in Richtung grob fahrlässig<br />
oder sogar Vorsatz überschritten wird. Das kann<br />
zum Beispiel der Fall sein, wenn der wohlmeinende<br />
Nachbar/Freund <strong>für</strong> das demente Ehepaar die Krankenkostenabrechnung<br />
mitsamt der Beihilfeeinreichung<br />
übernimmt. Hier ist es schon vorgekommen,<br />
dass der gutmütige Helfer von den Erben seiner Nachbarn/Freunde<br />
auf Tausende von Euro verklagt wurde,<br />
weil er Fristen versäumt und Erstattungsmöglichkeiten<br />
übersehen hatte – was im Übrigen kein Wunder<br />
ist angesichts des Paragraphen-Dschungels der Beihilfevorschriften.<br />
Für Privatversicherte mit Beihilfeanspruch gibt es den<br />
Beihilfeberater, einen spezialisierten Rechtsdienstleister<br />
im Bereich Kranken- und Pflegekostenabrechnung,<br />
mit dessen Beauftragung ist man haftungstechnisch<br />
auf der sicheren Seite. siehe auch Anzeige S. 5<br />
Wissenswert:<br />
Netzwerk gewaltfreie Pflege <strong>für</strong> Berlin<br />
Mit zunehmenden Alter steigt die Wahrscheinlichkeit<br />
durch Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit von Unterstützung<br />
im Alltag abhängig zu werden. Zur Sorge und<br />
Pflege gibt einige Möglichkeiten und eine Vielzahl an<br />
Beteiligten. An den verschiedenen Pflegeorten, zu<br />
Hause, in einer Wohngemeinschaft oder auch in Pflegeeinrichtungen<br />
kann es aus den unterschiedlichsten<br />
Gründen zu Gewaltereignissen kommen, gegenüber<br />
den Gepflegten, aber auch gegenüber den Pflegenden.<br />
Erstmalig wurde in dem vom Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Bildung und Forschung geförderten Projekt „PaRis“<br />
(Pflege als Risiko) die besondere Rolle der Polizei und<br />
weiterer Ermittlungsbehörden <strong>für</strong> Prävention und<br />
Strafverfolgung von Gewaltstraftaten gegen pflegebedürftige<br />
Menschen untersucht. Gemeinsam mit<br />
der Deutschen Hochschule der Polizei, der Berliner<br />
Polizei und der Senatsverwaltung <strong>für</strong> Pflege wurde<br />
eine Grundlage <strong>für</strong> weitere Maßnahmen in Berlin geschaffen.<br />
Als Ergebnis wurde 2021 in Berlin das Netzwerk gewaltfreie<br />
Pflege initiiert. Beim Landeskriminalamt<br />
wurde eine Koordinationsstelle <strong>für</strong> das Netzwerk eingerichtet,<br />
welche sich mit Netzwerkmitgliedern an der<br />
Entwicklung wirksamer Strategien zum Schutz pflegebedürftiger<br />
Menschen in Berlin engagiert.<br />
Wenn Sie Anhaltspunkte <strong>für</strong> Gewalt oder Vernachlässigung<br />
wahrnehmen, können Sie dies der Polizei jederzeit<br />
schriftlich oder mündlich (auch anonym) mitteilen:<br />
→ bei jedem Polizeiabschnitt<br />
→ online über die Internetwache<br />
www.internetwache-polizei-berlin.de<br />
→ direkt bei der zuständigen Fachdienststelle im<br />
LKA Hinweistelefon mit Mailbox: 4664 912555<br />
LKA123@polizei.berlin.de<br />
→ Im akuten Notfall wählen Sie unbedingt den<br />
Polizeinotruf 110!<br />
Weitere Informationen rund um das Thema:<br />
www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/paris