16.02.2023 Aufrufe

Angebote für pflegende Angehörige

Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.

Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.

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MEDIRENTA informiert: Vorsicht –Grauzone!<br />

Die „Nachbarschaftshilfe“<br />

Viele Patienten bauen zu ihren Pflegern<br />

und betreuenden Personen eine<br />

enge emotionale Beziehung auf und<br />

vertrauen ihnen rückhaltlos. Das kann<br />

so weit gehen, dass mancher auf die<br />

Idee kommt, seine Pflegekraft zu bitten,<br />

sich auch um den lästigen Papierkram<br />

zu kümmern. Und so eine Vollmacht<br />

ist schnell ausgestellt.<br />

Doch hier ist größte Vorsicht geboten! Denn wenn<br />

da<strong>für</strong> eine Entschädigung, ein Honorar angeboten<br />

wird, kommt man sofort in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

(RDG). Nach § 2 Abs. 1 dieses<br />

Gesetzes ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten,<br />

die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls<br />

erfordert, eine Rechtsdienstleistung. Sie darf nur von<br />

Erlaubnisinhabern ausgeübt werden.<br />

Und auch unentgeltlich darf eine solche „Nachbarschaftshilfe“<br />

nur erfolgen, „wenn sie innerhalb familiärer,<br />

nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher<br />

Beziehungen erfolgt und nicht im Zusammenhang<br />

mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht.“ (Beraterbrief<br />

Pflege, Oktober 2018/19)<br />

Für Pflegeberater, Pflegekräfte, Seniorenassistentinnen<br />

usw. ist eine solche Hilfe also absolut tabu! Und<br />

es droht sogar ein hohes Bußgeld! Denn bei einem<br />

solchen Verstoß können nach §20 RDG Bußgelder bis<br />

zu 50.000 Euro verhängt werden.<br />

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85<br />

Achtung: Haftung!<br />

Auch die Haftungsfrage spielt naturgemäß<br />

eine wichtige Rolle. Ein zugelassener<br />

Rechtsdienstleister haftet natürlich<br />

<strong>für</strong> von ihm zu verantwortende Schäden.<br />

Bei reiner Nachbarschaftshilfe kommt es<br />

hingegen immer wieder zu langwierigen<br />

und enervierenden Streitigkeiten, wenn<br />

das „Kind in den Brunnen gefallen ist“.<br />

Schlimm kann gut gemeinte Hilfe ausgehen, wenn größere<br />

Summen auf dem Spiel stehen, und die Grenze<br />

der einfachen Fahrlässigkeit in Richtung grob fahrlässig<br />

oder sogar Vorsatz überschritten wird. Das kann<br />

zum Beispiel der Fall sein, wenn der wohlmeinende<br />

Nachbar/Freund <strong>für</strong> das demente Ehepaar die Krankenkostenabrechnung<br />

mitsamt der Beihilfeeinreichung<br />

übernimmt. Hier ist es schon vorgekommen,<br />

dass der gutmütige Helfer von den Erben seiner Nachbarn/Freunde<br />

auf Tausende von Euro verklagt wurde,<br />

weil er Fristen versäumt und Erstattungsmöglichkeiten<br />

übersehen hatte – was im Übrigen kein Wunder<br />

ist angesichts des Paragraphen-Dschungels der Beihilfevorschriften.<br />

Für Privatversicherte mit Beihilfeanspruch gibt es den<br />

Beihilfeberater, einen spezialisierten Rechtsdienstleister<br />

im Bereich Kranken- und Pflegekostenabrechnung,<br />

mit dessen Beauftragung ist man haftungstechnisch<br />

auf der sicheren Seite. siehe auch Anzeige S. 5<br />

Wissenswert:<br />

Netzwerk gewaltfreie Pflege <strong>für</strong> Berlin<br />

Mit zunehmenden Alter steigt die Wahrscheinlichkeit<br />

durch Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit von Unterstützung<br />

im Alltag abhängig zu werden. Zur Sorge und<br />

Pflege gibt einige Möglichkeiten und eine Vielzahl an<br />

Beteiligten. An den verschiedenen Pflegeorten, zu<br />

Hause, in einer Wohngemeinschaft oder auch in Pflegeeinrichtungen<br />

kann es aus den unterschiedlichsten<br />

Gründen zu Gewaltereignissen kommen, gegenüber<br />

den Gepflegten, aber auch gegenüber den Pflegenden.<br />

Erstmalig wurde in dem vom Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Bildung und Forschung geförderten Projekt „PaRis“<br />

(Pflege als Risiko) die besondere Rolle der Polizei und<br />

weiterer Ermittlungsbehörden <strong>für</strong> Prävention und<br />

Strafverfolgung von Gewaltstraftaten gegen pflegebedürftige<br />

Menschen untersucht. Gemeinsam mit<br />

der Deutschen Hochschule der Polizei, der Berliner<br />

Polizei und der Senatsverwaltung <strong>für</strong> Pflege wurde<br />

eine Grundlage <strong>für</strong> weitere Maßnahmen in Berlin geschaffen.<br />

Als Ergebnis wurde 2021 in Berlin das Netzwerk gewaltfreie<br />

Pflege initiiert. Beim Landeskriminalamt<br />

wurde eine Koordinationsstelle <strong>für</strong> das Netzwerk eingerichtet,<br />

welche sich mit Netzwerkmitgliedern an der<br />

Entwicklung wirksamer Strategien zum Schutz pflegebedürftiger<br />

Menschen in Berlin engagiert.<br />

Wenn Sie Anhaltspunkte <strong>für</strong> Gewalt oder Vernachlässigung<br />

wahrnehmen, können Sie dies der Polizei jederzeit<br />

schriftlich oder mündlich (auch anonym) mitteilen:<br />

→ bei jedem Polizeiabschnitt<br />

→ online über die Internetwache<br />

www.internetwache-polizei-berlin.de<br />

→ direkt bei der zuständigen Fachdienststelle im<br />

LKA Hinweistelefon mit Mailbox: 4664 912555<br />

LKA123@polizei.berlin.de<br />

→ Im akuten Notfall wählen Sie unbedingt den<br />

Polizeinotruf 110!<br />

Weitere Informationen rund um das Thema:<br />

www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/paris

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