Landtagsspiegel23. Jahrgang - Elke Brunnemer
Landtagsspiegel23. Jahrgang - Elke Brunnemer
Landtagsspiegel23. Jahrgang - Elke Brunnemer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
K<br />
L<br />
Kontrolle<br />
Der Landtag überwacht die Ausübung der vollziehenden<br />
Gewalt, kontrolliert die Regierung. Kontrollinstrumente<br />
sind vor allem:<br />
Fragerecht (Anfragen) und parlamentarische Debatten.<br />
Zitierrecht (der Landtag und seine Ausschüsse können<br />
die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung<br />
verlangen, es herbeizitieren).<br />
Untersuchungsrecht (ein Viertel aller Abgeordneten oder<br />
zwei Fraktionen können die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses<br />
erzwingen, der ein weitgehendes<br />
Recht auf Auskunft hat und gerichtsähnlich arbeitet).<br />
Misstrauensvotum (hat die Regierung das Vertrauen<br />
der Mehrheit verloren, kann der Ministerpräsident<br />
durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt<br />
werden; Art. 54 Abs. 1 der Landesverfassung).<br />
Landesregierung<br />
Der Ministerpräsident, die Landesminister und die Staatssekretäre<br />
mit Kabinettsrang bilden die Landesregierung.<br />
Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die<br />
Minister und Staatssekretäre mit Kabinettsrang werden<br />
vom Ministerpräsidenten berufen und durch den Land tag<br />
bestätigt. Die Mitglieder der Landesregierung sind<br />
zumeist gleichzeitig Abgeordnete. Die Landesregierung<br />
ist dem Landtag verantwortlich. Durch Misstrauensvoten<br />
kann der Landtag sowohl dem Ministerpräsidenten als<br />
auch (mit Zweidrittelmehrheit) einzelnen Ministern bzw.<br />
Staatssekretären das Vertrauen entziehen. Regierung<br />
und Verwaltung bilden die Exekutive.<br />
Legislative<br />
Als Legislative bezeichnet man im Rahmen der Gewaltenteilung<br />
die gesetzgebende Gewalt. Sie ist auf Landesebene<br />
dem Landtag übertragen.<br />
Legislaturperiode<br />
Bei der Legislaturperiode handelt es sich um die durch<br />
Wahl legitimierte Amtszeit eines Parlaments. Die Legislatur-<br />
oder auch Wahlperiode dauert in Baden-Württemberg<br />
fünf Jahre.<br />
Lesungen<br />
Gesetzentwürfe werden im Plenum in zwei Beratungen<br />
(Lesungen) behandelt. Besonders wichtige Vorhaben<br />
wie Verfassungsänderungen oder Haushaltsgesetze<br />
benötigen drei Lesungen.<br />
Lobby<br />
In der Lobby, dem Vorraum des Plenarsaals, finden<br />
Besprechungen unter den Abgeordneten und mit Regierungsvertretern<br />
statt, aber auch mit Bürgern und<br />
Interessenvertretern.<br />
Landtagsspiegel 2009/2010<br />
M<br />
N<br />
O<br />
Mandat<br />
Auftrag (auch Sitz) des Abgeordneten im Parlament:<br />
In der Bundesrepublik spricht man von einem „freien“<br />
Mandat, da der Abgeordnete nicht an Weisungen seiner<br />
Partei oder seiner Wähler gebunden ist – das wäre ein<br />
„imperatives“ Mandat.<br />
Mehrheit<br />
Der Landtag fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit. In der<br />
Regel genügt eine einfache Mehrheit, bei der die Zahl<br />
der abgegebenen Ja-Stimmen die Zahl der Nein-Stimmen<br />
übersteigen muss.<br />
Die relative Mehrheit ist oftmals bei Wahlen entscheidend,<br />
sie ist etwa bei Landtagswahlen maßgebend für die Erstauszählung<br />
der Stimmen in den Wahlkreisen. Dabei gilt<br />
der Kandidat als gewählt, auf den im Verhältnis (Relation)<br />
zu den anderen Kandidaten die meisten Stimmen ent fallen.<br />
Der so Gewählte erringt das Direktmandat.<br />
Von der absoluten Mehrheit spricht man, wenn mehr als<br />
die Hälfte aller Abgeordneten für einen Vorschlag<br />
stimmen muss, etwa Art. 46 Abs. 1 der Landesverfassung:<br />
Der Ministerpräsident bedarf zu seiner Wahl der Mehrheit<br />
der Mitglieder des Landtags. Eine Mehrheit von<br />
zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags ist erforderlich,<br />
um einem Mitglied der Landesregierung das Misstrauen<br />
auszusprechen.<br />
Nachtragshaushalt<br />
Wenn nach Verabschiedung des Haushalts wesentliche<br />
Änderungen bei den Einnahmen oder Ausgaben des<br />
Landes notwendig werden, holt die Landesregierung<br />
dazu in einem Nachtragshaushalt die Zustimmung des<br />
Landtags ein.<br />
Offenlegungsregeln<br />
Die Offenlegungsregeln verpflichten die Abgeordneten,<br />
ihre beruflichen Verhältnisse, ihre Tätigkeit in Organen<br />
von Unternehmen sowie ihre Funktionen in Interessenverbänden<br />
auf Landes- oder Bundesebene zur Veröffentlichung<br />
im amtlichen Handbuch des Landtags anzugeben.<br />
Außerdem haben Parlamentarier dem Landtagspräsidenten<br />
unter bestimmten Voraussetzungen eine entgeltliche<br />
Beratungstätigkeit anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn<br />
Abgeordnete Gutachten erstatten, publizistisch tätig<br />
sind oder Vorträge halten, sofern die Einnahmen hieraus<br />
511 Euro im Einzelfall und 5.113 Euro jährlich übersteigen.<br />
Anzuzeigen sind dem Landtagspräsidenten ferner<br />
Spenden, die sie als Kandidatin oder als Kandidat für eine<br />
Landtagswahl oder als Mitglied des Landtags erhalten,<br />
wenn diese Zuwendungen 1.534 Euro je Spender pro Jahr<br />
übersteigen. Schließlich ist es Abgeordneten untersagt,<br />
in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten auf<br />
die Mitgliedschaft im Landtag hinzuweisen.<br />
43